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Beschlussvorlage (Familienpass)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
18.05.15, 13:03
Aktualisiert
18.05.15, 13:03
Beschlussvorlage (Familienpass) Beschlussvorlage (Familienpass) Beschlussvorlage (Familienpass)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 19/2015 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Familienpass Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.05.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 19/2015 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 15.05.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betreff: Familienpass Beschlussentwurf: nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Gesundheit und Senioren ist die Verwaltung beauftragt worden über die mit der Vorlage 19/2015 vorgeschlagenen Vergünstigungen für Inhaber des Familienpasses hinaus weitere Möglichkeiten zu überprüfen, insbesondere eine Reduzierung des Eintrittsgeldes für das Gartenhallenbad für die Eltern und Vergünstigungen für den Besuch der Büchereien. Dabei sollen auch die Kosten ermittelt werden, wenn der Familienpass grundsätzlich ab dem ersten Kind auch für Alleinerziehende und einkommensabhängig, z.B.in Anlehnung an die Einkommensgrenze für die Befreiung von der Elternbeitragspflicht ausgestellt wird. 2. Lösung Die Verwaltung hat die in der Anlage beigefügte Berechnung vorgenommen. Sie basiert auf einer Auswertung der Daten des Einwohnermeldeamts. Dargestellt ist die Anzahl der Familien, differenziert nach der Familiengröße und die Gesamtzahl der Personen in diesen Familien. Die drei Spalten rechts von dieser Aufstellung enthalten die Personen, die eine Ermäßigung durch den Familienpass erhalten können, wenn anspruchsberechtigt Familien mit drei, zwei oder einem Kind sind. Dabei wurde davon ausgegangen, dass es sich bei einem Drittel dieser Familien um alleinziehende Eltern mit Kindern handelt. Beispiele: Soll ein Anspruch auf Ermäßigung des Eintritts ins Gartenhallenbad ab 3 Kindern bestehen, so ist nach dieser Annahme ein Drittel der 4 Personenhaushalte betroffen (1/3 von 604 Personen = 201 Anspruchsberechtigte). Haushalte ab 5 Personen haben alle Anspruch auf Ermäßigung, weil alle drei oder mehr Kinder haben. Soll ein Anspruch auf Ermäßigung bereits bei zwei Kindern bestehen, so ist - nach der getroffenen Annahme - ein Drittel von 1746 Personen = 582 Personen betroffen; hinzu kommen alle Personen in den Haushalten mit 4 oder mehr Personen, usw. Im unteren Bereich der Tabelle ist der Mittelbedarf dargestellt, wenn ein Rabatt von 1,50 € im Gartenhallenbad gewährt wird. Besteht ein Anspruch auf Ermäßigung für Familien mit drei Kindern (373 Anspruchsberechtigte), ergibt sich ein Mittelbedarf von 559,50 € (=373 x 1,50€), selbst wenn jede Person das Schwimmbad nur einmal im Jahr besucht. Es wird deutlich, dass die für Leistungen des Familienpasses im Haushalt bereit stehenden Mittel von 1.000 € nicht ausreichen. Das gilt erst Recht, wenn bereits Familien mit zwei Kindern (2.037 €) oder mit einem Kind (13.395 €) Anspruch haben sollen. Die Gewährung von Vergünstigungen in der Bücherei durch den Familienpass ist nicht erforderlich, weil Schüler und Auszubildende bis zum vollendeten 18.Lebensjahr von der Gebührenflicht ausgenommen sind (§ 8 Absatz 1 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei / Schulzentralbibliothek in der Stadt Wesseling 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben