Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
7,8 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 6 zur Vorlage V 4/2014
6
Verein Naturpark Nordeifel e. V.
a) Mitgliederversammlung
Der Kreis Euskirchen ist Mitglied des Vereins „Naturpark Nordeifel e. V.“ und entsendet als solches einen stimmberechtigten Vertreter/eine stimmberechtigte Vertreterin sowie für den Fall der
Verhinderung einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin in die Mitgliederversammlung.
b) Vorstand
Der Vorstand des Naturpark Nordeifel e. V. besteht gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung des Vereins u. a. aus je einem/einer Vertreter/in der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen, der Kreise Düren und Euskirchen, des Eifelkreises Bitburg-Prüm und des Landkreises Vulkaneifel. Diese Körperschaften benennen außer den Vertretern/Vertreterinnen noch je einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin, der/die im Verhinderungsfall mit Stimmrecht an den Sitzungen des Vorstandes teilnimmt.
Für Wahl der stimmberechtigten Vertreter/innen und Stellvertreter/innen in die Mitgliederversammlung und in den Vorstand gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2
KrO).
Bisherige Vertreter des Kreises waren:
a) Mitgliederversammlung
Ordentliches Mitglied:
Rüscher, Rudolf
Stellvertreter/in:
SPD
Berners, Ingrid
CDU
b) Vorstand
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
AV Poth, Manfred
Seidler, Stefanie
SPD
Beschlussentwurf:
a) Mitgliederversammlung
Der Kreistag wählt als Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Mitgliederversammlung des Naturpark Nordeifel e. V.:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
_________________________________
______________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen
Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
b) Vorstand
Der Kreistag wählt als Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in den
Vorstand des Naturpark Nordeifel e. V.:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in
________________________________
______________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen
Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.