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Beschlussvorlage GB (18 - KEV Energie GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,3 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (18 - KEV Energie GmbH)

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Inhalt der Datei

Anlage 18 zur Vorlage V 4/2014 18 KEV Energie GmbH An der Gesellschaft sind die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG, der Kreis Euskirchen und die RWE Deutschland AG beteiligt. Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der KEV Energie GmbH ist die Zahl der in die Gesellschafterversammlung zu entsendenden Mitglieder nicht benannt. Angesichts der in den letzten Jahren angepassten Beteiligungsstruktur wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, wie bisher einen Vertreter nebst Stellvertreter zu entsenden. Bisher wurde der Kreis Euskirchen durch Herrn Günther Schulz (CDU) vertreten. Als Stellvertreter war Herr Franz Cremer (SPD) benannt. Für die Bestellung des ordentlichen Mitglieds sowie dessen Stellvertreter gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Beschlussentwurf: Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch eine Person vertreten werden soll. Der Kreistag benennt den/die Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der KEV Energie GmbH für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Gesellschaftsversammlung Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. ___________________________ ___________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.