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Beschlusstext (Bebauungsplan 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
54 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
05.01.11, 07:08
Aktualisiert
17.03.11, 06:25
Beschlusstext (Bebauungsplan 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum
Aufstellungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 02.12.2010 22 Bebauungsplan 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum Aufstellungsbeschluss Eine Bürgerversammlung soll am 10.1.2011 stattfinden. I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Übersichtsplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 101A, Erftstadt – Liblar, Einkaufszentrum. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten städtebaulichen Konzeptes die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB (zwei- bzw. vierwöchige Offenlage) durchzuführen und gemeinsam mit dem vom Investor beauftragten Planungsbüro einen Bebauungsplanvorentwurf vorzubereiten. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)