Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
15.12.2011
Erstellt
18.11.11, 21:15
Aktualisiert
18.11.11, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
124/2011
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Barthel
Telefon:
05208/991-261
Datum:
18. November 2011
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW);
hier: Bereich Brunsheide-Süd
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
30.11.2011
Rat
15.12.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Den Straßen im Baugebiet „Brunsheide-Süd“ ist nach ihrer Fertigstellung durch die Widmung noch die
Eigenschaft von öffentlichen Straßen bzw. Wegen zu verleihen, da der endgültige Ausbau erfolgt ist. Es
handelt sich dabei um den Edith-Stein-Weg, den Hedwig-Dohm-Weg, den Käthe-Kollwitz-Weg und den
Anna-Siemsen-Weg. Zusätzlich betrifft die Widmung den Fußweg zwischen dem Hedwig-Dohm-Weg und
dem Käthe-Kollwitz-Weg.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass auch die angrenzende Straße „Brunsheide“ sowie der Fußweg
zwischen der Brunsheide und dem Anna-Siemsen-Weg noch nicht gewidmet wurden.
Die einzelnen zu widmenden Flächen sind in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
In der Widmung sind gem. § 6 Abs 3 StrWG NW die Straßengruppe, zu der die Straße gehört (Einstufung),
und Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder
Benutzerkreise sowie etwaige sonstige Besonderheiten festzulegen (Widmungsinhalt).
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, folgende Widmungen zu beschließen:
a)
Der Hedwig-Dohm-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 972), der Käthe-KollwitzWeg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 971), der Anna-Siemsen-Weg (Gemarkung
Schuckenbaum, Flur 4, Flurstücke 968, 969 und 970), der Edith-Stein-Weg (Gemarkung
Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 973) sowie die Straße Brunsheide (Gemarkung Schuckenbaum,
-2-
Flur 4, Flurstück 542) sind endgültig ausgebaut. Sie erhalten die Eigenschaft von
verkehrsberuhigten Bereichen und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gem. §§ 3 und 6
des Straßen- und Wegegesetzes NW gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde
Leopoldshöhe.
b)
Die Verbindung zwischen dem Hedwig-Dohm-Weg und dem Käthe-Kollwitz-Weg (Gemarkung
Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 926) ist endgültig ausgebaut. Sie erhält die Eigenschaft einer
öffentlichen Grünfläche und wird für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gem. §§ 3 und
6 StrWG NW gewidmet. Träger der Baulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe
c)
Die Wegeverbindung zwischen der Straße Brunsheide und dem Anna-Siemsen-Weg (Gemarkung
Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 532) erhält die Eigenschaft als öffentlicher Fußweg und wird für
die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gem. §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes
NW gewidmet. Träger der Baulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Schemmel