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Beschlussvorlage GB (28 - IRR - Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,1 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (28 - IRR - Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH) Beschlussvorlage GB (28 - IRR - Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH)

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Inhalt der Datei

Anlage 28 zur Vorlage V 4/2014 28 IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH Nach § 16 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages ist jeder Gesellschafter berechtigt, bis zu drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Jeder Gesellschafter kann, auch wenn er mehrere Vertreter entsendet, seine Stimmen nur einheitlich abgeben. Bei Entsendung von mehr als einem Vertreter muss ein Stimmführer bestellt werden. Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung gewählt werden sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). Bisherige Vertreter des Kreises: Ordentliches Mitglied: 1. 2. 3. LR Rosenke, Günter Kolvenbach, Bernd Schmitz, Hans Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) CDU SPD AV Poth, Manfred Weber, Günter Ramers, Markus CDU SPD Zum Stimmführer wurde Herr Bernd Kolvenbach (CDU) gewählt. Beschlussentwurf: Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch _____ Person(en) vertreten werden soll. Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH: Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. ___________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) ___________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. ___________________________ ___________________________ 3. ___________________________ ___________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. ggf. Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt. Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.