Daten
Kommune
Wesseling
Größe
231 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
23.11.15, 17:06
Aktualisiert
23.11.15, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
221/2015
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
- 32 -
- 61 -
66
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Verkehrs- und Parkraumkonzept
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 32 -
- 61 -
66
13.11.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 221/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ohrndorf
13.11.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Verkehrs- und Parkraumkonzept
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 war man sich dahingehend einig, dass zur Vorbereitung
weiterer Beratungen, bezüglich Verkehrsführung und Parkraumbewirtschaftung, eine belastbare
Grundlage geschaffen werden muss.
Die Verwaltung sagte zu, die Kosten für ein Verkehrskonzept für Wesseling-Mitte zu ermitteln.
I.
Anlass für die Erarbeitung eines Verkehrs- und Parkraumkonzeptes
Es existiert kein aktueller Verkehrsentwicklungsplan (VEP). Der letzte VEP, der für den Rhein-Erft-Kreis
aufgestellt wurde und die Stadt Wesseling grob mitbetrachtet hat, ist aus dem Jahre 2007.
Mittlerweile bestehen neue und konkretere Innenstadtentwicklungsideen, die zu der Frage führen, ob das
bestehende Straßennetz mit den vorhandenen Verkehrsführungen auch vor dem Hintergrund des sich
ändernden Mobilitätsverhaltens noch sinnvoll und zeitgerecht ist.
Die sich aus der Innenstadtentwicklung ergebenden Bedürfnisse nach attraktiven Fußwegeanlagen, zeitgemäßer Radverkehrsführungen und durchdachter Parkraumnutzungen machen die Aufstellung eines für
die Kernstadt bezogenen Verkehrskonzeptes notwendig. Dieses sollte entsprechend die beschriebenen
Bedürfnisse berücksichtigen und gleichzeitig die geplanten Baumaßnahmen integrieren, wie z.B. 35.000
qm Bauland mit 400 Wohneinheiten, 6.000 qm Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von 3.800 qm und
120 kleinteiligen Wohneinheiten.
Mögliche Straßenumbaumaßnahmen mit Teil- oder Vollsperrungen stehen in Frage und sind auf Basis
eines gesamtheitlichen Verkehrskonzepts zu klären.
Miteinbezogen werden sollten sowohl der öffentliche Personennahverkehr, als auch die Fortentwicklung
des überregionalen Radverkehrsnetzes, möglicherweise im Rahmen eines Masterplans Radverkehr. Ziel
ist die Erarbeitung eines entsprechenden Mobilitäts- und Verkehrskonzeptes für den Kernbereich von
Wesseling.
Das Fehlen einer ganzheitlichen Planung für alle Verkehrsarten mit einer integrierten Betrachtung von
Städtebau, Verkehr und Umwelt würde sich mittelfristig bemerkbar machen. Einzelverkehrsgutachten zu
bestimmten Planungsvorhaben können räumliche oder sektorale Einzelprobleme lösen, fußen jedoch
nicht auf einer Gesamtstrategie, die die Wechselwirkungen einer integrierten städtebaulichen und
verkehrlichen Gesamtentwicklung betrachtet.
Das Verkehrs- und Parkraumkonzept für Wesseling ist als ganzheitliche Planung von Städtebau, Verkehr
und Umwelt zu konzipieren und muss Fußgängerverkehr, Fahrradverkehr, öffentlichen
Personennahverkehr sowie den Kfz-Verkehr in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigen.
II.
Maßnahmen
Pos. 2.1 Aufnahme der Verkehrswegenetze
Die Einbindung der Kernstadt Wesselings in den gesamtstädtischen und regionalen Kontext ist
aufzuzeigen (äußeres Untersuchungsgebiet). Für das innere Untersuchungsgebiet sind das
Straßennetz, das ÖPNV-Netz sowie das Fuß- und Radwegenetz aufzunehmen:
funktionale Gliederung des Straßennetzes, Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen je
Richtung, zulässige Geschwindigkeiten, Ein-Richtungsstraßen, Vorfahrtsregelungen, Verbotsregelungen (Verbot der Einfahrt / für bestimmte Fahrzeuge, …), Vorschriftsregelungen,
Signalanlagen, Spuraufteilung an den maßgebenden Knotenpunkten;
das ÖPNV-Netz und ÖPNV-Angebot (Liniennetz, Haltestellen, Fahrtenangebot);
das Radwegenetz ist differenziert nach Art der Radverkehrsanlagen aufzunehmen;
das Wegenetz im Fußgängerverkehr (straßenbegleitend, eigenständige Fußwege außerhalb
der Straßenräume), Überquerungsanlagen, die Überquerungsmöglichkeiten an den
maßgebenden Knotenpunkten sind aufzunehmen.
Pos. 2.2 Verkehrserhebungen
Verkehrsdaten aus der Straßenverkehrszählung 2010 der Straßenbauverwaltung liegen vor.
Zusätzlich sind Verkehrserhebungen im Kfz-Verkehr durchzuführen, die Zeit- oder 24-hZählung) in der Lage sein müssen, das aktuelle Verkehrsgeschehen in Wesseling zu
beschreiben bzw. hochzurechnen.
Neben dem Kfz-Verkehr, differenziert für die Fahrzeugklassen Krad, Pkw und Lkw (PkwÄhnliche) sowie Bus und Lkw (Lkw-Ähnliche), ist der Fahrradverkehr an allen vorgesehenen
Zählstellen mit zu erfassen. Der Fußgängerverkehr wird im Einzelfall ebenfalls erhoben.
Die mindestens notwendigen Zählstellen sind:
Hubertusstraße / Brühler Straße,
Brühler Straße / Theodor-Heuss-Straße,
Kreisverkehr Theodor-Heuss-Straße / Mühlenweg,
Mühlenweg / Kölner Straße,
Kölner Straße / Pontivystraße,
Bonner Straße / Germanusstraße,
Bonner Straße / Willy-Brandt-Straße / Konrad-Adenauer-Straße / Kronenweg,
Konrad-Adenauer-Straße / Dreilindenstraße,
Willy-Brandt-Straße / Ahrstraße,
Kreisverkehr Ahrstraße / Siebengebirgsstraße,
Kreisverkehr Ahrstraße / Kronenweg,
Kreisverkehr Hubertusstraße / Flach-Fengler-Straße,
Kreisverkehr Poststraße / Westring / Flach-Fengler-Straße
Kreisverkehr Hubertusstraße / Mühlenweg.
Es sind insgesamt Verkehrserhebungen an 14 Knotenpunkten mit der Erfassung sämtlicher
Verkehrsströme notwendig.
Zusätzlich werden an 5 Querschnitten Messungen mittels Seitenradargerät notwendig. Ebenso
werden an 5 Querschnitten der Fahrradrouten jeweils 1-wöchige Erhebungen des
Radverkehrsaufkommens vorgenommen.
Zur Erfassung von Quell- und Zielbeziehungen und zur Ermittlung von Mobilitätskenngrößen
wird die Anwendung geeigneter Erhebungsmethoden vorausgesetzt (z. B. Verkehrsbefragung,
Kennzeichenerfassung, Betriebsbefragung, Passantenbefragung …)
Pos. 2.3 Verkehrsmodell (MIV)
Für den Kfz-Verkehr ist ein Verkehrsnachfragemodell zu erstellen. Das Verkehrsmodell muss in
der Lage sein, das vorhandene Verkehrsgeschehen im allgemeinen Kfz-Verkehr sowie im
Schwerverkehr zum Analysezeitpunkt korrekt zu beschreiben. Die Verkehrsstärken im
relevanten Straßennetz sind zu berechnen und darzustellen, ebenso die relevanten Quell- /
Zielbeziehungen (z.B. zwischen den Gewerbegebieten und dem übergeordneten Straßennetz)
und die Belastungen im Tages- und Nachtverkehr. Analysen zur Gesamtverkehrsnachfrage
(Modal Split, Binnen-, Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr, Ganglinien) sind durchzuführen.
