Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,3 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Vorlage V 4/2014
1
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ)
Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale
Rhein-Erft-Rur (KDVZ) besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter/einer Vertreterin der Verbandsmitglieder. Der Vertreter/Die Vertreterin wird durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt. Für das Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin für den Fall der Verhinderung zu bestellen.
Für die Wahl des ordentlichen Mitglieds sowie dessen Stellvertreters/in gelten jeweils die
Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO).
Bisherige Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung:
Ordentliches Mitglied:
Rhiem, Josef Carl
Stellvertreter:
CDU
Cremer, Franz
SPD
Beschlussentwurf:
Der Kreistag wählt als Vertreter des Kreises Euskirchen
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zum ordentlichen Mitglied und
____________________________________
zum/zur Stellvertreter/in
in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale
Rhein-Erft-Rur (KDVZ).
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.