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Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); hier: Bereich Brunsheide-Süd)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
15.12.2011
Erstellt
18.11.11, 21:15
Aktualisiert
18.11.11, 21:15
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW);
hier: Bereich Brunsheide-Süd) Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW);
hier: Bereich Brunsheide-Süd)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 124/2011 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Barthel Telefon: 05208/991-261 Datum: 18. November 2011 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); hier: Bereich Brunsheide-Süd Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 30.11.2011 Rat 15.12.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Den Straßen im Baugebiet „Brunsheide-Süd“ ist nach ihrer Fertigstellung durch die Widmung noch die Eigenschaft von öffentlichen Straßen bzw. Wegen zu verleihen, da der endgültige Ausbau erfolgt ist. Es handelt sich dabei um den Edith-Stein-Weg, den Hedwig-Dohm-Weg, den Käthe-Kollwitz-Weg und den Anna-Siemsen-Weg. Zusätzlich betrifft die Widmung den Fußweg zwischen dem Hedwig-Dohm-Weg und dem Käthe-Kollwitz-Weg. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass auch die angrenzende Straße „Brunsheide“ sowie der Fußweg zwischen der Brunsheide und dem Anna-Siemsen-Weg noch nicht gewidmet wurden. Die einzelnen zu widmenden Flächen sind in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet. In der Widmung sind gem. § 6 Abs 3 StrWG NW die Straßengruppe, zu der die Straße gehört (Einstufung), und Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie etwaige sonstige Besonderheiten festzulegen (Widmungsinhalt). Beschlussvorschlag: Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, folgende Widmungen zu beschließen: a) Der Hedwig-Dohm-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 972), der Käthe-KollwitzWeg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 971), der Anna-Siemsen-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstücke 968, 969 und 970), der Edith-Stein-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 973) sowie die Straße Brunsheide (Gemarkung Schuckenbaum, -2- Flur 4, Flurstück 542) sind endgültig ausgebaut. Sie erhalten die Eigenschaft von verkehrsberuhigten Bereichen und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gem. §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe. b) Die Verbindung zwischen dem Hedwig-Dohm-Weg und dem Käthe-Kollwitz-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 926) ist endgültig ausgebaut. Sie erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Grünfläche und wird für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gem. §§ 3 und 6 StrWG NW gewidmet. Träger der Baulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe c) Die Wegeverbindung zwischen der Straße Brunsheide und dem Anna-Siemsen-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 532) erhält die Eigenschaft als öffentlicher Fußweg und wird für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gem. §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW gewidmet. Träger der Baulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel