Daten
Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
205/2007
13.12.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8
Hochwasserereignis der Urft im Herbst 2007
Beschlussvorschlag:
Beschluss wird aufgrund der Beratung im Ausschuss formuliert!
Sachdarstellung:
Der Fraktionsvorsitzende der FDP, Herr Dr. Wolter, hat in der Sitzung des Rates am
18.11.2007 beantragt, in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses über die
Frage zu beraten, welche Konsequenzen aus dem Hochwasserereignis gezogen werden
bzw. welche besseren Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen.
Das Hochwasser am 27./28.09.2007 war auch in der Gemeinde Kall ein außergewöhnliches
Ereignis.
In der Nacht vom 27. September 2007 war auf Grund der starken, lang anhaltenden Regenereignisse die Urft nicht mehr in der Lage, das Wasser schadlos abzuleiten.
Auf Grund dieser Tatsache kam es auch in der Gemeinde Kall (Ortslage Urft bis Anstois) zu
starken Überschwemmungen. Die Ausdehnung der Überschwemmungen entspricht in etwa
den kartierten Überschwemmungsgebieten. Fotos als Dokumentation der Ereignisse sind
als Anlage beigefügt.
Trotz enormen Feuerwehreinsatzes in dieser Nacht sind überwiegend gravierende Schäden
an dem angrenzenden Gelände der Urft entstanden.
Vorlagen-Nr. 205/2007
Seite 2
Im Wesentlichen handelte es sich hier um Überflutungen der Keller in Gebäuden.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein absoluter Hochwasserschutz nicht hergestellt werden kann. Ziel muss aber sein, das Schadenspotential möglichst zu verringern.
Ein integrierter Hochwasserschutz besteht aus folgenden Bestandteilen:
- Technischer Hochwasserschutz
• Gewässerausbau
• Errichtung von Deichen und Mauern, mobilen Schutzelementen
• Hochwasserspeicher
- Natürlicher Wasserrückhalt
• im Einzugsgebiet
• in Gewässer und Aue
- Weitergehende Vorsorge
• Flächenvorsorge
• Verhaltensvorsorge
• Risikovorsorge
Aus Sicht der Verwaltung muss für einen sinnvollen Hochwasserschutz das gesamte Gewässer Urft mit dem Einzugsgebiet betrachtet werden.
Nicht Sinn und Zweck von Hochwasserschutzmaßnahmen kann es sein, bestimmte Bereiche zu schützen (z.B. durch Deichbau) und die Unterlieger dadurch einer weiteren Belastung auszusetzen.
Das wirkungsvollste Mittel, Hochwasserschäden zu vermeiden, ist die Freihaltung der Gewässerauen von Bebauung.
Um das Schadenspotential in den Ortslagen zukünftig nachhaltig zu verringern, muss das
Ziel sein, möglichst viele Gewässerauen vor den Ortslagen für natürliche Überflutungsflächen zu schaffen. Dabei ist die Betrachtung eines größeren Abschnittes der Urft, nämlich
von der Quelle unterhalb der Dahlemer Binz bis zur Einmündung der Olef in Gemünd erforderlich.
Dadurch ergibt sich eine Aufgabenstellung für die Anliegerkommunen, die zuständigen
Wasserbehörden und den Wasserverband Eifel/Rur.
Des Weiteren ist wichtig, eine frühzeitige Warnung der durch Hochwasser gefährdeten
Kommunen und betroffenen Anlieger in den potenziellen Überschwemmungsgebieten zu
erreichen, damit in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern und Feuerwehren rechtzeitig
Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet werden können (Schadensbegrenzung). Hier können im Einzelfall auch Einzelmaßnahmen, die sich ggf. mit geringem Aufwand vorbereiten
lassen (z.B. Dammbalkenverschlüsse an Türen, Lichtschächten oder Kellerfenstern) das
Schadenspotential erheblich verringern.