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Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer Teilstrecke der „Mühlenstraße“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
02.03.12, 10:24
Aktualisiert
30.03.12, 21:17
Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer Teilstrecke der „Mühlenstraße“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung)

hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der   Erschließungsbeitragssatzung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 9/2012 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 30. März 2012 Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer Teilstrecke der „Mühlenstraße“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 14.03.2012 Rat 29.03.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit den Bauarbeiten zur erstmaligen Herstellung der Mühlenstraße soll in diesem Jahr begonnen werden. Da die Maßnahme vorerst nur in einem Teilbereich erfolgt, ist es erforderlich, die Mühlenstraße in zwei Abschnitte zu unterteilen. Zur beitragsrechtlichen Abwicklung der Baumaßnahme sieht die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe die Bildung von Abschnitten vor. In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist der entsprechende Bereich schraffiert gekennzeichnet. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Rat, für die spätere Abrechnung der Erschließungsbeiträge gemäß § 5 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 folgende Abschnittsbildung zu beschließen: Der Teilbereich der Mühlenstraße (Flurstück 557 -tlw.-, Flur 6, Gemarkung Greste) ab Einmündung „Ermgasser Heide“ in westlicher Richtung bis zum Ende des Bebauungsplangebietes -Bebauungsplan Nr. 04/05- (Ende des Flurstücks 561, Flur 6, Gemarkung Greste) wird als Abschnitt beschlossen. Schemmel