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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf - Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
15.12.2011
Erstellt
23.09.11, 21:17
Aktualisiert
23.09.11, 21:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße"
hier:  - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße"
hier:  - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf
- Satzungsempfehlung an den Rat)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 112/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 23. September 2011 Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf - Satzungsempfehlung an den Rat Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.09.2011 Rat 15.12.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Sachdarstellung: In seiner Sitzung am 16.12.2010 beschloss der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschloss am 21.07.2011 die Auslegung des Planentwurfes und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Auslegung fand bis zum 16.09.2011 statt. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde einen Monat Zeit gegeben, eine Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen mit den Beschlussempfehlungen der Verwaltung liegen der Vorlage bei. Mit dem Bebauungsplanverfahren wird von der Möglichkeit des § 13a BauGB Gebrauch gemacht, den Flächennutzungsplan zu berichtigen. Der Bebauungsplan ist damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan wird zukünftig ein Teil der Gemischten Baufläche innerhalb des Geltungsbereiches des Beabauungsplanes als Wohnbaufläche dargestellt. Ein eigenständiges Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan entfällt damit. Die Berichtigung zum Flächennutzungsplan wird zur Kenntnis genommen. -2- Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" als Satzung und die dazugehörige Begründung zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Berichtigung zum Flächennutzungsplan zur Kenntnis zu nehmen. Schemmel Anlagen Abwägung Begründung Planzeichnung Textl. Festsetzungen Übersichtskarte Flächennutzungsplanberichtigung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan (s. Einladung Hochbau- und Planungsausschuss 21.07.2011, hier: Druckvorlage Nr. 93/2011 oder Ratsinformationssystem zur Druckvorlage 112/2011)