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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
128 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
05.01.15, 13:04
Aktualisiert
27.02.15, 13:03
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 179/2014 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage für Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 10.12.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 179/2014 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Michael Querbach 10.12.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren bildet einen Arbeitskreis „Inklusion“. Der Arbeitskreis besteht aus a) dem hauptamtlichen und ehrenamtlichen Behindertenbeauftragen b) Vertretern der Fraktionen c) Vertretern des Seniorenbeirats und d) Vertretern der in Wesseling tätigen Behindertenverbände Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 10.09.2014 stellt der SHG Handicap e.V. einen Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW. Die Antragstellerin trägt vor, dass aus ihrer Sicht die bisherigen Lösungen zur Ermittlung und Beseitigung von Barrieren sowie die Erkenntnisse um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Stadtgebiet als nicht ausreichend zu bezeichnen sind. Die Schaffung einer Inklusionsrates wird angeregt. Der in der Anlage beigefügte Antrag wurde vom Hauptausschuss an den Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren verwiesen. 2. Lösung Die Stadt Wesseling engagiert sich schon lange für das Erreichen und Umsetzen der Belange von Menschen mit Behinderung. Zum einen hat in der Vergangenheit regelmäßig der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte an den hierfür wesentlichen Ausschüssen teilgenommen und zum anderen hat die Stadt Wesseling einen Seniorenbeirat eingerichtet, der sich intensiv unter anderem mit Barrierefreiheit beschäftigt. Der Bedarf zur Einrichtung eines darüber hinaus weiteren Beirats wird seitens der Verwaltung nicht gesehen. Vor dem Hintergrund der im Schreiben aufgezeigten Probleme scheint jedoch im Sinne einer barrierefreien Stadtplanung ein regelmäßiger Austausch sinnvoll. Die Verwaltung regt daher die Einrichtung eines Arbeitskreises unter Einbeziehung des ehrenamtlichen und hauptamtlichen Behindertenbeauftragten an. Hieran sollten auch die in Wesseling tätigen Behindertenverbände wie z.B. die KoKoBe (Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung) beteiligt werden. Darüber hinaus scheint eine Teilnahme von Vertretern des Seniorenbeirates und den Fraktionen ebenfalls hilfreich und sinnvoll. Zielsetzung des Arbeitskreises ist es weiterhin, dass die städtischen Angelegenheiten unter Berücksichtung der Belange von Menschen mit Behinderungen so geregelt werden, dass eine Benachteiligung dieses Personenkreises beseitigt und verhindert wird, um eine selbstbestimmte Lebensführung und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Durch die Teilnahme von Vertretern der Fraktionen können die Beratungsergebnisse in die jeweiligen Gremien transportiert werden. Der SHG Handicap wird über die Einrichtung des Arbeitskreises informiert und zu dessen Sitzungen eingeladen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine