Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
70 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
05.01.11, 07:08
Aktualisiert
17.03.11, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 02.12.2010
20
Bebauungsplan 58 A Erftstadt - Dirmerzheim, Kiesstraße;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
1.
Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 sowie 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplanes Nr. 58 A, Erftstadt –
Dirmerzheim, Kiesstraße, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1
RWE Rheinland Westfalen Netz AG,
Euskirchen(Stellungnahme vom 02. August 2010)
Kuchenheimer
Str.
1-3,
53881
Der Hinweis, dass im Zuge der Erschließung die zur Versorgung der geplanten
Bauvorhaben entsprechenden Kabel gelegt werden, wird zur Kenntnis genommen und im
Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
I.2
Erftverband, Postfach 1320, Bergheim (Stellungnahmen vom 06.08.2010 und 23.08.2006)
Der Anregung zur Verringerung des Oberflächenabflusses ist bereits mit einem Hinweis
entsprochen.
Der Anregung zur Reduzierung von versiegelten Flächen wurde im Bebauungsplan mit
entsprechenden Festsetzungen entsprochen.
I.3
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth
(Stellungnahme vom 06.08.2010)
Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Gas versorgt werden kann, wird zur
Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
I.4
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstr. 25,
44135 Dortmund (Stellungnahme vom 09.08.2010)
Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 09.08.2010 bzgl. der durch die
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkung
wurde bereits mit einem Hinweis im Bebauungsplanentwurf entsprochen.
Im Übrigen wurde die RWE - Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2, 50935 Köln,
entsprechend im Verfahren beteiligt.
I.5
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum
(Stellungnahme vom 10.08.2010)
Der Hinweis, dass Angaben zur Veränderung oder Verlegung der Anlagen erst bei
Vorlage der endgültigen Ausbaupläne gemacht werden, wird zur Kenntnis genommen und
im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
I.6
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Amt für Kreisplanungund Naturschutz, 50124 Bergheim
(Stellungnahme vom 31.08.2010)
Der Anregung bzgl. der internen Ausgleichsfläche kann nicht entsprochen werden.
Die in der Vorentwurfsplanung vorgesehene Ausgleichs- bzw. Anpflanzungsfläche ist
nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die Anregung bzgl. der Lagebezeichnung der extern gelegenen Ausgleichsfläche wird
entsprechend korrigiert.
Der Hinweis zum Lärmschutz wird zur Kenntnis genommen.
II.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 58 A, E.-Dirmerzheim, Kiesstraße, wird gemäß §§ 2 und
10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V.m §86 Abs. 1 Bauordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S255) in der zuletzt
gültigen Fassung sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt
gültigen Fassung, einschließlich der unter I genannten Ergänzungen als Satzung nebst
Beschluss der Sitzung
des Ausschuss
für Stadtentwicklung vom 02.12.2010
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Begründung
beschlossen.
Die V 584 /2010 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 02.12.2010
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