Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 17. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 19.12.2006.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:56 Uhr
TOP
Betreff
2.
Antrag der FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 01.11.2006 bzw.
21.11.2006
a) Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bedburg
b) Änderung der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der
Stadt Bedburg
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg lehnt die im Entwurf vorgelegte 1. Änderungssatzung zur
Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 20.12.2004 und eine daraus resultierende
Änderung der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt
Bedburg ab.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Alsdann wird über den Antrag der FWG-Fraktion geheim abgestimmt.
Beschlussantrag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die im Entwurf vorgelegte 1. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 20.12.2004 unter der Maßgabe nachfolgend
aufgeführter Beträge (§ 13 Abs. 3 Buchstabe a): Wertgrenze: 20.000 €; Bagatellgrenze:
5.000 €) und die daraus resultierende Änderung der Zuständigkeitsregelung für den Rat
und die Ausschüsse der Stadt Bedburg.
Abstimmungsergebnis:
18 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Die Stimmzettel der beiden geheimen Abstimmungsvorgänge sind der Niederschrift in
versiegelten Umschlägen als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Bürgermeister Koerdt weist im Anschluss an die geheime Abstimmung über den
Beschlussantrag der FWG-Fraktion darauf hin, dass der erst während des bereits
begonnenen zweiten Abstimmungsvorganges erschienene Stadtverordnete Hösen nicht
mehr zur Abstimmung zugelassen worden sei.
Bürgermeister Koerdt stellt sodann fest, dass der Beschlussantrag nicht angenommen
worden sei, da er nicht die erforderliche Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der
Ratsmitglieder erreicht habe; die bisherige Fassung der Hauptsatzung bestehe somit
fort.
Stadtverordneter Sauer fragt, ob weitere Abstimmungen mit anderen Wertgrenzen
erwünscht seien; man könne aber wohl nicht bis zum Morgen weiter versuchen, die
notwendige Mehrheit zu erreichen. Hierauf erfolgen keine weiteren Sachanträge seitens
des Rates zu einer möglichen Änderung der Hauptsatzung.
Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung