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Beschlussvorlage (Benennung eines ehrenamtlichen stellvertretenden Behindertenbeauftragten und Entsendung des Behindertenbeauftragten und seines Stellvertreters als sachkundige Einwohner in Ausschüsse)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
14.04.2015
Erstellt
30.03.15, 17:06
Aktualisiert
30.03.15, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 62/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benennung eines ehrenamtlichen stellvertretenden Behindertenbeauftragten und Entsendung des Behindertenbeauftragten und seines Stellvertreters als sachkundige Einwohner in Ausschüsse Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.03.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 62/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Michael Querbach 20.03.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Benennung eines ehrenamtlichen stellvertretenden Behindertenbeauftragten und Entsendung des Behindertenbeauftragten und seines Stellvertreters als sachkundige Einwohner in Ausschüsse Beschlussentwurf: a) Der Rat benennt einen stellvertretenden ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten b) Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte und sein Vertreter werden als sachkundige Einwohner in folgende Ausschüsse entsendet: - Schulausschuss - Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz - Ausschuss für Sport und Freizeit - Bau- und Vergabeausschuss Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 10.09.2014 stellt der SHG Handicap e.V. einen Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW auf Einrichtung eines Inklusionsrates. Nach ausführlicher Beratung im AFSGS wird auf Antrag der SPD-Fraktion folgendes beschlossen: Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren schlägt dem Rat vor, den Behindertenbeauftragten als sachkundigen Einwohner in den Schulausschuss, den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, den Ausschuss für Sport und Freizeit, den Bau- und Vergabeausschuss und den Jugendhilfeausschuss zu entsenden, soweit dies gesetzlich möglich ist. Dem Rat wird weiterhin vorgeschlagen, eine(n) Stellvertreter(in) von den örtlichen Behindertenverbänden zu bestimmen, der als sachkundiger Einwohner an den vorgenannten Ausschusssitzungen teilnehmen kann, wenn der Behindertenbeauftragte verhindert ist. In den Ausschüssen für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren und für Sport und Freizeit ist der stellvertretende Behindertenbeauftragte ständiges Mitglied, da der Behindertenbeauftragte selbst bereits als Vertreter der CDU stimmberechtigtes Mitglied ist. 2. Lösung a) Der Rat benennt einen stellvertretenden ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten b) Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte und sein Vertreter werden als sachkundige Einwohner in folgende Ausschüsse entsendet: - Schulausschuss - Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz - Ausschuss für Sport und Freizeit - Bau- und Vergabeausschuss Für die Entsendung in den Jugendhilfeausschuss wird eine separate Vorlage erstellt, da hierfür eine Satzungsänderung erforderlich ist. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine