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Beschlussvorlage (Haushalt 2015/2016 - hier: Budget Produktbereich Schulträgeraufgaben)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
27.04.15, 17:07
Aktualisiert
27.04.15, 17:07
Beschlussvorlage (Haushalt 2015/2016 - hier:  Budget Produktbereich Schulträgeraufgaben) Beschlussvorlage (Haushalt 2015/2016 - hier:  Budget Produktbereich Schulträgeraufgaben) Beschlussvorlage (Haushalt 2015/2016 - hier:  Budget Produktbereich Schulträgeraufgaben)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 73/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushalt 2015/2016 - hier: Budget Produktbereich Schulträgeraufgaben Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 21.04.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 73/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Herr Jürgen Marx Datum: 21.04.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Haushalt 2015/2016 - hier: Budget Produktbereich Schulträgeraufgaben Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Stadtrates am 14.04.2015 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2015/2016 mit seinen Anlagen eingebracht. Die Ansätze für den Produktbereich „Schulträgeraufgaben“ soll der Fachausschuss beraten. 2. Lösung Die Kalkulationen für den Bereich „Schulen“ sind im Einzelnen dem Entwurf des Haushaltsbuches, den alle Ratsmitglieder in der Sitzung des Stadtrates am 14.04.2015 erhalten haben, zu entnehmen oder aber sonst über das Internet auf der Webseite der Stadt Wesseling unter Produktbereich „Schulträgeraufgaben“ einsehbar. In den Anlagen sind gesondert die Sondermaßnahmen Bau und weitere konsumtive Sondermaßnahmen für den schulischen Bereich beigefügt. Ergänzt werden die Anlagen um eine Zusammenstellung der Hauhalte 2015 und 2016 nach Kostenstellen mit Gegenüberstellung zu den Ansätzen des Vorjahres und den Ist-Ausgaben in 2009, als Wesseling noch nicht im Nothaushalt war. Gegenüber den Ist-Ausgaben von 2009 bringen die kalkulierten Ausgaben für das Jahr 2016 sowohl im Ergebnisplan als auch im investiven Bereich eine erhebliche Ersparnis. Bei der Kalkulation für 2015 waren höhere Ansätze nötig, weil u. a. erforderliche Tafelreparaturen, Ersatz für unfallgefährdende Tische und Stühle in den Klassenräumen, Anschaffung von neuen Büchern wegen Umstellung von Lehrplänen, ergänzendes Mobiliar für Speiseräume und Lehrerzimmer sowie Kosten für Inklusion erforderlich wurden. In der Brigida-, Goethe-, Gutenberg-, Rheinschule und im Schulzentrum sind z. Z. verschiedentlich Funkmikrofone im Einsatz. Diese müssten aufgrund der Neuvergabe der Funkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur bis spätestens 31.12.2015 durch Funkmikrofone ersetzt werden, die im neuen zugelassenen Frequenzband zu betreiben sind. Alle Ansätze berücksichtigen die aktuellen Schülerzahlen und gehen für 2016 bis 2019 von den prognostizierten Schülerzahlen laut Schulentwicklungsplan aus. Als Belastungsausgleich zu den finanziellen Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, das mit Wirkung vom 01.08.2014 in Kraft getreten ist, und das sich mit der Inklusion, d.h. der Eingliederung von Kindern mit Unterstützungsbedarf in Regelschulen befasst, erhält die Stadt Wesseling vom Land für die nächsten fünf Schuljahre mit der Option der Nachbesserung jährlich ca. 44.000 € für Sachkosten (Kosten für die Errichtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der erforderlichen Schulgebäude und Schulanlagen, für zusätzlichen Raumbedarf, Barrierefreiheit, für die Ausstattung der Schulen sowie die Kosten der Lehr- und Lernmittel und Schülerfahrtkosten). Im Rahmen der Inklusion sind Testmaterialien pro Schule in Höhe von je 500 € (= 4.500 €) jährlich anzusetzen. Darüber hinaus ist ein Betrag von 3.000 € einmalig in 2015 pro Inklusionsschule (= 21.000 €) für die Grundausstattung von Fördermaterial zu veranschlagen. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Sind beschrieben.