Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe hier: Beschluss des Endberichts)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
14.04.2015
Erstellt
02.03.15, 17:07
Aktualisiert
02.03.15, 17:07
Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe
hier: Beschluss des Endberichts) Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe
hier: Beschluss des Endberichts) Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe
hier: Beschluss des Endberichts)

öffnen download melden Dateigröße: 105 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 52/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 32 - - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe hier: Beschluss des Endberichts Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 32 - - 66 - 24.02.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 52/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 24.02.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe hier: Beschluss des Endberichts Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Wesseling beschließt den vorliegenden Endbericht als Abschluss der 2. Stufe des Wesselinger Lärmaktionsplanes. Sachdarstellung: 1. Problem Mit der „Umgebungslärmrichtlinie“ hat die EU ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch die Aufstellung von Lärmaktionsplänen festgelegt. Die Lärmaktionsplanung erfolgt in Stufen. Der vorliegende Endbericht bildet nach vorangegangener Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung den Abschluss der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung. Die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung muss von den Städten und Gemeinden bis zum Sommer des Jahres 2018 erarbeitet werden. 2. Lösung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 04.11.2014 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe beschlossen. Alle Wesselinger Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 24.11.2014 bis zum 23.12.2014 zum Entwurf des Planes zu äußern. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wie der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bezirksregierung Köln, das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) sind schriftlich um eine Stellungnahme gebeten worden. Die Verwaltung hat eine Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgenommen und in tabellarischer Form zusammengefasst (s. Anlage 1). Die Ergebnisse der Auswertung sind - soweit sie als erheblich und begründet eingestuft wurden - in den Endbericht des LAP 2 (Anlage 2) eingeflossen. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Der Wesselinger Lärmaktionsplan der 2. Stufe ist vom Fachbereich Stadtplanung der Stadt Wesseling erarbeitet worden. Kosten für externe Gutachter/Berater sind nicht entstanden. Anlagen Anlage 1: Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage 2: Lärmaktionsplan Wesseling – 2. Stufe, Endbericht, Februar 2015