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Beschlusstext (Denkmalliste der Stadt Erftstadt; lfd. DL-Nr. 009 aus Teil A; Neueintragung in die städtische Denkmalliste (Teil C) der Stadt Erftstadt unter der lfd. DL-Nr. 002)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
05.01.11, 07:08
Aktualisiert
17.03.11, 06:25
Beschlusstext (Denkmalliste der Stadt Erftstadt;
lfd. DL-Nr. 009 aus Teil A;
Neueintragung in die städtische Denkmalliste (Teil C) der Stadt Erftstadt unter der lfd. DL-Nr. 002)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 02.12.2010 12 Denkmalliste der Stadt Erftstadt; lfd. DL-Nr. 009 aus Teil A; Neueintragung in die städtische Denkmalliste (Teil C) der Stadt Erftstadt unter der lfd. DL-Nr. 002 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den originalen Holzkorpus der Kreuzigungsgruppe in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 13, Flurstück 61, aus der lfd. DL-Nr. 009 herauszunehmen und als bewegliches Denkmal in die städtische Denkmalliste (Teil C) unter der lfd. DL-Nr. 002 einzutragen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)