Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
300 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
01.08.14, 12:04
Aktualisiert
01.08.14, 12:04
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Die (zukünftige) Förderschullandschaft
im Kreis Euskirchen
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Abt. 40 - Schulen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
02251 - 15 0
www.kreis-euskirchen.de
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung ...................................................................................................... 3
2.
Daten und Fakten .............................................................................................. 4
2.1
Aktuelle Förderschulen im Kreis Euskirchen............................................. 4
2.2
Informationen zu den Förderschulen im Kreis Euskirchen........................ 5
2.3
Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen ............................. 5
2.4
Verteilung nach Förderorten ..................................................................... 6
3.
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz und die Mindestgrößenverordnung
vom 16.10.2013 .................................................................................................. 8
3.1
Kurze Darstellung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes........................ 8
3.2
Kurze Darstellung der Verordnung über die Mindestgrößen der
Förderschulen und der Schulen für Kranke .............................................. 8
3.3
Auswirkungen auf die Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen durch
die neuen schulgesetzlichen Vorschriften............................................... 10
4.
Mittelfristige Lösungsansätze für die Förderschullandschaft im Kreis
Euskirchen ....................................................................................................... 11
4.1
Ziele des Kreises Euskirchen und der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden ............................................................................................. 11
4.2
Region Nordkreis .................................................................................... 12
4.3
Region Kreis Mitte .................................................................................. 13
4.4
Region Südkreis ..................................................................................... 14
4.5
Graphische Darstellung der mittelfristigen Förderschullandschaft für ES,
LE, SQ .................................................................................................... 16
4.6
Schulstandorte der Förderschulen im Kreis Euskirchen ab dem
01.08.2015.............................................................................................. 17
5.
Langfristige Lösungsansätze für die Förderschullandschaft im Kreis
Euskirchen (fiktiv) ........................................................................................... 18
5.1
Szenario 1: Wegfall des Teilstandortes Astrid-Lindgren-Schule in DahlemSchmidtheim ........................................................................................... 18
5.2
Szenario 2: Wegfall des Teilstandortes Stephanusschule in MechernichSatzvey ................................................................................................... 18
5.3
Szenario 3: Wegfall der Standorte Astrid-Lindgren-Schule oder
Stephanusschule .................................................................................... 19
6.
Zusammenfassung.......................................................................................... 19
2
1. Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und den damit durch die
Landesregierung beschlossenen schulrechtlichen Veränderungen wird sich die
Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen verändern.
Die neue Gesetzesgrundlage begründet für Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf einen Rechtsanspruch, gemeinsam mit
Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf unterrichtet zu werden.
Gleichzeitig führt das am 16.10.2013 vom Landtag verabschiedete 9.
Schulrechtsänderungsgesetz in Verbindung mit der erlassenen Verordnung über die
Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO)
dazu, dass viele Verbundförderschulen in kommunaler Trägerschaft, die die
Förderschwerpunkte Emotionale und Soziale Entwicklung (ES), Sprache (SQ) und
Lernen (LE) bedienen, nicht mehr die vorgeschriebene Mindestgröße erreichen und
somit ab dem Schuljahr 2015/16 auslaufen.
Sowohl der Kreis Euskirchen als auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
sehen sich aus diesem Grund veranlasst, Grundsätze für eine künftige
Förderschullandschaft festzulegen und haben Sich in mehreren Gesprächsrunden
u.a. unter Beteiligung der Schulaufsicht, der Schulleitungen und der übrigen
Schulträger darauf geeinigt, ein für das gesamte Kreisgebiet geltendes Konzept zur
Aufstellung einer zukunftsfähigen Förderschullandschaft aufzustellen.
Dieser Prozess - der sich vorerst ausschließlich auf die Förderschwerpunkte ES, SQ
und LE konzentriert - zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen
Kommunen hat folgende Ziele:
•
•
•
•
Verantwortung übernehmen und Transparenz schaffen
Durch
koordinierte
und
abgestimmte
Vorgehensweise
Handlungsspielräume für Schüler/-innen, Eltern, Lehrkräfte, Schulträger
und Politik schaffen
Echte Wahlfreiheit (Förderung ihres Kindes in der Regelschule oder der
Förderschule) für Eltern ermöglichen
Erhalt wohnortnaher Standorte, die zumutbare Fahrwege für
Schülerinnen und Schüler bedeuten
Voraussetzung für die Umsetzung dieses Konzeptes ist ein kooperatives Miteinander,
sowohl in der Kommunikation zwischen den Schulträgern als auch zwischen
Schulträger und Politik bzw. Schulaufsicht.
3
2.
Daten und Fakten
2.1
Aktuelle Förderschulen im Kreis Euskirchen
Im Kreis Euskirchen sind derzeit 11 Förderschulen angesiedelt, welche die
Förderschwerpunkte Emotionale und soziale Entwicklung (ES), Sprache (SQ),
Lernen (LE), Geistige Entwicklung (GG), Hören und Kommunikation (HK) und
Körperliche und motorische Entwicklung (KM) abdecken.
