Daten
Kommune
Wesseling
Größe
4,2 MB
Datum
01.04.2014
Erstellt
17.03.14, 17:09
Aktualisiert
17.03.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Tabelle 10:
Gewerbegebiet Berzdorfer Feld
Kriterien
Bewertung
Lage
Im Stadtteil Berzdorf, an der Brühler Straße, westlicher Ortseingang
nach Wesseling, städtebaulich z.T. exponierte Lage.
EVA, RWE, im südöstlichen Bereich befindet sich eine Freifläche (siehe
Abbildung 10), Gewerbezentrum und ein Kegelcentrum, angrenzend
Wohnnutzung.
Keine.
Nutzungsstruktur
Vorprägung durch Vergnügungsstätten
Planungsrecht
Mögliche Störpotenziale
Entwicklungsziele (gem. Begründung
des Bebauungsplanes)
Gefährdungsabschätzung (weiterer)
Ansiedlungsbestrebungen
FNP: GI und GE; B-Plan: Nr. 3/40 (BauNVO 1990) GE und GI; Festsetzungen zu Vergnügungsstätten: Ausschluss von Vergnügungsstätten.
Verzerrung des Bodenpreisgefüges, Störung des Ortsbildes (Ortseingangssituation, ggf. Nutzungskonflikt mit der angrenzenden
Wohnnutzung.
Schaffung einer günstigen Perspektive für das Nebeneinander von gewerblich-industrieller Nutzung im Westen und Wohnnutzung im Osten.
Exponierte Grundstücke an der Brühler Straße sind grundsätzlich gefährdet; aufgrund des planungsrechtlichen Ausschlusses von
Vergnügungsstätten ist eine Gefährdung derzeit als gering zu bewerten.
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013
Abbildung 10: Nutzungsstruktur Gewerbegebiet Berzdorfer Feld
Quelle: Bestandserhebung Dr. Jansen und Stadt Wesseling 2012; eigene Aufnahmen
Strukturanalyse
35
Tabelle 11:
Gewerbegebiet Berzdorf
Kriterien
Bewertung
Lage
Im Stadtteil Berzdorf, entlang der Rodenkirchener Straße, städtebaulich keine exponierte Lage.
Sehr heterogen, größtenteils gewerbliche Strukturen, kleinteilig
strukturiert, nach Norden großflächigere Gewerbe- und z.T. Industriestrukturen, einige kleinflächige ungenutzte Flächen (siehe
Abbildung 11).
Im nördlichen Bereich (Hans-Sachs-Straße) ist eine Spielhalle vorhanden (zwei Konzessionen) (siehe Kapitel 5.1.2).
FNP: GE; B-Plan: Nr. 3/14 Blatt a, b, c BauNVO 1968, 1977; Festsetzungen zu Vergnügungsstätten: keine; z.T. § 34 BauGB.
Nutzungsstruktur
Vorprägung durch Vergnügungsstätten
Planungsrecht
Insbesondere in den stark gewerblich geprägten Gebieten: Verzerrung des Bodenpreisgefüges; Verdrängung gewerblicher Nutzungen.
Vorwiegende Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die im innerstädtiEntwicklungsziele (gem. Begründung der schen Bereich unverträglich sind (insb. Bau- und
Bebauungspläne)
Handwerksbetriebe). Darüber hinaus aber auch Ansiedlungsfläche für
neue Gewerbebetriebe.
Keine exponierte Lage im Stadtgebiet, allerdings in Teilen stark freGefährdungsabschätzung (weiterer)
quentiert, z.T. Freiflächen vorhanden, keine Festsetzungen im BAnsiedlungsbestrebungen
Plan, Vorprägung durch Spielhalle; unter Berücksichtigung aller Aspekte kann das Gefährdungspotenzial als mittel eingestuft werden.
