Daten
Kommune
Wesseling
Größe
3,6 MB
Datum
01.04.2014
Erstellt
17.03.14, 17:09
Aktualisiert
17.03.14, 17:09
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TEIL II: STEUERUNGSSTRATEGIE
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TEIL II: STEUERUNGSSTRATEGIE
5 Strukturanalyse
Die Strukturanalyse für das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Wesseling umfasst zwei
Bausteine, die grundlegende Voraussetzung sind, um zielführende und praxisbezogene
Handlungsempfehlungen zur Steuerung von Vergnügungsstätten abzuleiten.
Zum einen wird der Bestand an Vergnügungsstätten innerhalb des Kommunalgebiets flächendeckend erfasst und bewertet, um ggf. die Vorprägung eines Gebietes durch
Vergnügungsstätten zu bestimmen und die städtebaulichen Auswirkungen dieser zu bewerten.
Zum anderen wird auf Grundlage der aktuellen Betreiberanforderungen (siehe Kapitel 3.2)
für die Stadt Wesseling dargestellt, welche Gebiete besonders im Fokus der Ansiedlungswünsche von Spielhallen und Wettbüros stehen. In diesem Schritt werden alle
identifizierten Gebiete anhand standardisierter Kriterien untersucht und eine Gefährdungsabschätzung für Vergnügungsstättenansiedlungen vorgenommen. Darauf aufbauend
wird in Kapitel 7 eine auf die Stadt Wesseling abgestimmte Steuerungsstrategie abgeleitet.
5.1 Bestand von Vergnügungsstätten in der Stadt Wesseling
Für die Erfassung der Vergnügungsstätten wurde der Bestand anhand der Bauakten und Angaben der Gewerbeaufsicht in Wesseling flächendeckend erhoben. Erfasst wurden die in
Kapitel 2.3 definierten Unterarten von Vergnügungsstätten.
Insgesamt gibt es für die Stadt Wesseling 7 gewerberechtliche Konzessionen an fünf Spielhallenstandorten und rd. 57 Geldspielgeräte. Hinzu kommen 51 Geldspielgeräte in
gastronomischen Einrichtungen. Für die Stadt ergibt sich damit eine Ausstattung von einem
Geldspielgerät pro 325 Einwohner.
5.1.1 Räumliche Verteilung der Vergnügungsstättenstandorte in Wesseling
Die Vergnügungsstättenstandorte in Wesseling verteilen sich im Wesentlichen innerhalb des
Ortsteils Wesseling und weisen sehr unterschiedliche Standortmerkmale auf. Die räumliche
Verteilung der Ansiedlungsanfragen (formelle und informelle) ist gem. Angaben des Fachbereichs Bauordnung der Stadt Wesseling für Spielhallenstandorte unterschiedlich, wobei
sich nach wie vor eine Konzentration innerhalb des Innenstadtbereichs feststellen lässt
(siehe
Abbildung 3).
Strukturanalyse
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Abbildung 3:
Standorte von Vergnügungsstätten und Anfragen für Spielhallenansiedlungen
Legende
Spielhallen
Zentrale Versorgungsbereiche/
Entwicklungsbereich*
N
Ohne Maßstab
* schematische Darstellung
Quelle: Eigene Erhebung (März 2013)
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Strukturanalyse
5.1.2 Standortbewertung der bestehenden Vergnügungsstätten in Wesseling
Im Folgenden werden die bestehenden Standorte von Vergnügungsstätten in Wesseling dargestellt und städtebaulich bewertet. Für die Bewertungen werden folgende Kriterien
untersucht, die eine Auswirkung auf die städtebauliche Wirkung haben:
§
die Lage innerhalb des Stadtgebietes (Innenstadtzentrum, Gewerbegebiet, Ortseingang usw.),
§
potenzielle Konflikte mit Nutzungen im Umfeld (z. B. durch Lärmbelästigung, Verzerrung des Bodenpreisgefüges usw.) und
§
gestalterische Wirkung (auffällige Werbemaßnahmen, verklebte Ladenfront, städtebauliche Präsenz usw.).
Bezüglich der städtebaulichen Auswirkung muss grundsätzlich angemerkt werden, dass gerade im innerstädtischen Bereich eine negative Wirkung von Vergnügungsstätten wesentlich
durch die Wahrnehmung geprägt ist. In Gewerbegebieten oder durch Wohnnutzung dominierten Gebieten können Störpotenziale bereits durch das alleinige Vorhandensein von
Spielhallen ausgelöst werden (z. B. durch Verzerrung des Boden- und Mietpreisgefüges,
Lärmbelästigung durch An- und Abfahrtsverkehr, lange Öffnungszeiten) und sich eher nachrangig aus stadtgestalterischen Kriterien ergeben.
