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Beschlussvorlage GB (13 - Energie Nordeifel GmbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (13 - Energie Nordeifel GmbH & Co. KG) Beschlussvorlage GB (13 - Energie Nordeifel GmbH & Co. KG)

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Inhalt der Datei

Anlage 13 zur Vorlage V 4/2014 13 Energie Nordeifel GmbH & Co. KG a) Gesellschafterversammlung Der Kreis Euskirchen ist als Kommanditist an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG beteiligt. Nach § 8 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages gewähren je 100 Euro eines Kommanditanteils eine Stimme. Jeder Gesellschafter kann, auch wenn er mehrere Vertreter entsendet, seine Stimme nur einheitlich abgeben. Bisher wird der Kreis Euskirchen von 7 Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung vertreten. Sofern der Kreistag die Entsendung von mehr als einem Vertreter in die Gesellschafterversammlung bestimmt, ist die Bestellung eines Stimmführers erforderlich. Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung gewählt werden sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). b) Aufsichtsrat Nach § 10 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern, wovon 3 vom Kreis Euskirchen entsandt werden. Die Wahl der Vertreter/innen des Kreistages erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). Bisher hat der Kreistag in die Organe der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG folgende Vertreter/innen entsandt: a) Gesellschafterversammlung Ordentliche Mitglieder: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. LR Rosenke, Günter Reidt, Josef Stolz, Ute Berners, Ingrid Cremer, Franz Grutke, Jörg Westerburg, Frank Stellvertreter/innen: CDU CDU CDU SPD B 90/Grüne UWV AV Poth, Manfred Wasems, Hans-Peter Mertens, Johannes Vogelsberg, Matthias Seidler, Stefanie Kaldenbach, Klaus Pick, Thomas Zum Stimmführer wurde Herr Josef Reidt (CDU) gewählt. CDU CDU CDU SPD skB – B 90/Grüne UWV b) Aufsichtsrat 1. 2. 3. LR Rosenke, Günter Schmitz, Helmut CDU Grutke, Jörg B 90/Grüne Beschlussentwurf: Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch _____ Person(en) vertreten werden soll. a) Gesellschafterversammlung Der Kreistag benennt die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. ___________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) ___________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. ___________________________ ___________________________ 3. ___________________________ ___________________________ 4. ___________________________ ___________________________ 5. ___________________________ ___________________________ 6. ___________________________ ___________________________ 7. ___________________________ ___________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. ggf. Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt. Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt. b) Aufsichtsrat 1. ___________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. ___________________________ 3. ___________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.