Zwei dieser Schulen befinden sich in Trägerschaft des Landschaftsverbandes
Rheinland; eine dieser Schulen wird als private Ersatzschule geführt; fünf befinden
sich in Trägerschaft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und drei Schulen
befinden sich in Kreisträgerschaft. Im Schuljahr 2013/14 werden an den elf
Förderschulen 1323 Schülerinnen und Schüler beschult.
Don-Bosco-Schule
Euskirchen
ES
Irena-Sendler-Schule
Eu-Euenheim
KM
Stephanusschule
Zü-Bürvenich,
ES/LE/SQ
Hans-Verbeek-Schule
Euskirchen
GG
Max-Ernst-Schule
Euskirchen
HK
Schule am Veybach
Mechernich-Satzvey
ES/LE/SQ
Matthias-HagenSchule, Euskirchen
ES/LE/SQ
Astrid-LindgrenSchule, Schleiden
ES/LE/SQ
St.-Nikolaus-Schule
Kall
GG
Schule im H.J.-Haus
Kall-Urft
ES
Georgschule
Dahlem-Schmidtheim
ES/LE/SQ
4
2.2
Informationen zu den Förderschulen im Kreis Euskirchen
Schule
Schulträger
Hans-Vebeek-Schule, Eu
Kreis Euskirchen
St.-Nikolaus-Schule, Kall
Kreis Euskirchen
Don-Bosco-Schule
Kreis Euskirchen
Georgschule, Dahlem
Förderschulzweckverband
Dahlem, Nettersheim,
Blankenheim
Stadt Zülpich
Stephanusschule,
Zülpich
(Kompetenzzentrum)
Schule am Veybach,
Satzvey
Matthias-Hagen-Schule, Eu
Astrid-Lindgren-Schule
Stadt Mechernich
Stadt Euskirchen
Förderschulzweckverband
Hellenthal, Kall, Schleiden
Schule im H.-J.-Haus, Urft*
Privat
Irena-Sendler-Schule,
Eu-Euenheim
Landschaftsverband Rheinland
Max-Ernst-Schule*
Landschaftsverband Rheinland
Förderschwerpunkte
Geistige
Entwicklung
Geistige
Entwicklung
Emotionale und
soziale Entwicklung
Emotionale und
soziale Entwicklung,
Lernen, Sprache
Emotionale und
soziale Entwicklung,
Lernen, Sprache
Emotionale und
soziale Entwicklung,
Lernen, Sprache
Emotionale und
soziale Entwicklung,
Lernen, Sprache
Emotionale und
soziale Entwicklung,
Lernen, Sprache
Emotionale und
Soziale Entwicklung
Körperliche und
motorische
Entwicklung
Hören und
Kommunikation
Schulart
P+SI
+ S II
P+SI
+ S II
Schülerzahl
122
SI
85
39
76
P+SI
112
P+SI
94
P+SI
202
P+SI
163
P+SI
SI
86
191
P+SI
P+SI
153
*Die Schule im Hermann-Josef-Haus und die Max-Ernst-Schule werden nur nachrichtlich erwähnt; diese finden im weiteren
Verlauf dieses Konzeptes keine Berücksichtigung, da die Schulaufsicht für diese beiden Schulen bei der Bezirksregierung Köln
liegt.
2.3
Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen
Die Schülerzahlen der Förderschulen im Kreis Euskirchen haben sich in den letzten
fünf Jahren wie folgt entwickelt:
Schule
Hans-Verbeek-Schule
St.-Nikolaus-Schule
Don-Bosco-Schule
Georgschule Dahlem
Stephanusschule
Schule am Veybach
Matthias-Hagen-Schule
Astrid-Lindgren-Schule
Irena-Sendler-Schule
Schule a.d. Erftaue*
SUMME
Schuljahr
2009/10
148
84
50
96
133
96
198
159
169
123
1256
Schuljahr
2010/11
140
82
45
87
121
92
173
155
169
101
1165
Schuljahr
2011/12
130
87
42
80
127
107
128
156
182
91
1130
Schuljahr
2012/13
126
83
36
78
117
99
126
158
195
88
1106
Schuljahr
2013/14
122
85
39
76
112
94
202
163
191
----1084
*seit SJ 2013/14 mit der Matthias-Hagen-Schule zusammengelegt
5
Entw icklung der Schülerzahlen der Förderschulen im Kreis Euskirchen
1300
1250
1200
1150
1100
1256
1165
1050
1130
1106
1084
1000
950
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
Während sowohl die Schülerzahlen der allgemein bildenden Schulen als auch der
Förderschulen im Kreis Euskirchen rückläufig sind, steigt der Anteil der Schülerinnen
und Schüler mit Förderbedarf beständig an. Im Schuljahr 2013/14 werden insgesamt
1.572 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an den Schulen unterrichtet; im
Vergleich zur Gesamtschülerzahl entspricht das einem relativen Anteil von 8,15 %:
Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Kreis
Euskirchen
25.000
22.711
21.160
20.504
19.929
20.000
19.269
15.000
10.000
5.000
1.489
1.466
1.486
1.503
1.572
0
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
Schüler allgemeinbildende Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe I
Schüler mit Förderbedarf im Kreis Euskirchen
2.4
Verteilung nach Förderorten
Die sonderpädagogische Förderung der Schülerinnen und Schüler mit
entsprechendem Förderbedarf erfolgt zurzeit entweder in einer Regelschule (GU im
Primarbereich bzw. in integrativen Lerngruppen im Sekundarbereich) oder an einer
Förderschule. Für das Schuljahr 2013/14 stellt sich die Verteilung nach Förderorten
im Kreis Euskirchen wie folgt dar:
6
Schüler/innen m it sonderpäd. Förderbedarf nach Förderort
- Schuljahr 2013/14 1.200
1.000
800
600
1.084
400
200
255
233
Förderort GU-Regelschule
Prim arbereich
Förderort Regelschule
Sek.I
0
Förderot Förderschule
Dies entspricht einer Inklusionsquote von ca. 29 %; demnach werden 71 % der
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf aktuell an einer Förderschule beschult.
Im Schuljahr 2013/14 sind es insgesamt 488 Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf, die an einer Regeschule beschult werden; im
Schuljahr 2009/10 waren es "nur" 231 Schülerinnen und Schüler.
Entw icklung der Schülerzahlen der Schülerinnen und Schüler
mit sonderpäd. Förderbedarf an Regelschulen im Kreis Euskirchen
600
500
400
233
300
200
100
124
158
201
227
230
255
2010/11
2011/12
2012/13
2013/4
98
79
152
0
2009/10
GU Primarbereich
Sekundarbereich
7
3. Das
9.
Schulrechtsänderungsgesetz
Mindestgrößenverordnung vom 16.10.2013
und
die
3.1 Kurze Darstellung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes
Am 16. Oktober hat der Düsseldorfer Landtag das
Schulrechtsänderungsgesetz) beschlossen.
Inklusionsgesetz
(9.
Mit der Ratifizierung hat das Land NRW den Auftrag der UNBehindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur
inklusiven Bildung an allgemein bildenden Schulen in NRW gesetzlich verankert.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben ab dem
Schuljahr 2014/15 einen Anspruch auf Beschulung an einer allgemeinen Schule, an
der ein geeignetes Angebot des Gemeinsamen Unterrichtes eingerichtet ist. Die
Erziehungsberechtigten können somit wählen, ob ihre Kinder an einer Regelschule
gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
unterrichtet werden oder eine Förderschule besuchen. Die Erziehungsberechtigten
haben auf jeden Fall das Recht, auch eine Förderschule als Förderort für Ihre Kinder
zu wählen.
Die Neuerungen auf einen Blick:
•
•
•
3.2
Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf wird zum Regelfall. Eine Beantragung für
die Aufnahme an einer allgemeinen Schule ist nicht länger notwendig.
Bei Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes wird seitens der
zuständigen Schulaufsicht in Abstimmung mit dem Schulträger eine
allgemeine Schule benannt, die Gemeinsamen Unterricht anbietet.
Für die Erziehungsberechtigten besteht auch weiterhin das Recht, eine
Förderschule zu wählen, sofern ein entsprechendes Angebot hierfür besteht.
Kurze Darstellung der Verordnung über die Mindestgrößen der
Förderschulen und der Schulen für Kranke
Im
Zuge
des
9.
Schulrechtsänderungsgesetzes
Mindestgrößenverordnung der Förderschulen und der
(MindestgrößenVO) geändert.
wurde
Schulen
auch
die
für Kranke
§ 1 Abs. 1 der neuen MindestgrößenVO sieht folgende Mindestgrößen vor:
1.
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: 144 Schülerinnen und
Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der
Sekundarstufe I,
2.
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache: 55 Schülerinnen und
Schüler an Schulen der Primarstufe, 66 Schülerinnen und Schüler an Schulen
der Sekundarstufe I,
8
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale
Entwicklung: 88 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Primarstufe und
Sekundarstufe I, 33 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 55
Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I,
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
sowie mit dem Förderschwerpunkt Sehen: jeweils 110 Schülerinnen und
Schüler,
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische
Entwicklung: 110 Schülerinnen und Schüler,
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: 50
Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Schülerinnen und Schüler in der
Berufspraxisstufe mitgezählt,
Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, die als eine
Förderschule im Verbund geführt werden: 144 Schülerinnen und Schüler,
112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I.
Diese Mindestgrößen können unterschritten werden, wenn für die einzelnen
Förderschwerpunkte die unter den Punkten 2 bis 6 genannten Mindestgrößen
erreicht werden.
Schulen für Kranke: 12 Schülerinnen und Schüler, bei denen ein mindestens
vierwöchiger Krankenhausaufenthalt zu erwarten ist.
Die bis dato gültige Ausnahmeregelung, die eine Unterschreitung der Mindestgrößen
um bis zu 50 % erlaubt, findet keine Anwendung mehr.
ABER: Nicht jeder Schulstandort, der unter die o.g. Mindestgröße fällt, muss
zwangsläufig geschlossen werden. Die Zusammenlegung von Schulen, Schulen an
Teilstandorten und Verbundschulen bietet den einzelnen Schulträgern die
Möglichkeit, ein sinnvolles Förderschulangebot zu gestalten. Dazu § 1 Abs. 2 der
MindestgrößenVO:
(2) Eine Förderschule kann in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen
Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des § 83 Absätze 6 und 7 des SchulG NRW
an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden. In diesem Fall ist an
jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl nach Abs. 1 Nr. 1-7
erforderlich.
