Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
05.01.11, 07:08
Aktualisiert
17.03.11, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 02.12.2010
23
Bebauungsplan 141A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark;
I. Beschluss über die Stellungnahmen;
II. Satzungsbeschluss
I. Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in
der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplanes Nr. 141 A, E. – Lechenich, WirtschaftsPark,
vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I. 1
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum (Stellungnahme
04.11.2010 und 02.08.2010)
Der Hinweis bezüglich der frühzeitigen Information über den Beginn und Ablauf von
Erschließungsmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanungund ausführung entsprechend berücksichtigt.
I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein- Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth (Stellungnahme vom
20.11.2010)
Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Gas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis
genommen.
I. 3 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim
(Stellungnahmen vom 02.11.2010)
Den Anregungen und Hinweisen zur Niederschlagswassersammlung und –nutzung (zur Entlastung
der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden
Gewässerbelastung) ist weitestgehend bereits mit der Realisierung der zentralen
Versickerungsanlage für unverschmutztes Oberflächenwasser im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
140 Rechnung getragen. Das Oberflächenwasser des Bebauungsplangebietes Nr. 141A wird
ebenfalls dieser Versickerungsanlage zugeführt.
Der Anregung, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gem. § 1a BauGB an Gewässer zu legen,
kann nicht entsprochen werden.
I.4 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
(Stellungnahme vom 04.11.2010)
Der Empfehlung, bei zusätzlichen erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. eine Sicherheitsdetektion durchzuführen, ist bereits durch einen
entsprechenden Hinweis im Bebauungsplan-Entwurf Rechnung getragen.
I.5 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
(Stellungnahme vom 04.11.2010)
Die „Römerstraße“ (Via Agrippa) ist im Bebauungsplan nachrichtlich als „Bodendenkmal“
gekennzeichnet und als „Öffentliche Verkehrsfläche, Zweckbestimmung: Wirtschaftsweg“
festgesetzt. Für den Umgebungsbereich der Römerstraße ist „Fläche für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ festgesetzt.
Diese wird gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes entlang der Römerstraße in einer Breite
von mind. 20 m als extensive Wiesenfläche angelegt. Ein Eingriff in den Schutzbereich des
Bodendenkmals Römerstraße ist somit ausgeschlossen.
I.6LandesbetriebStraßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen(Stellungnahme vom
16.07.2010)
Der Anregung, die „Anbauverbotszone“ von 20m, gemessen vom befestigten Fahrbahnrand der B
265, gem. § 9 Abs. 1 und 2 Fernstraßengesetz einzuhalten, ist bereits im Bebauungspanvorentwurf
entsprochen.
Der Anregung, für den signalgesteuerten Knoten B 265 / L 263 einen Leistungsfähigkeitsnachweis zu
erbringen, ist mit der „Verkehrsuntersuchung zu den Auswirkungen des Vorhabens auf den
Beschluss
der Sitzung
Ausschuss
für Stadtentwicklung
vom 02.12.2010
Seiteunter
2
Knotenpunkt
B des
265n
/ L 263
- An der Patria“
entsprochen. Die Verkehrsuntersuchung hat
Berücksichtigung der Realisierung der Bebauungspläne Nr.140 und Nr.141 einschließlich der
Ansiedlung des Logistikunternehmens DPD die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Verkehrsnetzes
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 02.12.2010
Seite 3