Daten
Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
14.04.2015
Erstellt
02.03.15, 17:07
Aktualisiert
02.03.15, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
52/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 32 -
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe
hier: Beschluss des Endberichts
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 32 -
- 66 -
24.02.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 52/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
24.02.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe
hier: Beschluss des Endberichts
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Wesseling beschließt den vorliegenden Endbericht als Abschluss der 2. Stufe des Wesselinger Lärmaktionsplanes.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit der „Umgebungslärmrichtlinie“ hat die EU ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm durch die Aufstellung von Lärmaktionsplänen festgelegt. Die Lärmaktionsplanung erfolgt in
Stufen. Der vorliegende Endbericht bildet nach vorangegangener Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
den Abschluss der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung. Die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung muss von den
Städten und Gemeinden bis zum Sommer des Jahres 2018 erarbeitet werden.
2. Lösung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 04.11.2014 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe beschlossen. Alle
Wesselinger Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 24.11.2014 bis zum
23.12.2014 zum Entwurf des Planes zu äußern. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, wie der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bezirksregierung Köln, das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) sind
schriftlich um eine Stellungnahme gebeten worden.
Die Verwaltung hat eine Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgenommen und in tabellarischer Form
zusammengefasst (s. Anlage 1). Die Ergebnisse der Auswertung sind - soweit sie als erheblich und begründet eingestuft wurden - in den Endbericht des LAP 2 (Anlage 2) eingeflossen.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Wesselinger Lärmaktionsplan der 2. Stufe ist vom Fachbereich Stadtplanung der Stadt Wesseling erarbeitet worden. Kosten für externe Gutachter/Berater sind nicht entstanden.
Anlagen
Anlage 1: Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: Lärmaktionsplan Wesseling – 2. Stufe, Endbericht, Februar 2015