Die Vorgaben der neuen MindestgrößenVO müssen spätestens zum
Schuljahresbeginn 2015/16 umgesetzt werden. Für Förderschulen, die am
Schulversuch
"Ausbau
von
Förderschulen
zu
Kompetenzzentren
für
sonderpädagogische Förderung gem. § 20 Abs. 5 SchulG NRW" teilnehmen, tritt die
Verordnung mit Wirkung spätestens zum Schuljahresbeginn 2016/17 in Kraft.
9
3.3
Auswirkungen auf die Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen
durch die neuen schulgesetzlichen Vorschriften
Schule
Hans-Vebeek-Schule, Eu
St.-Nikolaus-Schule, Kall
Don-Bosco-Schule
Georgschule, Dahlem
Stephanusschule,
Zülpich
(Kompetenzzentrum)
Schule am Veybach,
Satzvey
Matthias-Hagen-Schule, Eu
Astrid-Lindgren-Schule
Irena-Sendler-Schule,
Eu-Euenheim
Förderschwerpunkte
Geistige Entwicklung
Geistige Entwicklung
Emotionale und soziale
Entwicklung
Emotionale und soziale
Entwicklung, Lernen, Sprache
Emotionale und soziale
Entwicklung, Lernen, Sprache
Emotionale und soziale
Entwicklung, Lernen, Sprache
Emotionale und soziale
Entwicklung, Lernen, Sprache
Emotionale und soziale
Entwicklung, Lernen, Sprache
Körperliche und motorische
Entwicklung
MindestgrößenVO
gem. § 1 Abs. 1
Schülerzahl
SJ 2013/14
50
50
122
85
55
39
144
76
144
112
144
94
144
202
144
163
110
191
Vergleicht man die gesetzlichen Vorgaben der MindestgrößenVO mit der aktuellen
Schülerzahl des Schuljahres 2013/14, so ist erkennbar, dass vor allem die
Verbundförderschulen mit den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale
Entwicklung, Lernen und Sprache als Schulstandort gefährdet sind und sich somit
Handlungsbedarf ergibt.
Eine Ausnahme bildet hier lediglich die Matthias-Hagen-Schule, die die
Mindestschülerzahl noch deutlich übersteigt. Die "positive" Schülerzahl resultiert aus
der Zusammenlegung der beiden vormals eigenständigen Verbundförderschulen
(Schule an der Erftaue und Matthias-Hagen-Schule). Mit 202 Schülerinnen und
Schülern ist der Fortbestand der Schule mittelfristig gesichert.
Die Mindestschülerzahl von 144 wird derzeit auch von der Astrid-Lindgren-Schule
noch
überschritten;
aufgrund
der
Auswirkungen
des
9.
Schulrechtsänderungsgesetzes und der demographischen Entwicklung ist aber stark
davon auszugehen, dass auch die Astrid-Lindgren-Schule kurzfristig weniger als 144
Schüler/-innen beschult. So ergibt sich auch für die Astrid-Lindgren-Schule
Handlungsbedarf.
Handlungsbedarf ergibt sich auch bezüglich der in Kreisträgerschaft befindlichen
Don-Bosco-Schule (Förderschule Sek I mit dem Förderschwerpunkt ES). Gemäß
MindestgrößenVO sind für die Fortführung der Schule 55 Schülerinnen und Schüler
notwendig. Diese Mindestschülerzahl erreicht die Schule bereits seit mehreren
Jahren nicht mehr. Sie muss daher spätestens zum Schuljahr 2015/16 aufgelöst
werden.
Die staatlich anerkannte Ersatzschule im Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft übernimmt
zum einen die Beschulung der im Hermann-Josef-Haus untergebrachten
Jugendlichen mit dem Fördeschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung. Zum
anderen übernimmt die Schule im Hermann-Josef-Haus gemäß Vereinbarung mit
dem Kreis Euskirchen die Beschulung von erziehungsschwierigen Kindern aus den
10
südlichen kreisangehörigen Gemeinden Schleiden, Hellenthal, Kall, Blankenheim,
Nettersheim und Dahlem.
Mit Abschluss dieser Vereinbarung erfüllt der Kreis Euskirchen seine Verpflichtung
als Schulträger für die Beschulung von erheblich erziehungsschwierigen
Schülerinnen und Schülern aus dem Südkreis. Durchschnittlich besuchen zehn
externe Schüler/-innen die Schule im Hermann-Josef-Haus. Die Finanzierung dieser
Vereinbarung, die auch zukünftig besteht, erfolgt auf der Grundlage des vom
Jugendamt des Kreises Euskirchen im Rahmen der Entgeltvereinbarung
anerkannten Kostensatzes je Schüler/-in je Kalendertag.
