Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,3 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Vorlage V 4/2014
2
Förderstiftung Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur
Nach § 9 Abs. 1 der Satzung der „Förderstiftung Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur“ entsendet der Kreis Euskirchen ein Mitglied in das Kuratorium der Stiftung.
Für die Bestellung des Vertreters / der Vertreterin des Kreises Euskirchen gelten die
Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO).
Die Vertretung des Kreises Euskirchen im Kuratorium der Förderstiftung wurde bisher von
Herrn Heinrich Hettmer (SPD) wahrgenommen.
Beschlussentwurf:
Der Kreistag entsendet als Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode
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in das Kuratorium der Förderstiftung Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch kein/e neue/r Vertreter/in bestellt ist, übt der/die bisherige Vertreter/in sein/ihr Amt bis zum Amtsantritt des/der neuen Vertreters/Vertreterin weiter aus.