Daten
Kommune
Wesseling
Größe
39 kB
Datum
03.06.2015
Erstellt
22.05.15, 13:03
Aktualisiert
22.05.15, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
111/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Interessenbekundung der Stadt Wesseling an der Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
21.05.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 111/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
21.05.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Interessenbekundung der Stadt Wesseling an der Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Im JHA am 29.04.2015 wurde die Verwaltung gebeten, dem Rhein-Erft-Kreis zunächst mündlich mitzuteilen,
dass die Stadt Wesseling sich an einer Taschengeldbörse im Kreis beteiligen würde. Zudem sollte das weitere Bewerbungsverfahren an diesem Projekt abgeklärt werden.
Zuständig für das Vergabeverfahren zur Einrichtung einer Taschengeldbörse ist das Kreissozialamt. Der
zuständige Ausschuss berät am 27.05.2015 über die Einrichtung der Taschengeldbörse und über das weitere Verfahren.
Der Stadt Wesseling ist jetzt kurzfristig mitgeteilt worden, dass der Kreis für seine Entscheidung einer Beteiligung der Stadt Wesseling an diesem Projekt, eine offizielle Interessensbekundung und dazu den Auszug
aus der Niederschrift mit dem entsprechenden Beschluss des JHA benötigt.
2. Lösung
Die Stadt Wesseling bekundet ihr Interesse an der Teilnahme der Taschengeldbörse durch den Rhein-ErftKreis.
3. Alternativen
Die Stadt Wesseling beteiligt sich nicht an der Taschengeldbörse.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Organisation der Taschengeldbörse vergibt der Rhein-Erft-Kreis voraussichtlich an einen kreisweit tätigen freien Träger. Kosten für die Stadt Wesseling entstehen nicht.