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Beschlussvorlage GB (7 - Landesgartenschau Zülpich GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,6 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (7 - Landesgartenschau Zülpich GmbH)

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Inhalt der Datei

Anlage 7 zur Vorlage V 4/2014 7 Landesgartenschau 2014 Zülpich GmbH Zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung sowie dem Rückbau der NordrheinWestfälischen Landesgartenschau Zülpich 2014 haben die Stadt Zülpich und die Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege Nordrhein-Westfalen e.V. die Landesgartenschau Zülpich 2014 GmbH gegründet. Der Kreis Euskirchen hat gem. Gesellschaftsvertrag das Recht, einen ständigen Vertreter als Gast mit beratender Stimme in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Bisher wurden Herr AV Manfred Poth als ständiger Vertreter und Herr Achim Blindert (GBL IV) als dessen Stellvertreter von Kreistag in den Aufsichtsrat entsandt. Für die Entsendung des/der ständigen Vertreter/in sowie deren/dessen Stellvertreters/in gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Beschlussentwurf: Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode _____________________________ als ständige/n Vertreter/in und _____________________________ als Stellvertreter/in in den Aufsichtsrat der Landesgartenschau 2014 Zülpich GmbH. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.