Für die weiteren sich in Trägerschaft des Kreises Euskirchen befindlichen
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die St.-NikolausSchule in Kall und die Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen, ergibt sich mittelfristig
kein Handlungsbedarf. Sowohl die St.-Nikolaus-Schule mit 85 Schülerinnen und
Schülern als auch die Hans-Verbeek-Schule mit 122 Schülerinnen und Schülern
liegen deutlich über der von der MindestgrößenVO geforderten Schülerzahl von 50.
Gleiches gilt für die Irena-Sendler-Schule, an der aktuell 191 Schülerinnen und
Schüler beschult werden. Aufgrund des überregionalen Einzugsbereichs der Schule,
die sich in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland befindet, ist nicht
davon auszugehen, dass die Schülerzahl der Schule mittelfristig unter die
Mindestschülerzahl von 110 fällt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass vom Inklusionsgedanken des 9.
Schulrechtsänderungsgesetz
besonders
die
Förderschulen
mit
den
Förderschwerpunkten Emotionale und Soziale Entwicklung, Lernen und Sprache
betroffen sind, während die Schülerzahlen an den Förderschulen für Geistige
Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung langfristig gesichert
scheinen.
4. Mittelfristige Lösungsansätze
landschaft im Kreis Euskirchen
für
die
Förderschul-
4.1 Ziele des Kreises Euskirchen und der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden
Aus Sicht des Kreises Euskirchen und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
sollte das Förderschulangebot des Kreises Euskirchen zeitnah den gesetzlichen
Rahmenbedingungen angepasst werden. Darüber hinaus wurde auch in diversen
Gesprächen mit der Bezirksregierung versucht, die zukünftige Förderschullandschaft
zu analysieren und gemeinsame Lösungen zur Sicherstellung einer wohnortnahen
Beschulung im Förderschulbereich im Kreis Euskirchen zu erarbeiten.
Um eine optimale Versorgung des Kreisgebietes mit sonderpädagogischer
Kompetenz zu erhalten, ist eine kreisweite Lösung für die Förderschulen im Verbund
unabdingbar. Ziel ist es, auch zukünftig eine wohnortnahe Förderschullandschaft
vorzuhalten und den Eltern die Wahl zu lassen, ihr Kind in die Obhut einer
Förderschule zu geben oder es für den inklusiven Unterricht an einer Regelschule
anzumelden.
11
Um alle bisherigen Standorte möglichst lange halten zu können, muss es im Sinne
einer regionalen Zusammenarbeit zur Zusammenlegung von Schulen kommen.
4.2
Region Nordkreis
Um das Ziel zu erreichen, für den Kreis Euskirchen eine nachhaltige
Förderschullandschaft vorzuhalten, erfolgt in einem ersten Schritt die Übernahme der
Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015.
Die Stadt Euskirchen als bisheriger Schulträger der Matthias-Hagen-Schule ist vor
geraumer Zeit im Zuge der dargestellten kreisweiten Gespräche über eine
zukunftsfähige Förderschullandschaft an den Kreis Euskirchen herangetreten mit der
Bitte, zu prüfen, ob eine Übernahme der städtischen Matthias-Hagen-Schule in die
Trägerschaft des Kreises Euskirchen möglich ist.
Hintergrund ist u.a., dass Verhandlungen der Stadt Euskirchen mit den
Nachbarkommunen Bad Münstereifel und Weilerswist über eine solidarische
Beteiligung der Schulträgerkosten der Matthias-Hagen-Schule nicht zu einer
entsprechenden Vereinbarung geführt haben.
Der Übergang einer gemeindlichen Förderschule in Kreisträgerschaft ist nach dem
Schulgesetz möglich. Namentlich in den Fällen, in denen die Fortführung einer
Schule an der fehlenden Zusammenarbeit von Gemeinden scheitert. Auch in der
Begründung zur neuen MindestgrößenVO wird der Übergang in eine
Kreisträgerschaft ausdrücklich als Möglichkeit benannt, um die Schließung von
Schulstandorten zu vermeiden. Die Bezirksregierung Köln als obere
Schulaufsichtsbehörde hat ebenfalls bestätigt, eine Kreisträgerschaft grundsätzlich
zu begrüßen und vorbehaltlich einer genaueren Prüfung einen Trägerwechsel zu
genehmigen.
Die Don-Bosco-Schule, die mit aktuell 39 Schülerinnen und Schülern, deutlich unter
der Mindestschülerzahl von 55 liegt, würde entsprechend aufgelöst. Für Schülerinnen
und Schüler mit Intensivförderbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale
Entwicklung, die bisher die Don-Bosco-Schule besucht haben, steht nach erfolgter
Auflösung u.a. die Matthias-Hagen-Schule bzw. das Förderschulzentrum Nord in
Euskirchen-Kuchenheim (früher Matthias-Hagen-Schule), das ab dem 01.08.2015 in
die Trägerschaft des Kreises Euskirchen übernommen wird, als Förderort zur
Verfügung. Über die genaue pädagogische Ausrichtung - vor dem Hintergrund, dass
an diesem Standort zukünftig auch Schülerinnen und Schüler mit
Intensivförderbedarf im Bereich ES beschult werden - werden zeitnah Gespräche
zwischen Schulleitungen und Schulaufsicht stattfinden. In Zusammenhang mit der
Auflösung der Don-Bosco-Schule sind zwei Varianten denkbar, über die der Kreis
Euskirchen als Schulträger der Schule zeitnah zu entscheiden hat:
1. Die Don-Bosco-Schule wird auslaufend aufgelöst. Das bedeutet, dass ab dem
01.08.2015 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen
werden, aber die restlichen Jahrgänge bis zum Ende ihrer Vollzeitschulpflicht
an der Don-Bosco-Schule beschult werden.
