Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,7 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 22 zur Vorlage V 4/2014
22
Trägerversammlung des Jobcenters Euskirchen (SGB II)
Der Kreis Euskirchen ist einer der beiden gesetzlich festgelegten Träger der gemeinsamen
Einrichtung im Sinne des SGB II.
Diese gemeinsame Einrichtung hat gem. § 44 c SGB II eine Trägerversammlung, in welcher
Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten sind. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen oder Vertreter.
Die Wahl der Vertreter/innen des Kreistages erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO)
In der letzten Wahlperiode des Kreistages waren als Mitglieder der Trägerversammlung benannt:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
AV Poth, Manfred
2.
3.
Stolz, Ute
Waasem, Thilo
Linden, Karl-Heinz
AbtL 50/Kreisverwaltung
Schmitz, Ruth
Mende, Elisabeth
CDU
SPD
CDU
B 90/Grüne
Beschlussentwurf:
Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Trägerversammlung des Jobcenters Euskirchen:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
1.
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(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
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(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2.
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3.
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Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.