Mögliche Störpotenziale
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013
Abbildung 11: Nutzungsstruktur Gewerbegebiet Berzdorf
Quelle: Bestandserhebung Dr. Jansen und Stadt Wesseling 2012; eigene Aufnahmen
36
Strukturanalyse
Tabelle 12:
Gewerbegebiet Brühler Straße/ Rodenkirchener Straße
Kriterien
Bewertung
Lage
Im Stadtteil Berzdorf, am Kreuzungsbereich Rodenkirchener Straße/
Brühler Straße, städtebaulich keine exponierte Lage.
Nutzungsstruktur
Heterogen, Einzelhandelsnutzungen (LM-Discounter, Baumarkt/Gartencenter, Elektronikmarkt u.a.) und gewerbliche
Nutzung.
Vorprägung durch Vergnügungsstätten
Keine.
Planungsrecht
FNP: GE und SO; B-Plan; Nr. 3/14C 7. Änderung (BauNVO 1990); GE
und SO; Festsetzungen zu Vergnügungsstätten: ausgeschlossen.
Aufgrund der starken Nutzung durch Einzelhandelsbetriebe ist das
Störpotenzial vergleichsweise gering.
Sicherung der gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Bestandsbetriebe, Vermeidung von städteb. Fehlentwicklungen insb.
Ansiedlung Zentren schädigender Einzelhandelsvorhaben.
Mögliche Störpotenziale
Entwicklungsziele gem. Begründung des
Bebauungsplanes)
Gefährdungsabschätzung weiterer Ansiedlungsbestrebungen
Durch frequenzstarken Einzelhandel (Baumarkt, Discounter) geprägt,
derzeitiger Ausschluss von Vergnügungsstätten, z.T. exponierte Lage; unter Berücksichtigung aller Aspekte kann das Gefährdungspotenzial als mittel eingestuft werden.
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013
Abbildung 12: Nutzungsstruktur Gewerbegebiet Brühler Straße/ Rodenkirchener Straße
Quelle: Bestandserhebung Dr. Jansen und Stadt Wesseling 2012; eigene Aufnahmen
Strukturanalyse
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Tabelle 13:
Gewerbegebiet Saint Gobain
Kriterien
Bewertung
Nutzungsstruktur
Im Stadtteil Wesseling, am Kronenweg (westlich); Lage am Kronenweg und der innerstädtischen Potenzialfläche „Westring“,
abgeschlossenes Industrie- und Gewerbeareal
Gewerblich/ Industrielle Nutzung, z.T. leerstehende Gewerbehallen
Vorprägung durch Vergnügungsstätten
Keine
Planungsrecht
FNP: GE/ GI; B-Plan: Nr. 1/107 (BauNVO 1990), GI und GE, Festsetzungen zu Vergnügungsstätten: Ausgeschlossen
Verzerrung des Bodenpreisgefüges, Verdrängungseffekte.
Lage
Mögliche Störpotenziale
Standort- und Entwicklungssicherung des Unternehmens Saint GoEntwicklungsziele (gem. Begründung des bain, sowie Ansiedlungsmöglichkeiten für weitere GewerbeBebauungsplanes)
Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe unter Berücksichtigung der
umliegenden und geplanten Nutzungen wie Wohnen.
Derzeit abgeschlossenes Gelände, z.T. industrielle Nutzung, AusGefährdungsabschätzung (weiterer)
schluss von Vergnügungsstätten, keine Vorprägung; unter
Ansiedlungsbestrebungen
Berücksichtigung aller Aspekte kann das Gefährdungs-potenzial als
gering eingestuft werden.
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013
Abbildung 13: Nutzungsstruktur Gewerbegebiet Saint Gobain
Quelle: Bestandserhebung Dr. Jansen und Stadt Wesseling 2012; eigene Aufnahmen
38
Strukturanalyse
Tabelle 14:
Gewerbegebiet Norton
Kriterien
Lage
Nutzungsstruktur
Vorprägung durch Vergnügungsstätten
Bewertung
Im Stadtteil Wesseling zwischen dem Kronenweg (östlich) und dem
Gewerbegebiet Rheinbogen; städtebaulich z.T. exponierte Lage am
Kronenweg.
Heterogene Nutzungsstruktur, Gewerbliche Nutzung, Büronutzung,
Getränkemarkt entlang des Kronenweges, Freiflächen, gewerbliche
Brache.
Keine.
FNP: GI/ GE; B-Plan: Nr. 1/72 Bl. b (BauNVO 1968) und Nr. 1/76
(BauNVO 1990); GE und GI; Festsetzungen zu Vergnügungsstätten:
keine; Sonstiges: Aufstellungsbeschluss B-Plan 1/108 (2007).
Mögliche Störpotenziale
Verzerrung des Bodenpreisgefüges, Verdrängungseffekte.
Entwicklung eines modernen klar strukturierten Gewerbegebiets, die
Entwicklungsziele (gem. Begründung der städtebauliche Optimierung der Nutzungsmöglichkeiten für gewerbBebauungspläne und Aufstellungsbelich- industrielle Bauflächen unter Berücksichtigung der
schluss)
Anforderungen des Immissionsschutzes, sowie die räumlich- und
funktional sinnvolle Steuerung der Einzelhandelsentwicklung.
Unter Berücksichtigung aller Aspekte kann das GefährdungsGefährdungsabschätzung (weiterer)
potenzial an den exponierten Lagen als mittel – hoch und im restliAnsiedlungsbestrebungen
chen Gebiet als gering eingestuft werden.
Planungsrecht
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013
Abbildung 14: Nutzungsstruktur Gewerbegebiet Norton
Quelle: Bestandserhebung Dr. Jansen und Stadt Wesseling 2012; eigene Aufnahmen
Strukturanalyse
39
Tabelle 15:
Gewerbegebiet Rheinbogen
Kriterien
Bewertung
Lage
Im Stadtteil Wesseling, an der Ahrstraße/ Vorgebirgsstraße.
Nutzungsstruktur
Heterogen, im Eingangsbereich zum Gewerbegebiet geprägt durch
Einzelhandel, Systemgastronomie, im weiteren Verlauf der Vorgebirgsstraße ist das Gebiet eher durch kleinteilige Gewerbestruktur,
z.T. Dienstleister und Büronutzung geprägt.
Vorprägung durch Vergnügungsstätten
Keine.
Planungsrecht
Mögliche Störpotenziale
FNP: GE; B-Plan: Nr. 1/76 (BauNVO 1990) GE; Festsetzungen zu Vergnügungsstätten: ausgeschlossen; Sonstiges: B-Plan Nr. 1/109 in
Aufstellung – frühzeitige Beteiligung (27.10. – 28.10.2008).
Je nach Bereich unterschiedliche, in nicht durch Einzelhandel und
Systemgastronomie geprägten Gebieten sind Verzerrungen des Bodenpreisgefüges und Verdrängungseffekte möglich.
Entwicklungsziele (gem. Begründung des
Entwicklung eines modernen, hochwertigem und klar strukturierten
Bebauungsplanes und des OffenlageGewerbegebiets
entwurfs)
Gefährdungsabschätzung weiterer Ansiedlungsbestrebungen
Unter Berücksichtigung der dargestellten Informationen kann das Gefährdungspotenzial je nach Lage als mittel eingeschätzt werden.
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013
Abbildung 15: Nutzungsstruktur Gewerbegebiet Rheinbogen
Quelle: Bestandserhebung Dr. Jansen und Stadt Wesseling 2012; eigene Aufnahmen
40
Strukturanalyse
Tabelle 16:
Gewerbegebiet Eichholz Süd/ Nextpark
Kriterien
Bewertung
Lage
Im Stadtteil Urfeld, an der Urfelder Straße
Nördlich der Urfelder Straße: Kleine und mittelständische Unternehmen, vereinzelt Betriebswohnungen
Nutzungsstruktur
Vorprägung durch Vergnügungsstätten
Südlich der Urfelder Straße: Großhandel/ Logistik, landwirtschaftlich
genutzte Fläche, derzeitige Schaffung von Planungsrecht für weitere
Logistik- und Gewerbeansiedlung „Nextpark“
Keine
Nördlich der Urfelder Straße: FNP: GE; B-Plan: 4/79 (BauNVO 1977),
Festsetzungen zu Vergnügungsstätten: keine
Planungsrecht
Mögliche Störpotenziale
Südlich der Urfelder Straße: FNP, GE und Landwirtschaft; B-Plan Nr.
