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Mitteilungsvorlage (Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
02.03.2016
Erstellt
15.02.16, 17:05
Aktualisiert
15.02.16, 17:05
Mitteilungsvorlage (Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl) Mitteilungsvorlage (Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl) Mitteilungsvorlage (Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 32/2016 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.02.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 32/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 08.02.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Aus der beigefügten Aufstellung (Liste Anmeldezahlen, Stand 10.02.2016) ergeben sich die Anmeldezahlen in den sechs Wesselinger Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017, und zum Vergleich die Einschulungszahlen in den drei vergangenen Schuljahren. Es sind demnach 294 Einschulungskinder (darunter auch sog. Kann-Kinder) zu beschulen. Alle Kinder, die schulpflichtig sind, sind versorgt. Die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder noch nicht angemeldet hatten, wurden von der Verwaltung teilweise mehrfach aufgefordert, eine Anmeldung vorzunehmen. Dies ist jetzt flächendeckend erfolgt. Aus der zweiten Anlage (Klassenrichtzahl, Stand 10.02.2016) ergeben sich die zu bildenden Eingangsklassen in den jeweiligen Schulen. Das sind nach der Klassenrichtzahl 13. Nach dem Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten hat sich eine Eingangsklassenzahl in Wesseling von 14 ergeben, so dass auch in diesem Jahr der Schulträger möglichst einvernehmlich mit den Schulleitungen der sechs Grundschulen eine Regulierung vornehmen muss. Aus diesem Grund hat die Verwaltung am 25.01.2016 diese Problematik mit allen Grundschulleitungen besprochen und die Regulierung laut beigefügter Aufstellung vorgenommen, die nunmehr Grundlage für eine am 08.03.2016 im Kreishaus in Bergheim bei der unteren Schulaufsicht stattfindende Verteilerkonferenz ist. Dabei berücksichtigt wurde auch der Wunsch der Schulleitungen nach einer Begrenzung der Klassenstärke aus pädagogischen Gründen im Eingangsklassenbereich bei den Schulen des Gemeinsamen Lernens (Gutenbergschule, Goetheschule, Rheinschule, Brigidaschule) auf 25 und bei den beiden anderen Schulen (Schillerschule und Albert-Schweitzer-Schule) auf 28. Danach müssten in der Albert-Schweitzer-Schule vier Kinder und in der Brigidaschule drei Kinder nach einer von der Schulleitung festzulegenden Kriterienliste abgelehnt werden. Nach dem Schulgesetz können als Kriterien gelten: - Geschwisterkinder - Schulwege - Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule - ausgewogenes Verhältnis Mädchen und Jungen - ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache In der Albert-Schweitzer-Schule wohnen allein sechs dort angemeldete Kinder näher zur Gutenbergschule. In der Brigidaschule wohnen sieben Kinder nicht in Berzdorf und wohnen jeweils näher zur Goetheschule und zur Gutenbergschule.