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Beschlussvorlage GB (2 - Förderstiftung Römertherme Zülpich)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,3 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (2 - Förderstiftung Römertherme Zülpich)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage V 4/2014 2 Förderstiftung Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur Nach § 9 Abs. 1 der Satzung der „Förderstiftung Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur“ entsendet der Kreis Euskirchen ein Mitglied in das Kuratorium der Stiftung. Für die Bestellung des Vertreters / der Vertreterin des Kreises Euskirchen gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Die Vertretung des Kreises Euskirchen im Kuratorium der Förderstiftung wurde bisher von Herrn Heinrich Hettmer (SPD) wahrgenommen. Beschlussentwurf: Der Kreistag entsendet als Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode ________________________________ in das Kuratorium der Förderstiftung Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur. Sofern in der neuen Wahlperiode noch kein/e neue/r Vertreter/in bestellt ist, übt der/die bisherige Vertreter/in sein/ihr Amt bis zum Amtsantritt des/der neuen Vertreters/Vertreterin weiter aus.