Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.05.15, 13:02
Aktualisiert
11.05.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
62/2015 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung eines ehrenamtlichen stellvertretenden Behindertenbeauftragten
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.05.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 62/2015 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meschede
06.05.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Rat
Betreff:
Benennung eines ehrenamtlichen stellvertretenden Behindertenbeauftragten
Beschlussentwurf:
Der Rat benennt Herrn/Frau __________ zum/zur ehrenamtlichen stellvertretenden Behindertenbeauftragten.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat hat in seiner 7. Sitzung vom 14.04.2015 einstimmig Folgendes beschlossen:
a) Der Rat benennt einen stellvertretenden ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten. Dazu erwartet er einen
Vorschlag des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren.
b) Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte und sein Vertreter werden als sachkundige Einwohner in folgende Ausschüsse entsendet:
- Schulausschuss
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
- Ausschuss für Sport und Freizeit
- Bau- und Vergabeausschuss
2. Lösung
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren schlägt dem Rat eine Person als ehrenamtliche/n stellvertretende/n Behindertenbeauftragte/n vor.
3. Alternativen
Von der Verwaltung werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich allenfalls dadurch, dass die/der ehrenamtliche stellvertretende Behindertenbeauftragte Sitzungsgeld bei Verhinderung des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten für die
Teilnahme an den unter Ziffer 1 Buchstabe b) genannten Ausschüssen erhält.