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Beschlussvorlage (Antrag SPD-Fraktion: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Wesseling hier: Stellungnahme der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
16.02.2016
Erstellt
05.02.16, 13:01
Aktualisiert
05.02.16, 13:01
Beschlussvorlage (Antrag SPD-Fraktion: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Wesseling
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 175/2015 2. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziales, Jugend, Familie und Ordnung II II/B Vorlage für Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag SPD-Fraktion: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Wesseling hier: Stellungnahme der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche II II/B 02.02.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 175/2015 2. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meschede 02.02.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Antrag SPD-Fraktion: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Wesseling hier: Stellungnahme der Verwaltung Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den Krankenkassen zur Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge nicht beizutreten. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 27.10.2015 zur Vorlage Nr. 175/2015 und Nr. 175/2015, 1. Ergänzung, auf die hier verwiesen wird, wurde die Verwaltung beauftragt, sich in der Sozialdezernentenkonferenz und der Bürgermeisterkonferenz für eine einheitliche Position der Städte im Rhein-Erft-Kreis gegen den Beitritt zur Vereinbarung mit den Krankenkassen zur Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge und für die Beibehaltung der bisherigen Solidarvereinbarung einzusetzen. Sowohl in der Sozialdezernentenkonferenz vom 25.11.2015 wie auch in der Bürgermeisterkonferenz vom 10.12.2015 bewerteten die Vertreter der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis einhellig die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den Krankenkassen derzeit als noch nicht taugliches Mittel, die Krankenversorgung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen zumindest nach Art, Umfang und Wirtschaftlichkeit in der gleichen Weise sicherzustellen, wie dies durch die bestehende Solidarvereinbarung gelingt. Insbesondere die an die Krankenkassen zu leistende Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 8% der Krankenkosten wurde als unangemessen hoch kritisiert. Daneben entfallen in den Kommunen auch allenfalls geringfügige Personalaufwände, da die Kommunen weiterhin für die Vermeidung von Leistungsmissbrauch zuständig bleiben und sich durch die Gültigkeitsdauer der Gesundheitskarte (1 Jahr) im Vergleich zu den Krankenscheinen (je Quartal) dieses Risiko sogar noch erhöht. Zudem stellt die Ausgabe der Krankenscheine für ein Quartal sicher, dass nicht bei jeder erneuten Erkrankung im Quartal ein Besuch beim Sozialamt erforderlich wird. Die seit mehreren Jahren bewährte Solidarvereinbarung verhindert, dass einzelne Kommunen durch überproportional und damit nicht planbare Krankenhilfekosten in Einzelfällen überrascht und dazu gezwungen werden können, Nachtragshaushalte einzubringen. Die Alternative, von vorn herein höhere Ausgaben einzuplanen, schränkte die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen aber unnötig ein. Nach Umfragen des Städte- und Gemeindebundes NRW haben bislang nur wenige Kommunen in NRW die Entscheidung getroffen, der Rahmenvereinbarung in der derzeitigen Fassung beizutreten. Die aktuellen Entwicklungen um die Einführung der Gesundheitskarte in NRW wird die Verwaltung aber aufmerksam verfolgen. Nachbesserungen in der auch vom Städte- und Gemeindebund geforderten Art und Weise, könnten die Entscheidungen zu einem zukünftigen (einvernehmlichen) Beitritt der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis zur Rahmenvereinbarung positiv beeinflussen. Im Übrigen wird auf die Problemdarstellung aus der Vorlage Nr. 175/2015, 1. Ergänzung Bezug genommen. 2. Lösung Da sich alle übrigen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis für die Beibehaltung der Solidarvereinbarung und gegen die Einführung der Gesundheitskarte ausgesprochen haben, empfiehlt die Verwaltung, der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den Krankenkassen ebenfalls nicht beizutreten. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind in der Vorlage Nr. 175/2015, 1. Ergänzung beschrieben.