Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,1 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 5 zur Vorlage V 4/2014
5
Zweckverband Kronenburger See
Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes Kronenburger See besteht die Verbandsversammlung aus 9 Vertretern/Vertreterinnen, wovon der Kreis Euskirchen einen Vertreter/eine
Vertreterin und für den Fall der Verhinderung einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin (gebundene Vertretung) entsendet.
Die Amtszeit der Vertreter und Stellvertreter deckt sich mit der Amtszeit der Vertretungskörperschaft der Mitglieder. Vertreter und Stellvertreter üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit bis
zum Zusammentritt der neu bestellten Vertreter aus.
Für die Bestellung des Vertreters/der Vertreterin des Kreises Euskirchen sowie deren/dessen
Stellvertreters/in gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO).
Bisherige Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung waren:
Ordentliches Mitglied:
Seidler, Stefanie
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
SPD
Mertens, Johannes
Beschlussentwurf:
Der Kreistag wählt als Vertreter des Kreises Euskirchen
__________________________________
zum Mitglied und
__________________________________
zum/zur Stellvertreter/in (gebundene Vertretung)
in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kronenburger See.
CDU