Pos. 2.4 Mängel- und Konfliktanalyse
Aufgrund der in der Bestandsaufnahme festgestellte Mängel und Konflikte sowie durch die im
Beteiligungsverfahren genannte Mängel und Unverträglichkeiten sind in einem Kataster
festzuhalten. Es sind Folgerungen für den Planungsteil des Verkehrs- und Parkraumkonzepts
zu ziehen, indem Maßnahmenbereiche und Handlungsschwerpunkte zu definieren sind.
Folgende Analysen werden als Mindeststandard verlangt.
Parkraumanalyse
Erfassung und Darstellung des Stellplatzangebots im öffentlichen Straßenraum sowie auf den
privaten Parkplätzen, die z.B. für Kunden zur Verfügung stehen. Unterschieden wird dabei die
derzeitige
Bewirtschaftungsform
(frei
nutzbare
Stellplätze,
Parkscheibenregelung,
Gebührenerhebung) zusammen mit den Parkzeitbegrenzungen. Zusätzlich erfolgt die Analyse
der Parkraumbelegung für den zentrumsrelevanten Kernbereich der Stadt Wesseling.
Verkehrssicherheitsanalyse
Ermittlung und Darstellung von Straßenabschnitten und Knotenpunkten an denen ein erhöhtes
Gefährdungspotenzial für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer,
besteht.
Erreichbarkeitsanalyse
Qualität der Anbindung der Gewerbegebiete an das Autobahnnetz, Erreichbarkeit des
Stadtteilzentrums und der Nahversorgungsmärkte für Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer und
Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, Analyse von Leistungsfähigkeitsengpässen, Darstellung von
Erschließungsdefiziten.
ÖPNV-Analyse
Bestandsanalyse des ÖPNV-Angebotes u. a. hinsichtlich der Erschließung, der
Zugangsmöglichkeiten (Barrierefreiheit, Erreichbarkeit, …), der Verbindungsqualität und der
Angebotsqualität.
Analyse der Nahmobilität
Analyse des Netzzusammenhangs im Fuß- und Radwegenetz, Bewertung der Qualität von Fußund Radwegen insbesondere im Hinblick auf die Definition von Standards gemäß den aktuellen
Entwurfsregelwerken der FGSV (RASt, EFA, ERA, …), Barrierefreiheit, Aufzeigen von
Überquerungsdefiziten und/oder problematischen Abbiegebeziehungen, Lücken im Netz,
Erreichbarkeit wichtiger Ziele, Sicherheitsproblemen und Mängel in den Aufenthaltsqualitäten
(Straßenraumgestaltung).
Evaluierung der vorliegenden Planungen und Konzepte
Die bisherigen Prognosen und Konzepte werden kritisch in Bezug auf die tatsächliche
Zielerreichung überprüft. Aus den Ergebnissen sind Schlüsse im Hinblick auf die weiteren
Planungen zu ziehen.
Pos. 3 Prognose der Verkehrsentwicklung
Das Prognosejahr (2025 oder 2030) ist zu definieren.
Pos. 3.1 Prognose der Verkehrsentwicklung
Mit Hilfe des Verkehrsberechnungsmodells ist eine Prognose der Verkehrsnachfrage auf der
Basis der demografischen Entwicklung, der absehbaren Mobilitätsentwicklung sowie der
siedlungsstrukturellen Entwicklung zu erstellen. Die Kfz- und Schwerverkehrsbelastungen für
das heutige Straßennetz sind im Rahmen der Prognose zu ermitteln und darzustellen.
Ausgehend von den Nutzungen im Bereich des Zentrums Wesselings und möglichen
Änderungen bezüglich der Parkraumnachfrage wird des Weiteren eine Prognose des
Parkraumbedarfs erstellt, die einerseits die Mobilitätsentwicklung und hier insbesondere die
Entwicklung des Pkw-Besitzes und mögliche Nutzungsänderungen im Untersuchungsbereich
berücksichtigt. Bei der Parkraumprognose wird nach unterschiedlichen Nutzergruppen
differenziert, um in Bezug auf das Bewirtschaftungskonzept eine Differenzierung nach Langzeitund Kurzzeitparkern zu ermöglichen.
