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Beschlusstext (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangs-heimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007 - Beratung und Beschlussfassung der Satzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangs-heimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007
- Beratung und Beschlussfassung der Satzung)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 17. Sitzung des Rates am Dienstag, den 19.12.2006. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:56 Uhr TOP Betreff 4. Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007 - Beratung und Beschlussfassung der Satzung Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 28.11.2006, a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr für die Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 und b) der Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen zuzustimmen. Die Gebührenbedarfsberechnung ist der Niederschrift als Anlage 5, der Entwurf der Satzung als Anlage 6 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)