Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,5 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 8 zur Vorlage V 4/2014
8
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)
a) Gesellschafterversammlung
b) Aufsichtsrat
Der Kreis Euskirchen ist Mitglied der RVK GmbH. § 16 des Gesellschaftsvertrages gibt die
Anzahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung nicht vor. Bisher wurde der Kreis Euskirchen durch eine Person vertreten.
In die Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Köln GmbH war bisher Herr Hans
Schmitz (SPD) entsandt.
Sofern der Kreistag die Entsendung von mehr als einem Vertreter in die Gesellschafterversammlung bestimmt, ist die Bestellung eines Stimmführers erforderlich.
Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der
Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in
die Gesellschafterversammlung gewählt werden sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und
3 KrO).
Gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages ist der Kreis berechtigt, einen Vertreter/eine
Vertreterin in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Die Vertretung des Kreises Euskirchen im Aufsichtsrat wurde bisher von Herrn Landrat Günter Rosenke wahrgenommen.
Für die Bestellung des Vertreters/der Vertreterin des Kreises Euskirchen im Aufsichtsrat gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO).
Beschlussentwurf:
a) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch ___ Person(en) vertreten wird.
Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der
Regionalverkehr Köln GmbH:
Ordentliches Mitglied:
___________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch kein/e neue/r Vertreter bestellt ist, übt der/die bisherige Vertreter/in sein/ihr Amt bis zum Amtsantritt des/der neuen Vertreters/Vertreterin weiter
aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird ________________
zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.
b) Aufsichtsrat
Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Köln GmbH:
Ordentliches Mitglied:
____________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch kein/e neue/r Vertreter bestellt ist, übt der/die bisherige Vertreter/in sein/ihr Amt bis zum Amtsantritt des/der neuen Vertreters/Vertreterin weiter
aus.