4/103.1 vorhabenbezogener B-Plan Fruchthansa (BauNVO 1990);
Festsetzungen zu Vergnügungsstätten: Als Nutzung ist nur das Vorhaben Fruchthansa zulässig.
Für den südlichen Bereich zum Fruchthansagelände ist der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 4/103.2 „Nextpark“ in Aufstellung (BauNVO
1990); Festsetzungen zu Vergnügungsstätten: ausgeschlossen.
Verzerrung des Bodenpreisgefüges, Verdrängungseffekte.
Entwicklungsziele (gem. Begründung des Bereitstellung gewerblich Nutzbarer Grundstücke für mittelständiBebauungsplanes)
sche Gewerbebetriebe.
Gefährdungsabschätzung weiterer Ansiedlungsbestrebungen
Für die Bereiche Nextpark/ Fruchthansa gering; im Bereich Gewerbegebiet Eichholz Süd mittel-hoch.
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013
Abbildung 16: Nutzungsstruktur Gewerbegebiet Eichholz Süd/ Nextpark
Quelle: Bestandserhebung Dr. Jansen und Stadt Wesseling 2012; eigene Aufnahmen
Strukturanalyse
41
5.2.2 Zwischenfazit zu Gewerbegebieten und gewerblich geprägten Gebieten
in Wesseling
Die Stadt Wesseling weist eine Vielzahl von Gewerbegebieten auf, die sich in ihrer Nutzungsstruktur stark voneinander unterscheiden. Sind einige Gebiete eher
monostrukturiert und durch gewerbliche Strukturen geprägt, sind andere zumindest in
Teilbereichen durch Nutzungen wie bspw. (großflächigen) Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Gastronomie usw. geprägt. Gerade in diesen Gebieten ist eine Verzerrung des
Boden-/ Mietpreisgefüges durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten regelmäßig nicht
als Steuerungsgrund heranzuziehen, da die oben genannten Nutzungen i.d.R. in der Lage
sind ähnliche Boden-/ Mietpreise zu zahlen.
Für die Steuerungsstrategie ist dieser Sachverhalt zu berücksichtigen und in die Überlegungen mit einzustellen.
5.2.3 Hauptzentrum Wesseling
Die Innenstadt der Stadt Wesseling ist der städtebauliche Kern aller gesamtstädtischen
Einzelhandelsaktivitäten und der bedeutendste Standort für viele weitere Aktivitäten und
Nutzungsarten (Inanspruchnahme von Verwaltungsdiensten, Bildung, Gastronomie, Freizeit, Kultur etc.). Der Masterplan Einzelhandel der Stadt Wesseling weist in der
Innenstadt das Hauptzentrum als zentralen Versorgungsbereich i. S. d. Bauplanungsrechts
aus (siehe Abbildung 17). Innerhalb des Hauptzentrums befanden sich zur Bestandserhebung für die Erarbeitung des Masterplans Einzelhandel (2005) rd. 68 der insgesamt auf
Wesselinger Stadtgebiet erhobenen 144 Betriebe. Das Hauptzentrum weist eine lineare
Struktur auf und erstreckt sich über eine Länge von rd. 800 m. Durch die Bahnlinie und
die Konrad-Adenauer-Straße wird das Hauptzentrum in einen nördlichen Bereich an der
Bahnhofstraße und einen südlichen Bereich an der Flach-Fengler-Straße gegliedert. Beide
Bereiche sind größtenteils als Fußgängerzone gestaltet. In unmittelbarer Nähe zur Innenstadt befindet sich nordöstlich der Rhein.
42
Strukturanalyse
Abbildung 17: Räumliche Abgrenzung des zentraler Versorgungsbereichs Hauptzentrum
Wesseling
Alfons-Müller-Platz
Forum Wesseling
Flach-Fengler-Straße
Quelle: Wesseling 2007: Masterplan Einzelhandel der Stadt Wesseling. S. 3
Stärken
Die Innenstadt von Wesseling besitzt ein vielfältiges Einzelhandelsangebot mit Waren in
allen Bedarfsbereichen. Die Dichte der Einzelhandelsnutzungen ist in der Fußgängerzone
Flach-Fengler-Straße im südlichen Innenstadtbereich am höchsten. Diese Entwicklung
wurde durch die Nachnutzung der ehem. Hertie-Immobilie durch das Forum Wesseling mit
rd. 6.500 m² Verkaufsfläche im Jahr 2012 bestätigt. Das als Passage gestaltete Forum
Wesseling übernimmt an prägender Stelle im Hauptzentrum eine wichtige Funktion als
Frequenzbringer, weist allerding weiterhin kleinteilige Leerstände auf.
Neben den Einzelhandelsbetrieben sind in der Innenstadt von Wesseling zahlreiche
Dienstleistungsnutzungen vertreten. Post, Apotheken, Arztpraxen, Geldinstitute, Anwaltskanzleien, Gastronomie und sonstige Dienstleistungen erhöhen die Frequenz und
tragen somit zur Belebung der Innenstadt bei. Prägend für den nördlich der Bahngleise
gelegenen Teil der Fußgängerzone ist der Alfons-Müller-Platz. Dominiert wird der Platzbereich durch den 70er-Jahre-Hochhausbau des Rathauses und das historische
Rathausgebäude.
Der Alfons-Müller-Platz bietet Raum für unterschiedliche Veranstaltungen und ist bereits
heute Standort für den Wochenmarkt, Weihnachtsmarkt und weitere öffentliche Veranstaltungen. Sowohl der Alfons-Müller-Platz als auch die Bahnhofstraße sind durch
Strukturanalyse
43
Bepflanzungen und Straßenmobiliar gestaltet. Im Bereich Bahnhofstraße trägt die vorhandene Außengastronomie zur Aufenthaltsqualität bei. Die Nähe zum Rhein und die
Grünflächen zwischen Bonner Straße und dem neu gestalteten Rheinufer bieten ein großes atmosphärisches Potenzial für diesen Teil der Innenstadt, das allerdings noch nicht
vollständig ausgeschöpft wird (s.u.). An der verkehrsberuhigten Bonner Straße befindet
sich die am Rhein gelegene Kirche St. Germanus. Die neugestaltete Promenade am
Rheinufer28 nimmt wichtige Erholungs- und Freizeitfunktionen wahr. Auf Grund der geringen Entfernung zur Fußgängerzone ist sie von dort aus gut zu erreichen29.
Schwächen
Trotz der vergleichsweise günstigen Rahmenbedingungen weist das Hauptzentrum Schwächen bzw. Handlungsbedarfe auf.
Der Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz wird in der Wesselinger Innenstadt teilweise
durch Leerstände und Wohnnutzungen unterbrochen. Angesichts der erheblichen Ausdehnung und der linearen Struktur konzentrieren sich die Leerstände vor allem an den
Randbereichen der Innenstadt (nördliche Bahnhofstraße/ An St. Germanus). Die FlachFengler-Straße weist im Vergleich zur Bahnhofstraße eine geringe Leerstandsquote auf
und ist bzgl. des Einzelhandelsbesatzes als stabil zu bezeichnen. Der nördliche Bereich
der Innenstadt ist ausschließlich durch kleinflächige Betriebe geprägt, so dass ein frequenzerzeugender großflächiger Einzelhandel fehlt.30
Das gastronomische Angebot im Hauptzentrum ist insgesamt ausbaufähig. Es fehlen attraktive Cafés und Restaurants mit Außengastronomie, die die Aufenthaltsqualität weiter
aufwerten. Die Bahnlinie und die Konrad-Adenauer-Straße bewirken eine Teilung der Innenstadt in zwei Bereiche, die lediglich durch eine Unterführung miteinander verbunden
sind. Die Unterführung übt eine deutliche Barrierewirkung aus und entspricht nicht den
aktuellen städtebaulichen und gestalterischen Anforderungen31.
