Daten
Kommune
Wesseling
Größe
224 kB
Erstellt
02.04.15, 13:01
Aktualisiert
02.04.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
55/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
Vorlage für
Bau- und Vergabeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Auf der Trift, Endausbau Stichweg
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
10.03.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 55/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Schulze
10.03.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss
Betreff:
Auf der Trift, Endausbau Stichweg
Beschlussentwurf:
Dem Endausbau des Stichweges Auf der Trift im Bereich der Haus-Nrn. 128/132a in Betonsteinpflaster wird
zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Entscheidung zur Ausführung wurde dem Bau- und Vergabeausschuss mit der Vorlagen-Nr. 45/2014
erstmalig vorgelegt. Der Forderung nach einer Bürgeranhörung wurde am 29. April 2014 entsprochen, das
Ergebnis wurde mit der Vorlagen-Nr. 71/2014 dem Ausschuss in der Sitzung am 15. Mai 2014 bekannt gegeben. In der Bürgeranhörung sind Bitten nach einer detaillierteren Höhenplanung im Bereich des Übergangs zu den Grundstücken, die an die Rheinstraße angrenzen, geäußert worden. Bis dahin ist die Entscheidung zum Endausbau zurückgestellt worden.
2. Lösung
Die Information der direkten Anlieger (Rheinstraße 32/34 und Auf der Trift 128/132a) ist am 6. März 2015
erfolgt. Die Planung hat bei allen Beteiligten Zustimmung gefunden, weiterer Informationsbedarf hinsichtlich
der Detailplanung hat sich nicht ergeben.
Die Anlieger wünschen den Ausbau der Straße in Asphaltbauweise, da dieser Belag angeblich geringere
Abrollgeräusche verursacht. Die Verwaltung hingegen favorisiert nach wie vor den Ausbau der Straße in
Betonsteinpflaster. Diese Ausbauvariante führt bei den im Stichweg vorkommenden gefahrenen Geschwindigkeiten zu keinen negativen Geräuschunterschieden im Vergleich zu einer Asphaltfahrbahn. Zudem unterstreicht die Pflasterbauweise den wohnstraßenartigen Charakter der Straße. Darüber hinaus lassen sich
nachträgliche erforderliche Aufbrüche in der Straße (Schadensbeseitigung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Hausanschlüsse für die noch nicht bebauten Baugrundstücke, etc) besser wieder verschließen und
führen zu keinen bleibenden Aufbruchstellen nach Abschluss der Arbeiten. Ausgenommen von der Pflasterbauweise wäre der Einmündungsbereich, dieser wird grundsätzlich in Asphalt hergestellt.
Die Grunderwerbsverhandlungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden, sodass sich alle Flächen, die
für einen B-Plan konformen Ausbau der Verkehrsflächen erforderlich sind, im Eigentum der Stadt befinden.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für das HH-Jahr 2014 sind Mittel in Höhe von 105.600 € bereitgestellt worden. Die Übertragung dieser Mittel
nach 2015 wird beantragt. An Erschließungsbeiträgen werden ca. 40.000 € erwartet.
Auf der Trift, Stichweg (Ausbaubereich; gelb: Pflaster, blau Asphalt)
Detail Höhen zwischen Hs. Nr. 128 und Rheinstraße 32/34
Schwarze Zahlen:
Rote Zahlen:
Blaue Zahlen:
Bestandshöhen
Geplante Höhen
Höhenauskunft aus dem Jahr 1999 für Anlieger