Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (1 - Zweckverband KDVZ)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,3 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (1 - Zweckverband KDVZ)

öffnen download melden Dateigröße: 6,3 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage V 4/2014 1 Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ) Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ) besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter/einer Vertreterin der Verbandsmitglieder. Der Vertreter/Die Vertreterin wird durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt. Für das Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin für den Fall der Verhinderung zu bestellen. Für die Wahl des ordentlichen Mitglieds sowie dessen Stellvertreters/in gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Bisherige Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung: Ordentliches Mitglied: Rhiem, Josef Carl Stellvertreter: CDU Cremer, Franz SPD Beschlussentwurf: Der Kreistag wählt als Vertreter des Kreises Euskirchen ____________________________________ zum ordentlichen Mitglied und ____________________________________ zum/zur Stellvertreter/in in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ). Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.