Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,9 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 14 zur Vorlage V 4/2014
14
Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
Die Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH ist als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG beteiligt. Sie hält keinen Kapitalanteil
und ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt.
Im Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH ist die Zahl der in die Gesellschafterversammlung zu entsendenden Mitglieder nicht bestimmt.
Derzeit erfolgt die Vertretung des Kreises Euskirchen durch Herrn Johannes Mertens (CDU)
als ordentliches Mitglied und durch Herrn Winfried Hergarten (SPD) als dessen Stellvertreter.
Sofern der Kreistag die Entsendung von mehr als einem Vertreter in die Gesellschafterversammlung bestimmt, ist die Bestellung eines Stimmführers erforderlich.
Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der
Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in
die Gesellschafterversammlung gewählt werden sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und
3 KrO).
Beschlussentwurf:
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch _____ Person(en) vertreten werden soll.
Der Kreistag benennt die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Energie Nordeifel
Beteiligungs-GmbH für die Dauer der Wahlzeit wie folgt:
Gesellschaftsversammlung
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
___________________________
___________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.