Der Bereich An St. Germanus ist durch das massive Rathausgebäude (ohne Schaufensterfronten) von der Geschäftszone Bahnhofstraße abgekoppelt. Trotz der vergleichsweise
attraktiven städtebaulichen Situation wirkt dieser durch Leerstände geprägte Bereich unbelebt. Im Bereich der Flach-Fengler-Straße und im Bereich Alfons-Müller-Platz
dominieren mehrgeschossige Gebäude und teilweise auch Hochhäuser der 70er Jahre das
Stadtbild. Die Bausubstanz weist teilweise Sanierungsbedarf auf. Der gesamte Straßenraum im Bereich der Fußgängerzone zwischen Westring und Alfons-Müller-Platz weist eine
nicht mehr zeitgemäße Gestaltung auf. Die städtebauliche und funktionale Anbindung der
28
Im Rahmen der Regionale 2010 wurde das Wesselinger Rheinufer in drei Bauabschnitten neugestaltet. Der
3. Bauabschnitt (Rheinpark) ist derzeit in Bau.
29
Vgl. Dr. Donato Acocella 2005: Einzelhandelskonzept für die Stadt Wesseling. S. 39ff.
30
ebd.
31
ebd.
44
Strukturanalyse
Innenstadt an den Rhein kann durch gestalterische Maßnahmen verbessert werden. Ein
erster Ansatz für eine Umgestaltung des öffentlichen Raumes ist in der nördlichen Bahnhofstraße zu sehen, wo eine attraktive neue Pflasterung und Möblierung mit Bänken und
Leuchten erfolgt ist. Eine weitere Aufwertung des öffentlichen Raumes ist im Rahmen des
Bund-Länder Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ geplant.
Entwicklungsziele
Wie die Darstellung der Schwächen des Hauptzentrums zeigt, ist erhebliches Handlungspotenzial für das Hauptzentrum vorhanden. Die Stadt Wesseling hat insbesondere im
Rahmen der Regionale2010 umfangreiche Entwicklungsziele für die Innenstadt formuliert
und erste Planungen für die Innenstadt vorangetrieben. Diese werden zukünftig im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ weitergeführt.
Für eine städtebaulich verträgliche räumliche Steuerung von Vergnügungsstättenansiedlungen sind die Entwicklungsziele entsprechend in die strategischen Überlegungen
einzustellen, so dass Zielkonflikte vermieden werden. Die wesentlichen Entwicklungsziele
für das Hauptzentrum stellen sich wie folgt dar:
Tabelle 17:
Entwicklungsziele für das Hauptzentrum Wesseling
Entwicklungsziele für den zentralen Versorgungsbereich Hauptzentrum Wesseling
·
Aufwertung und Gestaltung der Zugänge aus der Innenstadt zum Rheinufer als Ankerpunkt der Qualif izierung der öffentlichen Stadt- und Landschaftsräume.
·
Verknüpfung der Innenstadtbereiche miteinander und mit dem Rheinufer durch Überwindung der
trennenden Verkehrsbarriere durch bauliche, verkehrstechnische und gestalterische Maßnahmen mit
Schwerpunkt im Bereich des Bahnhofs/ der Fußgängerzone.
·
Aktivierung und Aufwertung der zentralen öffentlichen Räume.
·
Funktionale Stärkung und Aufwertung der Innenstadt zum zentralen Einkaufs-, Dienstleistungs-, Wirtschafts- und Kulturstandort des Mittelzentrums Wesseling durch die Zusammenführung gestalterischer
und umsetzungsorientierter Maßnahmen im öffentlichen Raum mit nicht-räumlichen Strategien der Innenstadtstärkung in Kooperation mit Eigentümern, Einzelhändlern und sonstigen Schlüsselakteuren.
·
Eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung des Hauptzentrums vor dem Hintergrund einer funktionalen
Gliederung des Gesamtbereichs durch eine in die Zukunft gerichtete Schwerpunktsetzung.