12
2. Die Don-Bosco-Schule wird mit Stichtag 01.08.2015 bindend aufgelöst. Neue
Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr aufgenommen und die
verbliebenen Jahrgänge der Don-Bosco-Schule werden entweder unmittelbar
unter dem Dach der Matthias-Hagen-Schule (Förderzentrum Nord) oder als
ausgelagerte Klassen am jetzigen Standort beschult.
So könnte sich die Matthias-Hagen-Schule in Kreisträgerschaft zu einem
Förderzentrum im Nordkreis Euskirchen entwickeln, das als Einzugsgebiet in der
Hauptsache Bad Münstereifel, Weilerswist und Euskirchen bedient.
Maßnahmen der Schulträger:
• Der Kreistag hat am 09.04.2014 die Übernahme der Schulträgerschaft der
Matthias-Hagen-Schule mit Wirkung vom 01.08.2015 beschlossen.
• Der Rat der Stadt Euskirchen hat die Übergabe der Schulträgerschaft der
Matthias-Hagen-Schule in Kreisträgerschaft ab dem 01.08.2015 durch
Ratsbeschluss vom 20.05.2014 beschlossen.
• Der Kreis Euskirchen initiiert die Auflösung der Don-Bosco-Schule durch
Beschluss des Kreistages.
• Einleitung eines Genehmigungsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln als
obere Schulaufsicht.
(Zur Ergänzung verweise ich auf die V 77/2013 und V 108/2014)
Schule
Matthias-Hagen-Schule
Don-Bosco-Schule
Förderschwerpunkte
ES, LE, SQ
ES
Schule
Förderzentrum EU Nordkreis
4.3
Förderschwerpunkte
ES, LE, SQ
MindestgrößenVO
gem. § 1 Abs.1
Schülerzahl
SJ 2013/14
144
55
202
39
MindestgrößenVO
gem. § 1 Abs.1
"fiktive"
Schülerzahl
144
241
Region Kreis Mitte
Die Stephanusschule in Zülpich-Bürvenich wird zurzeit von 112 Schüler/-innen
besucht. Sie müsste nach der neuen Rechtslage als eigenständige Schule
spätestens zum Schuljahr 2016/17 (1 Jahr längere Übergangsregelung für bisherige
Kompetenzzentren) aufgelöst werden. Die Schule am Veybach in MechernichSatzvey mit aktuell 94 Schüler/-innen müsste bereits zum Schuljahr 2015/16
aufgelöst werden.
Im Sinne einer gemeinschaftlichen Schulentwicklungsplanung wäre denkbar, die sich
in Trägerschaft der Stadt Zülpich befindliche Stephanusschule zu erhalten und als
Hauptstandort weiterhin in Zülpich-Bürvenich zu führen. Die Schule am Veybach
(Stadt Mechernich) wird aufgelöst und als Teilstandort der Stephanusschule in
Mechernich-Satzvey geführt.
13
Maßnahmen der Schulträger:
• Die Stadt Mechernich veranlasst eine Auflösung der Schule am Veybach.
• Die Stadt Zülpich erweitert das Einzugsgebiet der Stephanusschule um das
Stadtgebiet Mechernich.
• Hauptstandort der Stephanusschule ist Zülpich-Bürvenich.
• Das Gebäude der Schule am Veybach wird als Teilstandort der
Stephanusschule in Mechernich-Satzvey geführt.
• Vereinbarung
zwischen
beiden
Kommunen
über
gegenseitige
Kostenbeteiligung.
• Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln einleiten.
Schule
Stephanusschule,
Zülpich
(Kompetenzzentrum)
Schule am Veybach,
Satzvey
Schule
Stephanusschule,
Zülpich (Hauptstandort)
Stephanusschule,
Mechernich-Satzvey
(Teilstandort)
4.4
Förderschwerpunkte
MindestgrößenVO
gem. § 1 Abs.1
Schülerzahl
SJ 2013/14
144
112
144
94
MindestgrößenVO
gem. § 1 Abs. 2
"fiktive"
Schülerzahl
72
112
72
94
ES, LE, SQ
ES, LE, SQ
Förderschwerpunkte
ES, LE, SQ
ES, LE, SQ
Region Südkreis
Die Georgschule Dahlem liegt mit 76 Schülerinnen und Schülern deutlich unter der
Mindestschülerzahl von 144; die Schule wäre daher mit Beginn des Schuljahres
2015/16 aufzulösen.
Bei der Astrid-Lindgren-Schule wird die Mindestschülerzahl von 144 derzeit noch um
ca. 20 Schüler/-innen überschritten. Aufgrund der Auswirkungen des 9.
