Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
20.06.14, 12:06
Aktualisiert
20.06.14, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 19/2014
11.06.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
25.06.2014
Entsendung von Vertretern des Kreises Euskirchen in die Kommunale Gesundheitskonferenz
Sachbearbeiter/in: Herr Klein
Tel.: 15 319
Abt.: 13
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Unter Bestätigung des Kreistagsbeschlusses vom 15.12.1999 zur Vorlage 18 vom 28.10.1999 (siehe
Anlage) entsendet der Kreistag für die Dauer der Wahlperiode folgende fünf Mitglieder aus der Mitte
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit in die Kommunale Gesundheitskonferenz:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
1.
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2.
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3.
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4.
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5.
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-2Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Die weitere personelle Zusammensetzung - Stand 25.06.2014 - der Kommunalen Gesundheitskonferenz (einschl. der Benennung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters) bleibt von diesem Beschluss des Kreistages unberührt.
Begründung:
Gemäß § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG) beruft
der Kreistag die Kommunale Gesundheitskonferenz ein. Aufgabe der KGK ist die Beratung gemeinsam interessierender Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der
Koordinierung. Die KGK gibt bei Bedarf Empfehlungen z. B. zur bedarfsgerechten Sicherstellung des
gesundheitlichen Versorgungsauftrages oder zur Beseitigung bzw. Verminderung erkannter Beeinträchtigungen. Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung aller beteiligten Akteure.
Der Kreis Euskirchen entsendet gemäß einem Kreistagsbeschluss vom 15.12.1999 zur Vorlage 18
fünf Vertreter/Vertreterinnen sowie eine entsprechende Anzahl von Stellvertretern/Stellvertreterinnen
in die KGK aus der Mitte des Ausschusses für Soziales und Gesundheit.
Die Entsendung der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen in die Kommunale Gesundheitskonferenz
erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl des § 35 Abs. 4 und 3 KrO.
Bisherige Vertreter des Ausschusses für Soziales und Gesundheit in der KGK waren:
Ordentliche Mitglieder:
1.
2.
3.
4.
5.
Dr. Dirhold, Sabine
Steinhauer, Angela
Neveling, Gisela
Urfey, Marianne
Dr. Wolter, Manfred
Stellvertreter/innen:
CDU
skB/SPD
skB/B 90/Grüne
skB/UWV
skB/FDP
Berners, Ingrid
Seidler, Stefanie
Mende, Elisabeth
Königsfeld, Anita
Rauw, Peter
CDU
SPD
B 90/Grüne
skB/UWV
FDP
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)