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage Stadt Wesseling 2007: Leitfaden :gesamtperspektive
Wesseling. S. 33; Stadt Wesseling 2006: Städtebauliche Untersuchung zur Entwicklungsperspektive Innenstadt 2006. S. 7ff.; Stadt Wesseling 2007: Masterplan Einzelhandel der
Stadt Wesseling. S. 3.
5.2.4 Zwischenfazit zum Hauptzentrum Wesseling
Der zentrale Versorgungsbereich Hauptzentrum Wesseling stellt den Kern der innerstädtischen Nutzung dar. Aufgrund seiner räumlichen Ausdehnung von rd. 800m und der starken
Barrierewirkung der Bahntrasse und Konrad-Adenauer-Straße haben sich differenzierte
Lagebereiche herausgebildet, die im Rahmen einer Steuerungsstrategie für Vergnügungsstätten Berücksichtigung finden. Zentral für die Weiterentwicklung des Hauptzentrums
Strukturanalyse
45
sind die aktuellen Planungen zur Umgestaltung des öffentlichen Raums im Rahmen des
Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, so dass auch für den zukünftigen gestalterischen Anspruch der an das Hauptzentrum gelegt wird, eine
angemessene Steuerungsstrategie gefunden werden muss (siehe Kapitel 6).
5.2.5 Sonstige Nahversorgungszentren und Entwicklungsbereiche in Wesseling
Ergänzend zum zentralen Versorgungsbereich Hauptzentrum Innenstadt sind im Masterplan
Einzelhandel
(2007)
weitere
zentrale
Versorgungsbereiche
als
Nahversorgungszentren ausgewiesen. Diese dienen vorwiegend der Versorgung der umliegenden Bevölkerung mit Waren des kurzfristigen Bedarfs und sollen diese Funktion auch
zukünftig übernehmen (siehe Abbildung 18). Für die räumliche Steuerung von Vergnügungsstättenansiedlungen ist auf die Nahversorgungsstandorte explizit einzugehen, da sie
z.T. aufgrund der exponierten Lage und der vorhandenen publikumswirksamen Nutzung
(z.B. Lebensmittelmärkte, Dienstleistungen usw.) attraktive Standorte für Vergnügungsstättenbetreiber, insbesondere von Wettbüros und Spielhallen, darstellen können.
Aufgrund des strukturellen Wandels im Einzelhandel sind gerade die Nahversorgungszentren mit z.T. leerstehenden Ladenlokalen besonders anfällig für Ansiedlungen von
Vergnügungsstätten und damit einhergehenden Verdrängungseffekten.
46
Strukturanalyse
Abbildung 18: Räumliche Abgrenzung der Nahversorgungszentren und des potenziellen Entwicklungsbereiches Nahversorgungszentrum Urfeld
Nahversorgungszentrum Kronenweg
Nahversorgungszentrum Berzdorf
Nahversorgungszentrum Eichholzer Straße
Nahversorgungszentrum Westerwaldstraße
Nahversorgungszentrum Keldenicher Str aße
Entwicklungsbereich Nahversorgungsz. Urfeld
Quelle: Wesseling 2007: Masterplan Einzelhandel der Stadt Wesseling. S. 3
Für die Steuerung von Vergnügungsstättenansiedlungen und die Entwicklung einer für
Wesseling zielgerichteten Ansiedlungsstrategie werden die Nahversorgungszentren im
Folgenden anhand standardisierter Kriterien dargestellt und eine Abschätzung zur Gefährdung für (weitere) Vergnügungsstättenansiedlungen vorgenommen. Die Abschätzung
basiert auf Grundlage der Standortanforderung der Betreiber (siehe Kapitel 3.2), der örtlichen Rahmenbedingungen und der planungsrechtlichen Ausgangssituation (s.u.).
