Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,9 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 11 zur Vorlage V 4/2014
11
Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln GbR
Nach § 6 der Institutsordnung des Rheinischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung in
Köln ist zur Unterstützung und Beratung des Institutsvorstehers ein Institutsausschuss eingerichtet. In den Institutsausschuss werden für 5 Jahre, längstens jedoch für die Dauer ihres
Mandats, u. a. zwei vom Kreistag des Kreises Euskirchen zu benennende Vertreter/innen
sowie deren jeweilige Stellvertreter/innen von der Gesellschafterversammlung als Mitglieder
berufen.
Für die Bestellung der/des vom Kreistag zu benennenden Vertreters/Vertreterin sowie deren/dessen Stellvertreters/in gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2
KrO).
In der letzten Wahlperiode des Kreistages waren als Mitglieder des Institutsausschusses
benannt:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
AV Poth, Manfred
2.
Wasems, Hans-Peter
Adams, Johannes
GBL I/Kreisverwaltung
Ramers, Markus
CDU
SPD
Beschlussentwurf:
Der Kreistag benennt für die Dauer der Wahlperiode die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für den Institutsausschuss des Rheinischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung
in Köln wie folgt:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
______________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
______________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2.
_____________________________
______________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.