Schulrechtsänderungsgesetz und der demografischen Entwicklung ist davon
auszugehen, dass auch die Astrid-Lindgren-Schule mittelfristig die Vorgaben der
aktuell gültigen MindestgrößenVO nicht mehr erreichen wird.
Um beide Standorte möglichst lange zu halten, wäre im Rahmen einer
gemeinschaftlichen Schulentwicklungsplanung denkbar, die Astrid-Lindgren-Schule
(Schulzweckverband Hellenthal, Kall, Schleiden) zu erhalten und als Hauptstandort
weiterhin in Schleiden zu führen. Die Georgschule (Förderschulzweckverband
Dahlem, Blankenheim, Nettersheim) wird aufgelöst und als Teilstandort der AstridLindgren-Schule in Dahlem-Schmidtheim geführt.
14
Maßnahmen der Schulträger:
• Der Förderschulzweckverband Dahlem-Blankenheim-Nettersheim veranlasst
die Auflösung der Georgschule.
• Der Förderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden erweitert das
Einzugsgebiet der Astrid-Lindgren-Schule um die Gemeindegebiete
Blankenheim, Dahlem und Nettersheim.
• Hauptstandort der Astrid-Lindgren-Schule ist Schleiden.
• Das Gebäude der Georgschule wird als Teilstandort der Astrid-LindgrenSchule in Dahlem-Schmidtheim geführt.
• Vereinbarung
zwischen
beiden
Kommunen
über
gegenseitige
Kostenbeteiligung.
• Einleitung eines Genehmigungsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln.
Schule
Georgschule,
Dahlem
Astrid-Lindgren-Schule,
Schleiden
Schule
Astrid-Lindgren-Schule,
Schleiden (Hauptstandort)
Astrid-Lindgren-Schule,
Dahlem (Teilstandort)
Förderschwerpunkte
ES, LE, SQ
ES, LE, SQ
Förderschwerpunkte
ES, LE, SQ
ES, LE, SQ
MindestgrößenVO
gem. § 1 Abs.1
Schülerzahl
SJ 2013/14
144
76
144
163
MindestgrößenVO
gem. § 1 Abs.2
Schülerzahl
SJ 2013/14
72
163
72
76
Wie an der Grafik zu erkennen ist, wird der Standort Georgschule in Dahlem
mittelfristig auch als Teilstandortlösung mit einer Mindestschülerzahl von 72 nicht zu
halten sein.
15
4.5
Graphische Darstellung der mittelfristigen Förderschullandschaft
für ES, LE, SQ (Verbundförderschulen)
Durch die regionale Zusammenarbeit ergibt sich auch zukünftig für die Förderbedarfe
ES, LE und SQ ein wohnortnahes Förderschulangebot:
Stephanusschule, ZüBürvenich
ES/LE/SQ
Hauptstandort
"Förderzentrum Nord"
Eu-Kuchenheim
ES/LE/SQ
Astrid-LindgrenSchule, Schleiden
ES/LE/SQ
Hauptstandort
Stephanusschule,
ES/LE/SQ
Teilstandort Satzvey
Astrid-Lindgren-Schule,
ES/LE/SQ
Teilstandort Schmditheim
Für den Fall, dass die Teilstandorte in Dahlem-Schmidtheim oder MechernichSatzvey mittelfristig unter die Mindestschülerzahl von 72 fallen würden, müssten
diese als Teilstandorte aufgegeben werden. Dennoch verfügt der Kreis Euskirchen
dann weiterhin über drei Förderschulstandorte (beispielsweise Euskirchen, Zülpich
und Schleiden) mit den Förderschwerpunkten ES, LE, SQ, die das gesamte
Kreisgebiet abdecken und somit eine gute Erreichbarkeit gewährleisten.
16
4.6
Schulstandorte der Förderschulen im Kreis Euskirchen ab dem
01.08.2015
Hans-Verbeek-Schule
GG
Stephanusschule Hauptstandort
ES, LE, SQ
Max-Ernst-Schule
HK
Irena-Sendler-Schule
KM
"Förderzentrum Nord"
ES, LE, SQ
Astrid-Lindgren-Schule
Hauptstandort
ES, LE, SQ
St.-Nikolaus-Schule
GG
Stephanusschule Teilstandort Satzvey
ES, LE, SQ
Schule im H.-J.-Haus
ES
Astrid-Lindgren-Schule
Teilstandort
ES, LE, SQ
17
5. Langfristige Lösungsansätze für die Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen (fiktiv)
5.1 Szenario 1: Wegfall des Teilstandortes Astrid-Lindgren-Schule in
Dahlem-Schmidtheim
Wie unter 4.5 bereits dargestellt, ist möglicherweise davon auszugehen, dass der
Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule in Dahlem-Schmidtheim aufgrund des
fortschreitenden demografischen Wandels und der Zunahme der inklusiven
Beschulung in absehbarer Zeit unter die Mindestschülerzahl von 72 fällt und daher
aufzulösen wäre.
Mit Auflösung des Teilstandortes müssten dann auch die Schülerinnen und Schüler
aus Blankenheim, Dahlem und Nettersheim künftig die Astrid-Lindgren-Schule in
Schleiden besuchen.
Für den Hauptstandort in Schleiden würde dies gleichzeitig bedeuten, dass dieser mit
dem Wegfall des Teilstandortes Schmidtheim gem. § 1 Abs. 1 MindestgrößenVO
eine Mindestschülerzahl von 144 erreichen müsste.
Die organisatorische und finanzielle Umsetzung der Beschulung erfolgt - wie bereits
unter Punkt 4.4 beschrieben - im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den
beteiligen Kommunen.
5.2 Szenario 2: Wegfall des Teilstandortes Stephanusschule in
Mechernich-Satzvey
Mittelfristig ist nicht auszuschließen, dass auch der Teilstandort der Stephanusschule
in Mechernich-Satzvey unter die für einen Teilstandort notwendige Schülerzahl von
72 fällt.
Sollte dieser Fall eintreten, wäre der Teilstandort in Mechernich-Satzvey aufzulösen.
Die Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Mechernich
würde dann am bisherigen Hauptstandort in Zülpich-Bürvenich erfolgen.
Für den Hauptstandort in Zülpich-Bürvenich würde dies gleichzeitig bedeuten, dass
dieser mit dem Wegfall des Teilstandortes gem. § 1 Abs. 1 MindestgrößenVO eine
Mindestschülerzahl von 144 erreichen müsste.
Die organisatorische und finanzielle Umsetzung erfolgt - wie bereits unter Punkt 4.3
beschrieben - im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Kommunen Mechernich
und Satzvey.
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5.3 Szenario 3: Wegfall der Standorte Astrid-Lindgren-Schule oder
Stephanusschule
Für
den
Fall,
dass
der
Inklusionsprozess
aufgrund
des
9.
Schulrechtsänderungsgesetz schneller als geplant voranschreiten sollte oder sich
das Wahlverhalten der Eltern vermehrt zugunsten des inklusiven Lernens ändert,
werden Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Emotionale und
soziale Entwicklung, Lernen und Sprache zukünftig vermehrt an den Regelschulen
beschult werden.
Langfristig wäre daher auch die Entwicklung denkbar, dass die Standorte in
Schleiden und/oder Zülpich-Bürvenich nicht mehr die vorgeschriebene Schülerzahl
der MindestgrößenVO erreichen.
Ein möglicher Ansatz, die Auflösung dieser Standorte zu verhindern, wäre eine
Kooperation der beteiligten Kommunen mit dem Ziel, beispielsweise die AstridLindgren-Schule als Teilstandort der Stephanusschule weiterzuführen; für beide
Standorte wären dann gem. § 1 Abs. 2 MindestgrößenVO eine Mindestschülerzahl
von 72 notwendig.
Prinzipiell wäre es in diesem Szenario bei gleicher Vorgehensweise umgekehrt
denkbar, dass die Stephanusschule als Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule
geführt wird.
Gleichzeitig würden durch diese Kooperation im Kreisgebiet auch langfristig drei
wohnortnahe Standorte für die Förderschwerpunkte ES, LE und SQ vorgehalten.
Die tatsächliche Entwicklung in diesem Bereich muss abgewartet und beobachtet
werden; zu gegebener Zeit sollten mit allen Beteiligten unter Moderation des Kreises
Euskirchen geeignete Lösungen beraten werden, bevor eine organisatorische
Umsetzung erfolgt und entsprechende finanzielle Beteiligungen vereinbart werden.
6.
Zusammenfassung
Für den fortschreitenden Inklusionsprozess ist es auch zukünftig unabdingbar, in
regelmäßigen Abständen unter Beteiligung des Kreises Euskirchen, aller Schulträger,
der
Schulleitungen
und
der
Schulaufsicht
einer
kreisweiten
Schulentwicklungsplanung nachzugehen und für die Förderschullandschaft nach
Lösungen für den Kreis Euskirchen zu suchen.
Dabei soll der Inklusionsprozess voran getrieben werden, um das Gemeinsame
Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf in den Schulen
des Kreises Euskirchen auszubauen. Gleichzeitig soll auch der Wunsch der Eltern
weiterhin ermöglicht werden, die eine Beschulung an einer Förderschule bevorzugen.
19
Dabei muss allen Beteiligten - Schulaufsicht, kommunale und private Schulträger,
Schulleitungen, Eltern, Lehrkräfte, Einrichtungen der Jugendhilfe, Politik, etc. bewusst sein, dass die Gestaltung der zukünftigen Förderschullandschaft im Kreis
Euskirchen -wie bisher- nur durch ein kooperatives, konstruktives und
verantwortungsvolles Miteinander geschehen kann, auch wenn Kompromisse und
Veränderungen vor Ort in diesem Prozess unumgänglich sind.
In diesem Prozess gilt es, dieses nunmehr erarbeitete Konzept regelmäßig zu
aktualisieren und fortzuschreiben.
In Abhängigkeit von den zukünftigen Entwicklungen ist ggfls. auch über weitere
Trägerschaftsübernahmen durch den Kreis hinsichtlich der Verbundförderschulen zu
entscheiden.
20