Daten
Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
14.04.2015
Erstellt
30.03.15, 17:06
Aktualisiert
30.03.15, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
62/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung eines ehrenamtlichen stellvertretenden Behindertenbeauftragten und Entsendung des
Behindertenbeauftragten und seines Stellvertreters als sachkundige Einwohner in Ausschüsse
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.03.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 62/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Michael Querbach
20.03.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Benennung eines ehrenamtlichen stellvertretenden Behindertenbeauftragten und Entsendung des Behindertenbeauftragten und seines Stellvertreters als sachkundige Einwohner in Ausschüsse
Beschlussentwurf:
a) Der Rat benennt einen stellvertretenden ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
b) Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte und sein Vertreter werden als sachkundige Einwohner in folgende Ausschüsse entsendet:
- Schulausschuss
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
- Ausschuss für Sport und Freizeit
- Bau- und Vergabeausschuss
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 10.09.2014 stellt der SHG Handicap e.V. einen Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW auf
Einrichtung eines Inklusionsrates. Nach ausführlicher Beratung im AFSGS wird auf Antrag der SPD-Fraktion
folgendes beschlossen:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren schlägt dem Rat vor, den Behindertenbeauftragten als sachkundigen Einwohner in den Schulausschuss, den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umweltschutz, den Ausschuss für Sport und Freizeit, den Bau- und Vergabeausschuss und den Jugendhilfeausschuss zu entsenden, soweit dies gesetzlich möglich ist.
Dem Rat wird weiterhin vorgeschlagen, eine(n) Stellvertreter(in) von den örtlichen Behindertenverbänden zu bestimmen, der als sachkundiger Einwohner an den vorgenannten Ausschusssitzungen teilnehmen kann, wenn der Behindertenbeauftragte verhindert ist.
In den Ausschüssen für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren und für Sport und Freizeit ist
der stellvertretende Behindertenbeauftragte ständiges Mitglied, da der Behindertenbeauftragte
selbst bereits als Vertreter der CDU stimmberechtigtes Mitglied ist.
2. Lösung
a) Der Rat benennt einen stellvertretenden ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
b) Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte und sein Vertreter werden als sachkundige Einwohner in folgende Ausschüsse entsendet:
- Schulausschuss
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
- Ausschuss für Sport und Freizeit
- Bau- und Vergabeausschuss
Für die Entsendung in den Jugendhilfeausschuss wird eine separate Vorlage erstellt, da hierfür eine Satzungsänderung erforderlich ist.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine