Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
11.09.14, 14:46
Aktualisiert
11.09.14, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 40 /2014
Datum:
11.09.2014
Auszug aus der Niederschrift über die konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Bildung
und Inklusion vom 26.08.2014
A)
TOP 10
Öffentliche Sitzung
Kreisweites Schulentwicklungskonzept für den Bereich
Förderschulen
V 40/2014
Verwaltungsergänzung
Z1
21.08.2014
Die Fraktionen befürworten das vorliegende Konzept.
Zwischenzeitlich sind weitere Stellungnahmen der Gemeinden
Weilerswist und Nettersheim eingegangen. Die Gemeinde
Weilerswist bestätigt das vom Kreis Euskirchen vorgelegte
Konzept; die Gemeinde Nettersheim wird dem Kreis nach
Behandlung in den politischen Gremien eine entsprechende
Stellungnahme zukommen lassen.
Die kurze Frist zur Abgabe einer Stellungnahme für die
kommunalen Schulträger ist unter anderem darin begründet, dass
die Inhalte mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
bereits mehrfach diskutiert und abgestimmt wurden.
Weiterhin wird die im Konzept angesprochene Gestaltung einer
kreisweiten Förderschullandschaft als dynamischer Prozess
verstanden. Sollte sich in einzelnen Bereichen Handlungsbedarf
ergeben, wird das Konzept entsprechend angepasst und
fortgeschrieben. Langfristiges Ziel ist der Erhalt von drei
Förderschulstandorten für die Förderschwerpunkte Emotionale
und Soziale Entwicklung, Lernen und Sprache im Kreisgebiet.
Auf Nachfrage des Ausschusses erläutert Herr AV Poth, dass es
zurzeit nicht absehbar sei, dass der Kreis Euskirchen weitere
Förderschulen übernehme. Grundsätzlich sei dies aber
vorstellbar. Entsprechende Anträge seien vom jeweiligen
Schulträger zu initiieren.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt das beiliegende
Schulentwicklungskonzept für den Bereich Förderschulen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen