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Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Rückverweisung aus der Ratssitzung vom 06.10.11)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
11.11.11, 11:45
Aktualisiert
25.11.11, 21:16
Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier:    Rückverweisung aus der Ratssitzung vom 06.10.11) Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier:    Rückverweisung aus der Ratssitzung vom 06.10.11)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 141/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 25. November 2011 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Rückverweisung aus der Ratssitzung vom 06.10.11 Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 24.11.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.10.2011 die Diskussion in den Hochbau- und Planungsausschuss zurückverwiesen. Für die weitere Entscheidungsfindung wird nachfolgende Gegenüberstellung vorgestellt. Sie zeigt auf, wie eine Änderung der Traufhöhe sich auswirken könnte. Traufhöhe z.B. 5,75 m (Reduzierung um 1,00 m) Reduzierung der möglichen Gebäudetypen. Je nach Wohnflächenbedarf des Käufers, wählt dieser ein Gebäude mit einer größeren Grundfläche (geht also in die Breite und Tiefe des Gebäudes), dadurch verringert sich die Freifläche gerade im Abstand zu den das Grundstück umschließenden öffentlichen Straßen. Beide Aspekte verringern die Vermarktungschancen. Traufhöhe 6,75 m (bisherige B-Planfestsetzung) kann bis zu II-Vollgeschossen bzw. bis 6,75 m Traufhöhe bebaut werden. Flexibilität bei der Vermarktung des Grundstückes, da moderne Gebäudeformen, die nachgefragt werden, gebaut werden können. Dieses Grundstück nimmt aufgrund der besonderen Lage (eingefasst von der Waldstraße und Heinestraße, dann von einem Garagenhof und einem öffentlichen Naherholungsbereich) eine Solitärstellung ein. Durch ein ansprechendes Gebäude würde diese städtebauliche Sondersituation gut unterstützt. Kein Schattenwurf auf den bebauten Umgebungsgrundstücken (s. Anlage) Keine „erdrückende“ Wirkung für die Umgebungsgrundstücke -2- Erläuterung zur Darstellung des Schattenwurfes Zur Darstellung des Schattenwurfes wurde vom Datum einerseits der höchste Sonnenstand (Sonneneinfallwinkel) im Jahr (= 21.06) gewählt und andererseits ein Tag in der Herbstzeit, wo davon ausgegangen werden kann, dass der Garten z.B. noch genutzt wird. Die Uhrzeiten orientieren sich an dem Tageslicht und der damit verbundenen Vermutung, dass sich Personen im Garten aufhalten. So sind in der Herbstzeit / Winterzeit für Arbeitnehmer die späten Nachmittagszeiten weniger wichtig, da es dann bereits dunkel ist (wie im Moment). Daher wurde die Mittagszeit gewählt. Dagegen wird im Sommer der Garten gerne am Nachmittag, nach Beendigung der Arbeitszeit, genutzt. Der Schattenwurf wurde unter größtmöglicher Ausnutzung der B-Planfestsetzung mit einer speziellen Funktion eines CAD-Systems erstellt. Nach Eingabe von Datum und Uhrzeit errechnet dieses EDVProgramm eigenständig den Schattenwurf. Fazit: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat nunmehr zu entscheiden, ob die bisherigen Festsetzungen beibehalten und somit der Satzungsbeschluss gefasst werden kann oder Änderungen vorzunehmen sind und damit eine Überarbeitung des B-Planes zu erfolgen hat. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss möge die weitere Vorgehensweise beschließen. Schemmel Anlage: Darstellung Schattenwurf zum 01.10 eines Jahres und 21.06 eines Jahres