Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
09.03.12, 21:16
Aktualisiert
30.03.12, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
36/2012
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
30. März 2012
Bildung des Zweckverbandes "Stadtwerke Lippe-Weser";
Verbandssatzung
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
22.03.2012
Rat
29.03.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hatte bereits in seiner Sitzung am 06.10.2011 den Beschluss gefasst,
dass sich die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe zu einem Zweckverband
Stadtwerke Lippe-Weser zusammenschließen. Gleichzeitig wurde die Satzung des Zweckverbandes
Stadtwerke Lippe-Weser in der seinerzeitigen Fassung beschlossen.
Bereits im Rahmen der damaligen Beratungen wurde darauf hingewiesen, dass eine erneute
Beschlussfassung vor dem Hintergrund evtl. notwendiger Überarbeitungen bzw. Ergänzungen der
Verbandssatzung notwendig sein könnten.
Da die Zweckverbandssatzung zwischenzeitlich nochmals überarbeitet bzw. ergänzt wurde, ist eine erneute
Beschlussfassung durch den Rat erforderlich.
Folgende Änderungen wurden nunmehr berücksichtigt:
§ 2 Name und Sitz
(2) Er hat seinen Sitz in Leopoldshöhe.
§ 7 Einberufung der Verbandsversammlung
(1) (…) Zur ersten Verbandsversammlung nach der Bildung des Zweckverbandes wird
durch den Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe eingeladen.
Der Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe leitet die Verbandsversammlung
bis der Vorsitzende der Verbandsversammlung gewählt wurde. (…)
-2-
§ 17 Ausscheiden von Mitgliedern
(2) (…) Erhebt das ausscheidende Mitglied oder der Zweckverband Einwände
gegen die Richtigkeit der Wertfeststellung, wird ein Betrag in Höhe von … % des
festgestellten Wertes drei Monate nach Zugang der Wertfeststellung bei dem
Zweckverband fällig. (wird gestrichen)
Beschlussvorschlag:
Die Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe-Weser wird in der anliegenden Fassung beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen ohne nochmalige Beschlussfassung
vorzunehmen.
Schemmel
Anlage: Verbandssatzung Zweckverband Stadtwerke Lippe-Weser