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Beschlussvorlage (Bildung des Zweckverbandes "Stadtwerke Lippe-Weser"; Verbandssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
09.03.12, 21:16
Aktualisiert
30.03.12, 21:17
Beschlussvorlage (Bildung des Zweckverbandes "Stadtwerke Lippe-Weser";
Verbandssatzung) Beschlussvorlage (Bildung des Zweckverbandes "Stadtwerke Lippe-Weser";
Verbandssatzung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 36/2012 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 30. März 2012 Bildung des Zweckverbandes "Stadtwerke Lippe-Weser"; Verbandssatzung Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 22.03.2012 Rat 29.03.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hatte bereits in seiner Sitzung am 06.10.2011 den Beschluss gefasst, dass sich die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe zu einem Zweckverband Stadtwerke Lippe-Weser zusammenschließen. Gleichzeitig wurde die Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe-Weser in der seinerzeitigen Fassung beschlossen. Bereits im Rahmen der damaligen Beratungen wurde darauf hingewiesen, dass eine erneute Beschlussfassung vor dem Hintergrund evtl. notwendiger Überarbeitungen bzw. Ergänzungen der Verbandssatzung notwendig sein könnten. Da die Zweckverbandssatzung zwischenzeitlich nochmals überarbeitet bzw. ergänzt wurde, ist eine erneute Beschlussfassung durch den Rat erforderlich. Folgende Änderungen wurden nunmehr berücksichtigt: § 2 Name und Sitz (2) Er hat seinen Sitz in Leopoldshöhe. § 7 Einberufung der Verbandsversammlung (1) (…) Zur ersten Verbandsversammlung nach der Bildung des Zweckverbandes wird durch den Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe eingeladen. Der Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe leitet die Verbandsversammlung bis der Vorsitzende der Verbandsversammlung gewählt wurde. (…) -2- § 17 Ausscheiden von Mitgliedern (2) (…) Erhebt das ausscheidende Mitglied oder der Zweckverband Einwände gegen die Richtigkeit der Wertfeststellung, wird ein Betrag in Höhe von … % des festgestellten Wertes drei Monate nach Zugang der Wertfeststellung bei dem Zweckverband fällig. (wird gestrichen) Beschlussvorschlag: Die Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe-Weser wird in der anliegenden Fassung beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen ohne nochmalige Beschlussfassung vorzunehmen. Schemmel Anlage: Verbandssatzung Zweckverband Stadtwerke Lippe-Weser