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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Stromkosten Straßenbeleuchtung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe;
hier:  Stromkosten Straßenbeleuchtung) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 204/2007 18.12.2007 Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. überplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 1.630.6380 15.200 Euro Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HhSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). TOP 10 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Stromkosten Straßenbeleuchtung Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.12.2007 - TOP 6 - beschließt der Rat, bei der Haushaltsstelle 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.200,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Sachdarstellung: Der Verwaltung liegen restliche Abschlagszahlungen der KEV für die Stromkosten der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde in Höhe von 17.234 € vor. Da nur noch Mittel in Höhe von 2.129,55 € zur Verfügung stehen, ist eine überplanmäßige Ausgabe von rd. 15.200,-- € erforderlich. Die Verwaltung hatte auf Grund der Verbrauchsprognose der KEV 2007 einen Haushaltsansatz für die Stromkosten in Höhe von 90.000 € veranschlagt. Gemäß Ratsbeschluss vom 30.01.2007 wurde der Ansatz auf 80.000,-- € reduziert. Die Gesamtsumme der Abschlagsrechnungen für das Jahr 2007 einschl. Restzahlung für 2006 in Höhe von rd. 7.600,00 € beträgt 95.200,00 €, so dass eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 15.200,00 € erforderlich ist. Die vom Rat beschlossene Reduzierung durch Umrüstung auf Gelblicht wirkt sich erst in der Abrechnung im Januar 2008 aus. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13.12.2007 - TOP 6 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 204/2007 Seite 2 Seite 3 Vorlagen-Nr. 204/2007 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 204/2007 13.12.2007 Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um öffentliche Sitzung Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. überplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 1.630.6380 15.200 Euro Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HhSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). TOP 6 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Stromkosten Straßenbeleuchtung Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, bei der Haushaltsstelle 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.200,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Sachdarstellung: Der Verwaltung liegen restliche Abschlagszahlungen der KEV für die Stromkosten der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde in Höhe von 17.234 € vor. Da nur noch Mittel in Höhe von 2.129,55 € zur Verfügung stehen, ist eine überplanmäßige Ausgabe von rd. 15.200,-- € erforderlich. Die Verwaltung hatte auf Grund der Verbrauchsprognose der KEV 2007 einen Haushaltsansatz für die Stromkosten in Höhe von 90.000 € veranschlagt. Gemäß Ratsbeschluss vom 30.01.2007 wurde der Ansatz auf 80.000,-- € reduziert. Die Gesamtsumme der Abschlagsrechnungen für das Jahr 2007 einschl. Restzahlung für 2006 in Höhe von rd. 7.600,00 € beträgt 95.200,00 €, so dass eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 15.200,00 € erforderlich ist. Die vom Rat beschlossene Reduzierung durch Umrüstung auf Gelblicht wirkt sich erst in der Abrechnung im Januar 2008 aus.