Daten
Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
18.05.15, 13:03
Aktualisiert
18.05.15, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
19/2015 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Familienpass
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
15.05.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 19/2015 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
15.05.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Betreff:
Familienpass
Beschlussentwurf:
nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Gesundheit und Senioren ist die Verwaltung beauftragt worden
über die mit der Vorlage 19/2015 vorgeschlagenen Vergünstigungen für Inhaber des Familienpasses hinaus
weitere Möglichkeiten zu überprüfen, insbesondere eine Reduzierung des Eintrittsgeldes für das Gartenhallenbad für die Eltern und Vergünstigungen für den Besuch der Büchereien. Dabei sollen auch die Kosten
ermittelt werden, wenn der Familienpass grundsätzlich ab dem ersten Kind auch für Alleinerziehende und
einkommensabhängig, z.B.in Anlehnung an die Einkommensgrenze für die Befreiung von der Elternbeitragspflicht ausgestellt wird.
2. Lösung
Die Verwaltung hat die in der Anlage beigefügte Berechnung vorgenommen. Sie basiert auf einer Auswertung der Daten des Einwohnermeldeamts. Dargestellt ist die Anzahl der Familien, differenziert nach der Familiengröße und die Gesamtzahl der Personen in diesen Familien.
Die drei Spalten rechts von dieser Aufstellung enthalten die Personen, die eine Ermäßigung durch den Familienpass erhalten können, wenn anspruchsberechtigt Familien mit drei, zwei oder einem Kind sind. Dabei
wurde davon ausgegangen, dass es sich bei einem Drittel dieser Familien um alleinziehende Eltern mit Kindern handelt.
Beispiele:
Soll ein Anspruch auf Ermäßigung des Eintritts ins Gartenhallenbad ab 3 Kindern bestehen, so ist nach
dieser Annahme ein Drittel der 4 Personenhaushalte betroffen (1/3 von 604 Personen = 201 Anspruchsberechtigte). Haushalte ab 5 Personen haben alle Anspruch auf Ermäßigung, weil alle drei oder mehr
Kinder haben.
Soll ein Anspruch auf Ermäßigung bereits bei zwei Kindern bestehen, so ist - nach der getroffenen Annahme - ein Drittel von 1746 Personen = 582 Personen betroffen; hinzu kommen alle Personen in den
Haushalten mit 4 oder mehr Personen, usw.
Im unteren Bereich der Tabelle ist der Mittelbedarf dargestellt, wenn ein Rabatt von 1,50 € im Gartenhallenbad gewährt wird.
Besteht ein Anspruch auf Ermäßigung für Familien mit drei Kindern (373 Anspruchsberechtigte), ergibt sich
ein Mittelbedarf von 559,50 € (=373 x 1,50€), selbst wenn jede Person das Schwimmbad nur einmal im Jahr
besucht. Es wird deutlich, dass die für Leistungen des Familienpasses im Haushalt bereit stehenden Mittel
von 1.000 € nicht ausreichen.
Das gilt erst Recht, wenn bereits Familien mit zwei Kindern (2.037 €) oder mit einem Kind (13.395 €) Anspruch haben sollen.
Die Gewährung von Vergünstigungen in der Bücherei durch den Familienpass ist nicht erforderlich, weil
Schüler und Auszubildende bis zum vollendeten 18.Lebensjahr von der Gebührenflicht ausgenommen sind
(§ 8 Absatz 1 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei / Schulzentralbibliothek in der Stadt Wesseling
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben