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Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
88 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
12.10.15, 17:05
Aktualisiert
12.10.15, 17:05
Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 178/2015 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II II/A Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche II/A 28.09.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 178/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 28.09.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Haushaltswirtschaft der Stadt Wesseling; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist dem Rat eine Übersicht über die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen, die in das neue Haushaltsjahr übertragen wurden. 2. Lösung Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen von Ermächtigungen aus dem Ergebnisplan 2014 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen. Haushaltsmittel für Maßnahmen der Bauunterhaltung des Ergebnisplans, mit denen im Haushaltsjahr 2014 noch nicht begonnen wurde, wurden den Instandhaltungsrückstellungen zugeführt. Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurden grundsätzlich nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die für die Fortführung bereits begonnener oder unabweisbarer Maßnahmen benötigt werden. Nach den - bisher noch - vorläufigen Daten zum Jahresabschluss sind im Haushaltsjahr 2014 Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 6.423.862,78 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden Ermächtigungen von 3.029.012,61 € für Aufwendungen (bzw. 3.575.012,61 € für Auszahlungen) in das Haushaltsjahr 2015 übertragen. Mittel im Umfang von 3.394.850,17 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in Höhe von 5.679.101,87 € wurde ein Betrag in Höhe von 824.147,02 € abgesetzt und Ermächtigungen im Umfang von 4.854.954,85 € übertragen. In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die Gründe für die Übertragungen erläutert. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Werden die in das Haushaltsjahr 2015 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2015. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2014 gegenüber.