Strukturanalyse
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Spielhallenstandort Poststraße/ Dreilindenstraße
Abbildung 4:
Spielhallenstandort Poststraße/ Dreilindenstraße
Quelle: Eigene Darstellung/ Aufnahmen
Tabelle 6:
Städtebauliche Bewertung des Spielhallenstandortes Poststraße/ Dreilindenstraße
Kriterien
Bewertung
Lage
Am Kreuzungsbereich Poststraße/ Dreilindenstraße – östlich angrenzend an den zentralen Versorgungsbereich Hauptzentrum Wesseling
(Umfeld) -Nutzung
Wohnnutzung und Taxiunternehmen im selben Gebäude, gegenüber
befindet sich ein zentrales Parkhaus für die Innenstadt, ansonsten ist
das Umfeld durch Wohnnutzung geprägt
Mögliche Störpotenziale
Konflikte mit der Wohnnutzung, Image
Gestaltung
Planungsrecht
Auffällige Werbung, verklebte Scheiben - uneinsehbar
§ 34 Abs.1 BauGB
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013
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Strukturanalyse
Spielhallenstandorte Flach-Fengler-Straße
Abbildung 5:
Spielhallenstandorte Flach-Fengler-Straße
Quelle: Eigene Darstellung/ Aufnahmen
Tabelle 7:
Städtebauliche Bewertung des Spielhallenstandorts Flach-Fengler-Straße
Kriterien
Bewertung
Lage
Innerhalb des als Fußgängerzone ausgebildeten Bereichs des zentralen Versorgungsbereichs Hauptzentrum Wesseling.
Umfeldnutzung
Geprägt durch innerstädtische Nutzungen wie Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie – z.T. Wohnen in den oberen Geschossen
Mögliche Störpotenziale
Gestaltung
Planungsrecht
Verdrängung von Einzelhandelsbetrieben, Unterbrechung der Schaufensterfronten, Störung des Stadtbildes durch Werbemaßnahmen,
auslösen von Trading-Down-Prozessen.
Verklebte (blickdichte) Schaufenster, z. T. beleuchtete Werbetafel
Standort Spielkiste: Kerngebiet MK (B-Plan 1/43 C – BauNVO 1968).
Keine auf Vergnügungsstätten bezogene Festsetzungen; Wohnungen
ab dem 1. OG zulässig.
Standort TIMEX Spielstätten GmbH: Kerngebiet MK (B-Plan 1/104 –
BauNVO 1990). Keine auf Vergnügungsstätten bezogenen Festsetzungen.
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013
Strukturanalyse
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Spielhallenstandort Keldenicher Straße
Abbildung 6:
Spielhallenstandort Keldenicher Straße
Quelle: Eigene Darstellung/ Aufnahmen
Tabelle 8:
Städtebauliche Bewertung des Spielhallenstandorts Keldenicher Straße
Kriterien
Bewertung
Lage
An der Keldenicher Straße im Erdgeschoss eines Wohnhauses
Umfeldnutzung
Wohnen, Restaurant, Kiosk, Bushaltestalle, kleiner Lebensmittelmarkt
Mögliche Störpotenziale
Konflikt mit der vorhandenen Wohnnutzung (Image), lange Öffnungszeiten, Verdrängung und Trading-Down-Effekte
Uneinsehbar, auffällig zugeklebte Schaufensterfront, zwei Parkplätze vor der Spielhalle.
Kerngebiet (MK) BauNVO 1962. Keine auf Vergnügungsstätten bezogenen Festsetzungen. Wohnen ist allgemein zulässig
Gestaltung
Planungsrecht
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013
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Strukturanalyse
Spielhallenstandort Hans-Sachs-Straße
Abbildung 7:
Spielhallenstandort Hans-Sachs-Straße
Quelle: Eigene Darstellung/ Aufnahmen
Tabelle 9:
Städtebauliche Bewertung des Spielhallenstandorts Hans-Sachs-Straße
Kriterien
Bewertung
Lage
Innerhalb des Gewerbegebietes Berzdorf
Umfeldnutzung
Gewerbe, Hotel/Pensionsnutzung, geringfügig Wohnnutzung
Mögliche Störpotenziale
Derzeit keine erkennbar
Gestaltung
Vergleichsweise zurückhaltende Gestaltung, geringe Außenwirkung
Planungsrecht
Gem. § 34 Abs. 2 BauGB als Gewerbegebiet einzustufen, Vergnügungsstätten sind hier ausnahmsweise zulässig.
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage einer Bestandserhebung März 2013
Sonstige Vergnügungsstätten
Neben den vorhandenen Spielhallen, gibt es in Wesseling weitere Einrichtungen, die zwar
nach einer genaueren Vor-Ort-Betrachtung nicht als Vergnügungsstätte bewertet wurde, allerdings zur Vollständigkeit kurz erläutert werden sollen:
Am Espenweg befindet sich das Kegelcenter Diesner, welches, wenn es analog zu Bowlingcentern bewertet wird, eine Vergnügungsstätte des Freizeitsektors ist. Das Kegelcenter
befindet sich am Rande der Wohnbebauung von Berzdorf im Gewerbegebiet Berzdorfer
Strukturanalyse
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Feld. Das Kegelcenter fügt sich im Zusammenhang mit dem Gewerbezentrum Diesner gut in
die umliegenden Nutzungen ein. Auf Grundlage der Vor-Ort-Betrachtung wird das Kegelcenter als gewerblich betriebene Anlage für sportliche Zwecke bewertet. Diese
Kategorisierung trifft auf alle weiteren im Stadtgebiet befindlichen Sportanlagen (bspw.
