Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
27.04.15, 17:07
Aktualisiert
27.04.15, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
73/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushalt 2015/2016 - hier: Budget Produktbereich Schulträgeraufgaben
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
21.04.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 73/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter: Herr Jürgen Marx
Datum:
21.04.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Haushalt 2015/2016 - hier: Budget Produktbereich Schulträgeraufgaben
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Stadtrates am 14.04.2015 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2015/2016 mit seinen Anlagen eingebracht.
Die Ansätze für den Produktbereich „Schulträgeraufgaben“ soll der Fachausschuss beraten.
2. Lösung
Die Kalkulationen für den Bereich „Schulen“ sind im Einzelnen dem Entwurf des Haushaltsbuches, den alle
Ratsmitglieder in der Sitzung des Stadtrates am 14.04.2015 erhalten haben, zu entnehmen oder aber sonst
über das Internet auf der Webseite der Stadt Wesseling unter Produktbereich „Schulträgeraufgaben“ einsehbar.
In den Anlagen sind gesondert die Sondermaßnahmen Bau und weitere konsumtive Sondermaßnahmen für
den schulischen Bereich beigefügt.
Ergänzt werden die Anlagen um eine Zusammenstellung der Hauhalte 2015 und 2016 nach Kostenstellen
mit Gegenüberstellung zu den Ansätzen des Vorjahres und den Ist-Ausgaben in 2009, als Wesseling noch
nicht im Nothaushalt war. Gegenüber den Ist-Ausgaben von 2009 bringen die kalkulierten Ausgaben für das
Jahr 2016 sowohl im Ergebnisplan als auch im investiven Bereich eine erhebliche Ersparnis.
Bei der Kalkulation für 2015 waren höhere Ansätze nötig, weil u. a. erforderliche Tafelreparaturen, Ersatz für
unfallgefährdende Tische und Stühle in den Klassenräumen, Anschaffung von neuen Büchern wegen Umstellung von Lehrplänen, ergänzendes Mobiliar für Speiseräume und Lehrerzimmer sowie Kosten für Inklusion erforderlich wurden. In der Brigida-, Goethe-, Gutenberg-, Rheinschule und im Schulzentrum sind z. Z.
verschiedentlich Funkmikrofone im Einsatz. Diese müssten aufgrund der Neuvergabe der Funkfrequenzen
durch die Bundesnetzagentur bis spätestens 31.12.2015 durch Funkmikrofone ersetzt werden, die im neuen
zugelassenen Frequenzband zu betreiben sind.
Alle Ansätze berücksichtigen die aktuellen Schülerzahlen und gehen für 2016 bis 2019 von den prognostizierten Schülerzahlen laut Schulentwicklungsplan aus.
Als Belastungsausgleich zu den finanziellen Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, das mit
Wirkung vom 01.08.2014 in Kraft getreten ist, und das sich mit der Inklusion, d.h. der Eingliederung von Kindern mit Unterstützungsbedarf in Regelschulen befasst, erhält die Stadt Wesseling vom Land für die nächsten fünf Schuljahre mit der Option der Nachbesserung jährlich ca. 44.000 € für Sachkosten (Kosten für die
Errichtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der erforderlichen Schulgebäude und Schulanlagen, für zusätzlichen Raumbedarf, Barrierefreiheit, für die Ausstattung der Schulen sowie die Kosten der Lehr- und
Lernmittel und Schülerfahrtkosten).
Im Rahmen der Inklusion sind Testmaterialien pro Schule in Höhe von je 500 € (= 4.500 €) jährlich anzusetzen. Darüber hinaus ist ein Betrag von 3.000 € einmalig in 2015 pro Inklusionsschule (= 21.000 €) für die
Grundausstattung von Fördermaterial zu veranschlagen.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind beschrieben.