Strukturanalyse
47
Tabelle 18:
Nahversorgungszentrum Kronenweg
Kriterien
Bewertung
Lage
Stadtteil Wesseling, südwestlich der A555, am Kronenweg, einem
zentralen innerstädtischen Verkehrsweg, hohe Fahrzeugfrequenzen
Nutzungsstruktur
Kleinteiliger Lebensmitteleinzelhandel, ergänzt durch Dienstleistungen wie bspw. Volksbank, Sparkasse, Apotheke, Wohnnutzungen
insbesondere in den oberen Stockwerken, derzeit kein Leerstand
Vorprägung durch Vergnügungsstätten
Keine
Planungsrecht
FNP: W; B-Plan: Nr. 1/12 (BauNVO 1962) WA; Festsetzungen zu Vergnügungsstätten: Keine; Bereich südlich des Kronenwegs: § 34 BauGB
Mögliche Störpotenziale
Trading-Down-Prozesse, Verdrängung von Einzelhandel und Dienstleistungsbetrieben, Beeinträchtigung der Wohnfunktion Imageverlust
Entwicklungsziele
Gefährdungsabschätzung für (weitere)
Ansiedlungsbestrebungen
Erhalt der Versorgungsfunktion mit Waren des kurzfristigen Bedarfsbereichs und ergänzenden Dienstleistungen
Aufgrund des durchgängigen Besatzes derzeit gering, allerdings bei
eintretendem Leerstand durchaus gegeben
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013; Wesseling 2007:
Masterplan Einzelhandel der Stadt Wesseling. S. 3 ff.; Eigene Aufnahmen
48
Strukturanalyse
Tabelle 19:
Nahversorgungszentrum Berzdorf
Kriterien
Bewertung
Lage
Stadtteil Berzdorf, an der Hauptstraße, etwas abgelegen vom Hauptverkehrsweg (Brühler Straße) , geringe Fahrzeugfrequenz.
Nutzungsstruktur
Kleinteiliger Einzelhandel, Wohnen und ergänzende Dienstleistungen, leerstehende ehem. Schlecker-Immobilie.
Vorprägung durch Vergnügungsstätten
Keine.
Planungsrecht
FNP: W z.T. Grünfläche; überwiegend § 34 BauGB.
Mögliche Störpotenziale
Entwicklungsziele
Gefährdungsabschätzung für (weitere)
Ansiedlungsbestrebungen
Störung des dörflichen Ortsbildes, Trading-Down-Effekte, Verdrängung von Einzelhandelsbetrieben und ergänzenden Dienstleistungen,
Beeinträchtigung der Wohnfunktion – Imageverlust.
Erhalt der Versorgungsfunktion mit Waren des kurzfristigen Bedarfsbereichs und ergänzenden Dienstleistungen, ggf. Ergänzung des
Angebotes im kurzfristigen Bedarfsbereich.
Gering, da keine frequenzerzeugenden Einrichtungen und vergleichsweise abgelegener Lage im Stadtgebiet.
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013; Wesseling 2007:
Masterplan Einzelhandel der Stadt Wesseling. S. 3 ff.; Eigene Aufnahmen
Strukturanalyse
49
Tabelle 20:
Nahversorgungszentrum Eichholzer Straße
Kriterien
Bewertung
Lage
Stadtteil Keldenich, an der Eichholzer Straße, einer Hauptverkehrsachse in Nordsüdrichtung in Wesseling, hohe Fahrzeugfrequenz
Nutzungsstruktur
Einzelhandelsagglomeration von einem Lebensmittelvollsortimenter,
-discounter und ergänzende Konzessionäre
Vorprägung durch Vergnügungsstätten
Keine
Planungsrecht
FNP: W, B-Plan: Nr. 2/29 (BauNVO 1962), WA; Festsetzungen zu Vergnügungsstätten: keine
Trading-Down-Effekte, Verdrängung der Einzelhandelsbetriebe (insbesondere kleiner Konzessionäre), Imageverlust
Erhalt der Versorgungsfunktion für die umliegende Wohnbevölkerung.
Mögliche Störpotenziale
Entwicklungsziele
Gefährdungsabschätzung für weitere
Ansiedlungsbestrebungen
Mittel – gute verkehrliche Lage, derzeit keine Immobilien verfügbar
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013; Wesseling 2007:
Masterplan Einzelhandel der Stadt Wesseling. S. 3 ff.; Eigene Aufnahmen
50
Strukturanalyse