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Beschlussvorlage (Abfallentsorgung hier: Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
15.12.2011
Erstellt
04.11.11, 21:16
Aktualisiert
04.11.11, 21:16
Beschlussvorlage (Abfallentsorgung
hier: Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 132/2011 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Sampieri Telefon: 05208 / 991-203 Datum: 4. November 2011 Abfallentsorgung hier: Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 17.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2011 Rat 15.12.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Für das Jahr 2012 ergibt sich erneut eine praktisch konstante Gebührensituation. Gemäß Gebührenkalkulation ist zwar eine Erhöhung bei den Gewichtsgebühren von 0,01 € sowohl beim Restmüll als auch beim Biomüll zu verzeichnen (von 0,24 € auf 0,25 € Restmüll und von 0,18 € auf 0,19 € Biomüll), jedoch ergibt sich eine Minderung bei den Grundgebühren der 1.100 l Container. Für einen 1.100 l Container mit 4-wöchentlicher Leerung ergibt sich eine Minderung von 2,73 € (von 248,00 € auf 243,45 €), für einen 1.100 l Container mit 2-wöchentlicher Leerung von 6,96 € (von 428,00 € auf 417,40 €) und für einen 1.100 l Container mit wöchentlicher Leerung von 13,87 € (von 786,00 € auf 764,85 €). Aufgrund der Rücklagen (Papiererlöse und Ausschüttungen) sowie der geringen Ersparnis bei der Grundgebühr der Container, kann die Erhöhung der Gewichtsgebühren aufgefangen werden, so dass empfohlen wird, die Gebühren in diesen Bereichen weder zu erhöhen noch zu mindern. Demnach wäre eine Satzungsänderung nicht erforderlich. Die Gebührenkalkulation (Stand Oktober 2011) für Jahr 2012 ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Gebührenkalkulation dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur Zustimmung vorzulegen. Schemmel