Daten
Kommune
Wesseling
Größe
88 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
12.10.15, 17:05
Aktualisiert
12.10.15, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
178/2015
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
II/A
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
II/A
28.09.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 178/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
28.09.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist dem Rat eine Übersicht
über die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen, die in das neue Haushaltsjahr
übertragen wurden.
2. Lösung
Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen von Ermächtigungen aus dem Ergebnisplan 2014 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen.
Haushaltsmittel für Maßnahmen der Bauunterhaltung des Ergebnisplans, mit denen im Haushaltsjahr 2014
noch nicht begonnen wurde, wurden den Instandhaltungsrückstellungen zugeführt.
Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurden grundsätzlich
nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die
für die Fortführung bereits begonnener oder unabweisbarer Maßnahmen benötigt werden.
Nach den - bisher noch - vorläufigen Daten zum Jahresabschluss sind im Haushaltsjahr 2014 Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 6.423.862,78 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden Ermächtigungen von 3.029.012,61 € für Aufwendungen (bzw. 3.575.012,61 € für Auszahlungen) in das Haushaltsjahr
2015 übertragen. Mittel im Umfang von 3.394.850,17 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in Höhe von 5.679.101,87 € wurde ein Betrag in Höhe von 824.147,02 € abgesetzt und Ermächtigungen im Umfang von 4.854.954,85 € übertragen.
In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die
Gründe für die Übertragungen erläutert.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Werden die in das Haushaltsjahr 2015 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2015. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2014 gegenüber.