Bronx Kletterhalle, Sportoase Wesseling) zu.
5.2 Bereiche für zukünftige Ansiedlungsbestrebungen von Spielhallenund Wettbürobetreiben in Wesseling
Zur Identifizierung der Gebiete, die durch eine Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros
potenziell betroffen sein könnten, ist die lokale Situation in Wesseling zum einen mit den
Standortanforderungen der Betreiber abzugleichen und zum anderen eine genaue Untersuchung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vergnügungsstätten bzw. Spielhallen und
Wettbüros notwendig.
Wie bereits in Kapitel 4 erläutert, sind Vergnügungsstätten bzw. die Unterarten in unterschiedlichen Baugebietskategorien allgemein oder ausnahmsweise zulässig. In
Zusammenschau mit den Standortanforderungen für Spielhallen- und Wettbüroansiedlungen ergeben sich für Wesseling, folgende Bereiche, die im Interesse von Betreibern sein
könnten und einer genaueren Betrachtung unterzogen werden:
·
Gewerbegebiet Berzdorfer Feld,
·
Gewerbegebiet Berzdorf,
·
Gewerbegebiet Brühler Straße/ Rodenkirchener Straße,
·
Gewerbegebiet Saint Gobain,
·
Gewerbegebiet Norton,
·
Gewerbegebiet Rheinbogen,
·
Gewerbegebiet Eichholz/ Nextpark,
·
Hauptzentrum Wesseling und
·
Sonstige Nahversorgungszentren und Entwicklungsbereiche in Wesseling (siehe Abbildung 8).
Wenngleich in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt ist, ob Vergnügungsstätten
zumindest in Industriegebieten nach BauNVO vor 1990 zulässig sind, wird auf eine genauere
Betrachtung der großen Industriegebiete von Shell, LyondellBasell und Evonik verzichtet.
Aufgrund der derzeitigen Nutzungs- und Eigentümerstruktur ist hier auch in absehbarer
Zeit nicht mit Ansiedlungsbestrebungen von Vergnügungsstätten zu rechnen.
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Strukturanalyse
Abbildung 8:
Zu betrachtende Zentrale Versorgungsbereiche, Gewerbe- und sonstige Gebiete
Legende
Spielhallen
Zentrale Versorgungsbereiche/
Entwicklungsbereich*
Gewerbe- und sonstige zu betrachtende Gebiete*
N
GE Berzdorf
GE Berzdorfer
Feld
Ohne Maßstab
GE Brühler/
Rodenkirchener Str.
* schematische Darstellung
GE Saint Gobain
Norton-Gelände
GE Rheinbogen
GE-Eichholz/
Nextpark
Quelle: Eigene Erhebung (März 2013)
Strukturanalyse
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Im Folgenden werden die in Abbildung 8 gekennzeichneten Bereiche näher betrachtet und
auf ihre Belastbarkeit für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten untersucht. Dafür werden die derzeitigen Nutzungsstrukturen und die zukünftigen städtebaulichen
Entwicklungsziele der Stadt Wesseling für die einzelnen Standortbereiche herangezogen.
5.2.1 Gewerbegebiete und gewerblich geprägte Gebiete
Gewerbegebiete und gewerblich geprägte Gebiete sind grundsätzlich Gebietskategorien,
die für Ansiedlungen von Vergnügungsstätten, insbesondere von Spielhallen und Wettbüros, angefragt werden (siehe Kapitel 3.2). Inwieweit ein Gebiet attraktiv für
Ansiedlungsbestrebungen dieser Nutzungsarten ist, ist im Wesentlichen abhängig von der
Lage, der derzeitigen Nutzungsstruktur und der planungsrechtlichen Situation. Im Rahmen
der Erarbeitung des Vergnügungsstättenkonzeptes werden die in Wesseling vorhandenen
Gewerbegebiete und gewerblich geprägten Gebiete diesbezüglich untersucht. Zudem
wird dargestellt, welche Störpotenziale sich im Zusammenhang mit der Ansiedlung von
Spielhallen und Wettbüros ergeben können und welche Entwicklungsziele die Stadt Wesseling für die einzelnen Gebiete verfolgt (siehe folgende tabellarische Aufstellung). Für
die Darstellung der Bestandsstruktur wurde auf eine kreisweite Betrachtung der Gewerbeflächen durch die Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH in Zusammenarbeit mit
der Stadt Wesseling (2012/2013) zurückgegriffen. In der Bestandserhebung wurden in folgende Nutzungskategorien differenziert:
Abbildung 9:
Nutzungskategorien für Gewerbegebiete
Quelle: Dr. Jansen Stadt- und Regionalplanung GmbH (2013): Gewerbeflächenentwicklungskonzept Rhein-Erft-Kreis (Analyse)
Für zukünftig zu entwickelnde Gewerbegebiete in Wesseling ist bei der Schaffung von
Planungsrecht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sorgfältig zu prüfen, welche
Festsetzungen zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten getroffen und wie diese städtebaulich begründet werden. Ansätze hierzu kann das vorliegende Konzept liefern.
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