Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
11.11.11, 11:45
Aktualisiert
25.11.11, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
141/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
25. November 2011
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Rückverweisung aus der Ratssitzung vom 06.10.11
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
24.11.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.10.2011 die Diskussion in den Hochbau- und Planungsausschuss
zurückverwiesen.
Für die weitere Entscheidungsfindung wird nachfolgende Gegenüberstellung vorgestellt. Sie zeigt auf, wie
eine Änderung der Traufhöhe sich auswirken könnte.
Traufhöhe z.B. 5,75 m
(Reduzierung um 1,00 m)
Reduzierung der möglichen Gebäudetypen.
Je nach Wohnflächenbedarf des Käufers, wählt
dieser ein Gebäude mit einer größeren
Grundfläche (geht also in die Breite und Tiefe
des Gebäudes), dadurch verringert sich die
Freifläche gerade im Abstand zu den das
Grundstück
umschließenden
öffentlichen
Straßen.
Beide
Aspekte
verringern
die
Vermarktungschancen.
Traufhöhe 6,75 m
(bisherige B-Planfestsetzung)
kann bis zu II-Vollgeschossen bzw. bis 6,75 m
Traufhöhe bebaut werden.
Flexibilität
bei
der
Vermarktung
des
Grundstückes, da moderne Gebäudeformen, die
nachgefragt werden, gebaut werden können.
Dieses Grundstück nimmt aufgrund der
besonderen
Lage
(eingefasst
von
der
Waldstraße und Heinestraße, dann von einem
Garagenhof
und
einem
öffentlichen
Naherholungsbereich) eine Solitärstellung ein.
Durch ein ansprechendes Gebäude würde diese
städtebauliche Sondersituation gut unterstützt.
Kein
Schattenwurf
auf
den
bebauten
Umgebungsgrundstücken (s. Anlage)
Keine
„erdrückende“
Wirkung
für
die
Umgebungsgrundstücke
-2-
Erläuterung zur Darstellung des Schattenwurfes
Zur Darstellung des Schattenwurfes wurde vom Datum einerseits der höchste Sonnenstand
(Sonneneinfallwinkel) im Jahr (= 21.06) gewählt und andererseits ein Tag in der Herbstzeit, wo davon
ausgegangen werden kann, dass der Garten z.B. noch genutzt wird. Die Uhrzeiten orientieren sich an dem
Tageslicht und der damit verbundenen Vermutung, dass sich Personen im Garten aufhalten. So sind in der
Herbstzeit / Winterzeit für Arbeitnehmer die späten Nachmittagszeiten weniger wichtig, da es dann bereits
dunkel ist (wie im Moment). Daher wurde die Mittagszeit gewählt. Dagegen wird im Sommer der Garten
gerne am Nachmittag, nach Beendigung der Arbeitszeit, genutzt.
Der Schattenwurf wurde unter größtmöglicher Ausnutzung der B-Planfestsetzung mit einer speziellen
Funktion eines CAD-Systems erstellt. Nach Eingabe von Datum und Uhrzeit errechnet dieses EDVProgramm eigenständig den Schattenwurf.
Fazit:
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat nunmehr zu entscheiden, ob die bisherigen Festsetzungen
beibehalten und somit der Satzungsbeschluss gefasst werden kann oder Änderungen vorzunehmen sind
und damit eine Überarbeitung des B-Planes zu erfolgen hat.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss möge die weitere Vorgehensweise beschließen.
Schemmel
Anlage:
Darstellung Schattenwurf zum 01.10 eines Jahres und 21.06 eines Jahres