Daten
Kommune
Wesseling
Größe
137 kB
Datum
24.02.2016
Erstellt
05.02.16, 13:01
Aktualisiert
05.02.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
28/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2016
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
27.01.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 28/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
27.01.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2016
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2016:
a.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
b.) Mitarbeiterschulungen (mehrtägig):
c.) Bildungsmaßnahmen
d.) Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
e.) Fahrten in die Partnerstädte:
f.) Sonderzuschüsse:
5,00 € p.P. pro Tag
3,00 € p.P. pro Tag
2,50 € p.P. pro Tag
2,50 € p.P. pro Tag
4,00 € p.P. pro Tag
7,00 € p.P. pro Tag
Allgemeine Förderrichtlinien 2016
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis
17 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 14.500,00 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Auf dem entsprechenden Produktsachkonto stehen im Jahr 2016 insgesamt
23.900,00 € zur Verfügung.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Jahr 2015 wurden zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschrieben Maßnahmen von o.g. Trägern
der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 13.040,00 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen und
zweckentsprechend verausgabt.
Einige Träger haben im Frühjahr 2015 sogenannte „Prognose-Anträge“ von Maßnahmen eingereicht, jedoch
anschließend keine konkreten Zuschussanträge eingereicht. Vermutlich haben diese Maßnahmen nicht
stattgefunden bzw. es wurde wegen Geringfügigkeit der zu erwartenden Mittel auf eine Antragstellung verzichtet.
Für das Jahr 2016 wird vorgeschlagen, dass Zuschussverfahren in dieser Form fortzuführen und die im Beschlussentwurf genannten unveränderten Fördersätze und –richtlinien festzulegen.
2. Lösung
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2016
a.)
b.)
c.)
d.)
e.)
f.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
Fahrten in die Partnerstädte:
Sonderzuschüsse:
5,00 € p.P. pro Tag
3,00 € s.o.
2,50 € s.o.
2,50 € s.o.
4,00 € s.o.
7,00 € s.o.
Allgemeine Förderrichtlinien 2016
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis
17 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen der Trägern der Jugendhilfe werden Mittel in Höhe von 14.500,00 €
den Erträgen der Jugendstiftung entnommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Träger der Jugendhilfe die Möglichkeit besteht, über einen Einzelbeschluss des Jugendhilfeausschusses eine Projektförderung zu erhalten. Hierfür ist ein vorheriger schriftlicher Antrag an den Jugendhilfeausschuss mit einer detaillierten Projektbeschreibung (inkl. Kostenaufstellung) erforderlich.
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Jugendstiftung werden insgesamt 14.500,00 € aus den Erträgen entnommen.