Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
29.02.12, 08:55
Aktualisiert
29.02.12, 08:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
23/2012
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
29. Februar 2012
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Erneute Satzungsempfehlung nach Beratung
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
08.03.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 6.10.2011 die Diskussion in den Hochbau- und Planungsausschuss
zurückverwiesen. In der darauffolgenden Hochbau- und Planungsausschusssitzung am 24.11.11 wurde der
Sachverhalt nach vorher erfolgtem Ortstermin beraten. An dem Ortstermin nahmen Vertreter der Politik
sowie zahlreiche Anwohner der Heine- und Kantstraße teil.
Im Ergebnis ist die Planung wie folgt zu überarbeiten (Kurzübersicht):
Bisherige Festsetzung
Ergebnis vom 24.11.11
II-Geschosse
Private Stellplätze
I - Geschoss
Können entfallen, gemäß anwesende
Anwohner der Heinestraße
Beurteilung durch die Feuerwehr
Leopoldshöhe
Ergebnis:
Zuwegung von der Waldstraße
Zufahrt Waldstraße / Heinestraße
(jedoch mit privatrechtlicher Auflage
durch die Gemeinde, dass zukünftiger
Eigentümer Zufahrt von der Waldstraße
plant)
Traufhöhe 6,75 m
Reduzierung
Übernahme
den B-Plan
erfolgt
erfolgt
in
erfolgt
erfolgt
Erläuterungen:
Die privaten Stellplätze waren ein Angebot an die Anwohner der Heinestraße, das aus der
Anliegerversammlung der Heinestraße im Januar 2011 als Ergebnis hervorgegangen ist. Die Rücknahme
der Fläche für private Stellplätze erfordert die Anpassung der Grundflächenzahl (GRZ), weshalb diese von
0,4 auf 0,3 reduziert wird.
Die Festlegung der Zufahrt erfolgte in Rücksprache mit der Feuerwehr Leopoldshöhe, wodurch eine
Klarstellung erfolgt.
Alle weiteren o.g. Festsetzungen werden in ihrer Größenordnung verringert, sie setzen sich unter
bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten ausschließlich mit gestalterischen Elementen auseinander. Die
-2-
Reduzierung der Traufhöhe auf 4,50 m bei Satteldach (mit Anpassung der Dachneigung auf 40˚) und 3,80 m
bei Flachdach für eingeschossige Gebäude, erfolgt in Anlehnung an Festsetzungen in aktuellen
Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe. Parallel hierzu ist ein fester unterer Bezugspunkt (Meter ü.
NN) definiert worden.
Die zur Diskussion anstehenden Änderungspunkte berühren die sogenannten Grundzüge der Planung nicht.
Eine erneute Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird daher als nicht erforderlich erachtet. Die
Verwaltung empfiehlt nunmehr den Satzungsbeschluss für den Rat vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 10. Änderung
des Bebauungsplanes 04/01 „Mackenbrede“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Satzung
und deren zugehörige Begründung zu beschließen.
Schemmel
Anlage:
- 10. Änderung des Bebauungsplanes 04/01 „Mackenbrede“ im beschleunigten Verfahren
gem.§ 13 a BauGB (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Hinweise, Begründung)