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Beschlussvorlage GB (Entsendung von Vertretern des Kreises Euskirchen in die Kommunale Gesundheitskonferenz)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
20.06.14, 12:06
Aktualisiert
20.06.14, 12:06
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Kreis Euskirchen Der Landrat V 19/2014 11.06.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 25.06.2014 Entsendung von Vertretern des Kreises Euskirchen in die Kommunale Gesundheitskonferenz Sachbearbeiter/in: Herr Klein Tel.: 15 319 Abt.: 13 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Unter Bestätigung des Kreistagsbeschlusses vom 15.12.1999 zur Vorlage 18 vom 28.10.1999 (siehe Anlage) entsendet der Kreistag für die Dauer der Wahlperiode folgende fünf Mitglieder aus der Mitte des Ausschusses für Soziales und Gesundheit in die Kommunale Gesundheitskonferenz: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: 1. ____________________________ ______________________________ 2. ____________________________ ______________________________ 3. ____________________________ ______________________________ 4. ____________________________ ______________________________ 5. ____________________________ ______________________________ -2Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Die weitere personelle Zusammensetzung - Stand 25.06.2014 - der Kommunalen Gesundheitskonferenz (einschl. der Benennung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters) bleibt von diesem Beschluss des Kreistages unberührt. Begründung: Gemäß § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG) beruft der Kreistag die Kommunale Gesundheitskonferenz ein. Aufgabe der KGK ist die Beratung gemeinsam interessierender Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung. Die KGK gibt bei Bedarf Empfehlungen z. B. zur bedarfsgerechten Sicherstellung des gesundheitlichen Versorgungsauftrages oder zur Beseitigung bzw. Verminderung erkannter Beeinträchtigungen. Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung aller beteiligten Akteure. Der Kreis Euskirchen entsendet gemäß einem Kreistagsbeschluss vom 15.12.1999 zur Vorlage 18 fünf Vertreter/Vertreterinnen sowie eine entsprechende Anzahl von Stellvertretern/Stellvertreterinnen in die KGK aus der Mitte des Ausschusses für Soziales und Gesundheit. Die Entsendung der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen in die Kommunale Gesundheitskonferenz erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl des § 35 Abs. 4 und 3 KrO. Bisherige Vertreter des Ausschusses für Soziales und Gesundheit in der KGK waren: Ordentliche Mitglieder: 1. 2. 3. 4. 5. Dr. Dirhold, Sabine Steinhauer, Angela Neveling, Gisela Urfey, Marianne Dr. Wolter, Manfred Stellvertreter/innen: CDU skB/SPD skB/B 90/Grüne skB/UWV skB/FDP Berners, Ingrid Seidler, Stefanie Mende, Elisabeth Königsfeld, Anita Rauw, Peter CDU SPD B 90/Grüne skB/UWV FDP gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)