Daten
Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
16.02.2016
Erstellt
05.02.16, 13:01
Aktualisiert
05.02.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
175/2015 2. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziales, Jugend, Familie und Ordnung
II
II/B
Vorlage für
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag SPD-Fraktion: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Wesseling
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
II
II/B
02.02.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 175/2015 2. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meschede
02.02.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Betreff:
Antrag SPD-Fraktion: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Wesseling
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den Krankenkassen zur Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge nicht beizutreten.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 27.10.2015 zur Vorlage Nr. 175/2015 und Nr. 175/2015, 1. Ergänzung, auf die hier verwiesen wird, wurde die Verwaltung beauftragt, sich in der Sozialdezernentenkonferenz und der Bürgermeisterkonferenz für eine einheitliche Position der Städte im Rhein-Erft-Kreis gegen den
Beitritt zur Vereinbarung mit den Krankenkassen zur Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber
und ausländische Flüchtlinge und für die Beibehaltung der bisherigen Solidarvereinbarung einzusetzen.
Sowohl in der Sozialdezernentenkonferenz vom 25.11.2015 wie auch in der Bürgermeisterkonferenz vom
10.12.2015 bewerteten die Vertreter der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis einhellig die Rahmenvereinbarung
zwischen dem Land NRW und den Krankenkassen derzeit als noch nicht taugliches Mittel, die Krankenversorgung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen zumindest nach Art, Umfang und Wirtschaftlichkeit in der gleichen Weise sicherzustellen, wie dies durch die bestehende Solidarvereinbarung gelingt.
Insbesondere die an die Krankenkassen zu leistende Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 8% der
Krankenkosten wurde als unangemessen hoch kritisiert. Daneben entfallen in den Kommunen auch allenfalls geringfügige Personalaufwände, da die Kommunen weiterhin für die Vermeidung von Leistungsmissbrauch zuständig bleiben und sich durch die Gültigkeitsdauer der Gesundheitskarte (1 Jahr) im Vergleich zu
den Krankenscheinen (je Quartal) dieses Risiko sogar noch erhöht. Zudem stellt die Ausgabe der Krankenscheine für ein Quartal sicher, dass nicht bei jeder erneuten Erkrankung im Quartal ein Besuch beim Sozialamt erforderlich wird.
Die seit mehreren Jahren bewährte Solidarvereinbarung verhindert, dass einzelne Kommunen durch überproportional und damit nicht planbare Krankenhilfekosten in Einzelfällen überrascht und dazu gezwungen
werden können, Nachtragshaushalte einzubringen. Die Alternative, von vorn herein höhere Ausgaben einzuplanen, schränkte die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen aber unnötig ein.
Nach Umfragen des Städte- und Gemeindebundes NRW haben bislang nur wenige Kommunen in NRW die
Entscheidung getroffen, der Rahmenvereinbarung in der derzeitigen Fassung beizutreten. Die aktuellen
Entwicklungen um die Einführung der Gesundheitskarte in NRW wird die Verwaltung aber aufmerksam verfolgen. Nachbesserungen in der auch vom Städte- und Gemeindebund geforderten Art und Weise, könnten
die Entscheidungen zu einem zukünftigen (einvernehmlichen) Beitritt der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis zur
Rahmenvereinbarung positiv beeinflussen.
Im Übrigen wird auf die Problemdarstellung aus der Vorlage Nr. 175/2015, 1. Ergänzung Bezug genommen.
2. Lösung
Da sich alle übrigen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis für die Beibehaltung der Solidarvereinbarung und gegen
die Einführung der Gesundheitskarte ausgesprochen haben, empfiehlt die Verwaltung, der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den Krankenkassen ebenfalls nicht beizutreten.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind in der Vorlage Nr. 175/2015, 1. Ergänzung beschrieben.