Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
02.03.12, 10:24
Aktualisiert
30.03.12, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
9/2012
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
30. März 2012
Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer Teilstrecke
der „Mühlenstraße“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde
Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung)
hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der
Erschließungsbeitragssatzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
14.03.2012
Rat
29.03.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit den Bauarbeiten zur erstmaligen Herstellung der Mühlenstraße soll in diesem Jahr
begonnen werden. Da die Maßnahme vorerst nur in einem Teilbereich erfolgt, ist es
erforderlich, die Mühlenstraße in zwei Abschnitte zu unterteilen.
Zur beitragsrechtlichen Abwicklung der Baumaßnahme sieht die Erschließungsbeitragssatzung
der Gemeinde Leopoldshöhe die Bildung von Abschnitten vor.
In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist der entsprechende Bereich schraffiert
gekennzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Rat, für die spätere Abrechnung
der Erschließungsbeiträge gemäß § 5 der Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 folgende
Abschnittsbildung zu beschließen:
Der Teilbereich der Mühlenstraße (Flurstück 557 -tlw.-, Flur 6, Gemarkung Greste) ab
Einmündung
„Ermgasser
Heide“
in
westlicher
Richtung
bis
zum
Ende
des
Bebauungsplangebietes -Bebauungsplan Nr. 04/05- (Ende des Flurstücks 561, Flur 6,
Gemarkung Greste) wird als Abschnitt beschlossen.
Schemmel