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Beschlussvorlage GB (22 - Trägerversammlung des Jobcenters Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,7 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (22 - Trägerversammlung des Jobcenters Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Anlage 22 zur Vorlage V 4/2014 22 Trägerversammlung des Jobcenters Euskirchen (SGB II) Der Kreis Euskirchen ist einer der beiden gesetzlich festgelegten Träger der gemeinsamen Einrichtung im Sinne des SGB II. Diese gemeinsame Einrichtung hat gem. § 44 c SGB II eine Trägerversammlung, in welcher Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten sind. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen oder Vertreter. Die Wahl der Vertreter/innen des Kreistages erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO) In der letzten Wahlperiode des Kreistages waren als Mitglieder der Trägerversammlung benannt: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. AV Poth, Manfred 2. 3. Stolz, Ute Waasem, Thilo Linden, Karl-Heinz AbtL 50/Kreisverwaltung Schmitz, Ruth Mende, Elisabeth CDU SPD CDU B 90/Grüne Beschlussentwurf: Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Trägerversammlung des Jobcenters Euskirchen: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: 1. ______________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) _____________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. ______________________________ _____________________________ 3. ______________________________ _____________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.