Es ist eine Bewertung des Prognosefalls hinsichtlich der Ergebnisse der Mängel- und
Konfliktanalyse sowie entsprechend den aufgestellten Zielen und Planungsgrundsätzen zur
Verkehrsentwicklung zu erstellen.
Entsprechend den Prognoseannahmen wird die Verkehrsnachfragematrix für den Kfz-Verkehr
fortgeschrieben. Die Prognoseverkehrsmatrix wird dem Straßennetz zugeordnet und dadurch
ein Belastungsbild für den sog. Prognose-Null-Fall oder Bezugsfall erstellt, der die
Verkehrsbelastungen zum Zeithorizont 2025/30 (Prognosejahr) ohne ergänzende Maßnahmen
im Straßennetz darstellt. Durch eine entsprechende Differenzendarstellung werden die
Belastungsänderungen im Vergleich zur derzeitigen Situation ebenfalls dokumentiert.
Pos. 4 Konzepte und Maßnahmen
Pos. 4.1 Zukünftiges Straßennetz
In Abwägung der Netzvarianten und unter Beachtung der Ergebnisse der Detailuntersuchungen
sowie des begleitenden Beteiligungsverfahrens hat eine Empfehlung für das zukünftige
Straßennetz zu erfolgen. Neben dem allgemeinen Kfz-Verkehr sind der Schwerlastverkehr und
seine Führung besonderer Untersuchungsgegenstand.
Hierzu erfolgt eine Hierarchisierung des Straßennetzes in verschiedene Straßenkategorien und
Darstellung von ggfs. erforderlichen Maßnahmen (z.B. Einrichtung von Tempo-30-Zonen,
Verkehrsberuhigte Bereiche, Lkw-Fahrverbote).
Pos. 4.2 Schwerverkehrskonzept
Für den Schwerverkehr ist ein Lenkungskonzept zu erarbeiten. Einzubeziehen in die
Untersuchungen sind auch die sonstigen Gewerbegebiete und relevanten Schwerverkehrsgebietsziele.
Bei der Ableitung des Konzeptes erfolgt eine Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur
(z.B. beschränkte Brücken/Unterführungen) und das entwickelte zukünftige Straßennetz.
Pos. 4.3 Konzept zur Nahmobilität
Die Nahmobilität beinhaltet insbesondere die Wege und Fahrten von Fußgängern und
Fahrradfahrern. Das aufzustellende Konzept für die Nahmobilität soll insbesondere die
Bedürfnisse der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer berücksichtigen und die Bedingungen für
einen Umstieg vom Auto auf das Fahrrad und den Fußgängerverkehr fördern. Die Bedingungen
einer barrierefreien Mobilität sind zu beachten, damit Nahmobilität insbesondere für
bewegungseingeschränkte Personengruppen, Senioren und Kinder ermöglicht und attraktiv
gestaltet wird. Für die in der Zustandsanalyse erkannten Mängel und Konflikte im Fuß- und
Radverkehrsnetz sind Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Erwartet wird ein Nahmobilitätskonzept, das an die Siedlungsentwicklung angepasst ist und für
Fußgänger und Fahrradfahrer verkehrssichere und hochwertige Lebens- und Bewegungsräume
bietet. Das aktuelle Thema der Elektromobilität ist aufzugreifen.
Pos. 5 Handlungskonzept
Die Einzelkonzepte sind zu einem Verkehrs- und Parkraumkonzept zusammenzustellen, das
Zielsetzungen für die zukünftigen verkehrlichen und städtebaulichen Planungen geben soll. Die
Maßnahmenempfehlungen sind zu einem Handlungskonzept zusammenzustellen. Dabei sind
Zusammenhänge
zwischen
den
Maßnahmen
aufzuzeigen
und
gegebenenfalls
Maßnahmenpakete zu bilden. Es wird eine Prioritätenreihung erwartet und Einschätzungen zur
zeitlichen Umsetzung sowie Hinweise zur Finanzierung sollen gegeben werden.
Es soll eine abschließende Bewertung des Handlungskonzeptes unter den Zielsetzungen des
Verkehrs- und Parkraumkonzepts gegeben werden.
III. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten würden ca. 180.000 € brutto betragen.