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Beschlussvorlage (Auf der Trift, Endausbau Stichweg)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
224 kB
Erstellt
02.04.15, 13:01
Aktualisiert
02.04.15, 13:01
Beschlussvorlage (Auf der Trift, Endausbau Stichweg) Beschlussvorlage (Auf der Trift, Endausbau Stichweg) Beschlussvorlage (Auf der Trift, Endausbau Stichweg) Beschlussvorlage (Auf der Trift, Endausbau Stichweg) Beschlussvorlage (Auf der Trift, Endausbau Stichweg)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 55/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen Vorlage für Bau- und Vergabeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Auf der Trift, Endausbau Stichweg Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 10.03.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 55/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Schulze 10.03.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Bau- und Vergabeausschuss Betreff: Auf der Trift, Endausbau Stichweg Beschlussentwurf: Dem Endausbau des Stichweges Auf der Trift im Bereich der Haus-Nrn. 128/132a in Betonsteinpflaster wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Die Entscheidung zur Ausführung wurde dem Bau- und Vergabeausschuss mit der Vorlagen-Nr. 45/2014 erstmalig vorgelegt. Der Forderung nach einer Bürgeranhörung wurde am 29. April 2014 entsprochen, das Ergebnis wurde mit der Vorlagen-Nr. 71/2014 dem Ausschuss in der Sitzung am 15. Mai 2014 bekannt gegeben. In der Bürgeranhörung sind Bitten nach einer detaillierteren Höhenplanung im Bereich des Übergangs zu den Grundstücken, die an die Rheinstraße angrenzen, geäußert worden. Bis dahin ist die Entscheidung zum Endausbau zurückgestellt worden. 2. Lösung Die Information der direkten Anlieger (Rheinstraße 32/34 und Auf der Trift 128/132a) ist am 6. März 2015 erfolgt. Die Planung hat bei allen Beteiligten Zustimmung gefunden, weiterer Informationsbedarf hinsichtlich der Detailplanung hat sich nicht ergeben. Die Anlieger wünschen den Ausbau der Straße in Asphaltbauweise, da dieser Belag angeblich geringere Abrollgeräusche verursacht. Die Verwaltung hingegen favorisiert nach wie vor den Ausbau der Straße in Betonsteinpflaster. Diese Ausbauvariante führt bei den im Stichweg vorkommenden gefahrenen Geschwindigkeiten zu keinen negativen Geräuschunterschieden im Vergleich zu einer Asphaltfahrbahn. Zudem unterstreicht die Pflasterbauweise den wohnstraßenartigen Charakter der Straße. Darüber hinaus lassen sich nachträgliche erforderliche Aufbrüche in der Straße (Schadensbeseitigung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Hausanschlüsse für die noch nicht bebauten Baugrundstücke, etc) besser wieder verschließen und führen zu keinen bleibenden Aufbruchstellen nach Abschluss der Arbeiten. Ausgenommen von der Pflasterbauweise wäre der Einmündungsbereich, dieser wird grundsätzlich in Asphalt hergestellt. Die Grunderwerbsverhandlungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden, sodass sich alle Flächen, die für einen B-Plan konformen Ausbau der Verkehrsflächen erforderlich sind, im Eigentum der Stadt befinden. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Für das HH-Jahr 2014 sind Mittel in Höhe von 105.600 € bereitgestellt worden. Die Übertragung dieser Mittel nach 2015 wird beantragt. An Erschließungsbeiträgen werden ca. 40.000 € erwartet. Auf der Trift, Stichweg (Ausbaubereich; gelb: Pflaster, blau Asphalt) Detail Höhen zwischen Hs. Nr. 128 und Rheinstraße 32/34 Schwarze Zahlen: Rote Zahlen: Blaue Zahlen: Bestandshöhen Geplante Höhen Höhenauskunft aus dem Jahr 1999 für Anlieger