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Beschlussvorlage GB (12 - Radio Euskirchen GmbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,5 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (12 - Radio Euskirchen GmbH & Co. KG) Beschlussvorlage GB (12 - Radio Euskirchen GmbH & Co. KG)

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Inhalt der Datei

Anlage 12 zur Vorlage V 4/2014 12 Radio Euskirchen GmbH & Co. KG a) Veranstaltergemeinschaft Der Verein „Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e. V.“ ist verantwortlich für die Veranstaltung und Verbreitung von lokalem Rundfunk im Kreis Euskirchen. Gemäß § 4 der Satzung entsendet der Kreistag zwei Mitglieder in die Mitgliederversammlung der Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e. V. Stellen, die - wie der Kreistag - mehrere Mitglieder entsenden, müssen gemäß § 3 der Satzung mindestens zur Hälfte dieser Mitglieder Frauen bestimmen. Die Mitglieder müssen dem Kreistag nicht angehören (§ 4 der Satzung); sie sind an die Beschlüsse des Kreistages nicht gebunden (§ 7 der Satzung). Für die Bestellung des vom Kreistag zu benennenden Mitglieds der Veranstaltergemeinschaft gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). b) Gesellschafterversammlung Nach dem Landesrundfunkgesetz NRW setzt die Zulassung einer Veranstaltergemeinschaft zur Ausstrahlung lokaler Hörfunkprogramme eine vertragliche Vereinbarung mit einer Betriebsgesellschaft voraus. Zu diesem Zweck ist als Betriebsgesellschaft die Radio Euskirchen GmbH & Co. KG gegründet worden. Der Kreis Euskirchen ist als Gesellschafter/Kommanditist mit 25 % an der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG beteiligt. Zur Wahrnehmung der Rechte in der Gesellschafterversammlung ist ein Vertreter/eine Vertreterin und dessen Stellvertreter/deren Stellvertreterin zu benennen. Für die Bestellung des ordentlichen Mitglieds sowie dessen Stellvertreters/in gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Bisherige Vertreter des Kreises waren: a) Veranstaltergemeinschaft Mitglieder: 1. 2. AV Poth, Manfred Zibell, Maria CDU b) Gesellschafterversammlung Ordentliches Mitglied: Ramers, Markus Stellvertreter/in: SPD Schneider Hans-Erhard CDU Beschlussentwurf: a) Veranstaltergemeinschaft Der Kreistag entsendet für den Kreis Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode als Mitglieder in die Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e. V.: Mitglieder: 1. _______________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. _______________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. b) Gesellschafterversammlung Der Kreistag entsendet für den Kreis Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode ____________________________________ zum Mitglied und ____________________________________ zum/zur Stellvertreter/in in die Gesellschafterversammlung der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.