Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
02.03.2016
Erstellt
15.02.16, 17:05
Aktualisiert
15.02.16, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
32/2016
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.02.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 32/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
08.02.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 unter Berücksichtigung der Klassenrichtzahl
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Aus der beigefügten Aufstellung (Liste Anmeldezahlen, Stand 10.02.2016) ergeben sich die Anmeldezahlen
in den sechs Wesselinger Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017, und zum Vergleich die Einschulungszahlen in den drei vergangenen Schuljahren.
Es sind demnach 294 Einschulungskinder (darunter auch sog. Kann-Kinder) zu beschulen. Alle Kinder, die
schulpflichtig sind, sind versorgt. Die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder noch nicht angemeldet hatten,
wurden von der Verwaltung teilweise mehrfach aufgefordert, eine Anmeldung vorzunehmen. Dies ist jetzt
flächendeckend erfolgt.
Aus der zweiten Anlage (Klassenrichtzahl, Stand 10.02.2016) ergeben sich die zu bildenden Eingangsklassen in den jeweiligen Schulen. Das sind nach der Klassenrichtzahl 13. Nach dem Schulwahlverhalten der
Erziehungsberechtigten hat sich eine Eingangsklassenzahl in Wesseling von 14 ergeben, so dass auch in
diesem Jahr der Schulträger möglichst einvernehmlich mit den Schulleitungen der sechs Grundschulen eine
Regulierung vornehmen muss.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung am 25.01.2016 diese Problematik mit allen Grundschulleitungen besprochen und die Regulierung laut beigefügter Aufstellung vorgenommen, die nunmehr Grundlage für eine
am 08.03.2016 im Kreishaus in Bergheim bei der unteren Schulaufsicht stattfindende Verteilerkonferenz ist.
Dabei berücksichtigt wurde auch der Wunsch der Schulleitungen nach einer Begrenzung der Klassenstärke
aus pädagogischen Gründen im Eingangsklassenbereich bei den Schulen des Gemeinsamen Lernens (Gutenbergschule, Goetheschule, Rheinschule, Brigidaschule) auf 25 und bei den beiden anderen Schulen
(Schillerschule und Albert-Schweitzer-Schule) auf 28. Danach müssten in der Albert-Schweitzer-Schule vier
Kinder und in der Brigidaschule drei Kinder nach einer von der Schulleitung festzulegenden Kriterienliste
abgelehnt werden.
Nach dem Schulgesetz können als Kriterien gelten:
- Geschwisterkinder
- Schulwege
- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule
- ausgewogenes Verhältnis Mädchen und Jungen
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache
In der Albert-Schweitzer-Schule wohnen allein sechs dort angemeldete Kinder näher zur Gutenbergschule.
In der Brigidaschule wohnen sieben Kinder nicht in Berzdorf und wohnen jeweils näher zur Goetheschule
und zur Gutenbergschule.