Daten
Kommune
Wesseling
Größe
128 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
05.01.15, 13:04
Aktualisiert
27.02.15, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
179/2014 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
10.12.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 179/2014 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Michael Querbach
10.12.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Betreff:
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag des SHG Handicap e.V. auf Einrichtung eines Inklusionsbeirates
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren bildet einen Arbeitskreis „Inklusion“.
Der Arbeitskreis besteht aus
a) dem hauptamtlichen und ehrenamtlichen Behindertenbeauftragen
b) Vertretern der Fraktionen
c) Vertretern des Seniorenbeirats und
d) Vertretern der in Wesseling tätigen Behindertenverbände
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 10.09.2014 stellt der SHG Handicap e.V. einen Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW.
Die Antragstellerin trägt vor, dass aus ihrer Sicht die bisherigen Lösungen zur Ermittlung und Beseitigung
von Barrieren sowie die Erkenntnisse um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Stadtgebiet als
nicht ausreichend zu bezeichnen sind. Die Schaffung einer Inklusionsrates wird angeregt.
Der in der Anlage beigefügte Antrag wurde vom Hauptausschuss an den Ausschuss für Familie, Soziales,
Gesundheit und Senioren verwiesen.
2. Lösung
Die Stadt Wesseling engagiert sich schon lange für das Erreichen und Umsetzen der Belange von Menschen
mit Behinderung. Zum einen hat in der Vergangenheit regelmäßig der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte an den hierfür wesentlichen Ausschüssen teilgenommen und zum anderen hat die Stadt Wesseling
einen Seniorenbeirat eingerichtet, der sich intensiv unter anderem mit Barrierefreiheit beschäftigt. Der
Bedarf zur Einrichtung eines darüber hinaus weiteren Beirats wird seitens der Verwaltung nicht gesehen.
Vor dem Hintergrund der im Schreiben aufgezeigten Probleme scheint jedoch im Sinne einer barrierefreien
Stadtplanung ein regelmäßiger Austausch sinnvoll. Die Verwaltung regt daher die Einrichtung eines Arbeitskreises unter Einbeziehung des ehrenamtlichen und hauptamtlichen Behindertenbeauftragten an.
Hieran sollten auch die in Wesseling tätigen Behindertenverbände wie z.B. die KoKoBe (Koordinierungs-,
Kontakt- und Beratungsangebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung) beteiligt werden. Darüber hinaus scheint eine Teilnahme von Vertretern des Seniorenbeirates und den Fraktionen ebenfalls hilfreich und sinnvoll.
Zielsetzung des Arbeitskreises ist es weiterhin, dass die städtischen Angelegenheiten unter Berücksichtung
der Belange von Menschen mit Behinderungen so geregelt werden, dass eine Benachteiligung dieses Personenkreises beseitigt und verhindert wird, um eine selbstbestimmte Lebensführung und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Durch die Teilnahme von Vertretern der
Fraktionen können die Beratungsergebnisse in die jeweiligen Gremien transportiert werden.
Der SHG Handicap wird über die Einrichtung des Arbeitskreises informiert und zu dessen Sitzungen eingeladen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine