Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Interessenbekundung der Stadt Wesseling an der Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
39 kB
Datum
03.06.2015
Erstellt
22.05.15, 13:03
Aktualisiert
22.05.15, 13:03
Beschlussvorlage (Interessenbekundung der Stadt Wesseling an der Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Interessenbekundung der Stadt Wesseling an der Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Interessenbekundung der Stadt Wesseling an der Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis)

öffnen download melden Dateigröße: 39 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 111/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Interessenbekundung der Stadt Wesseling an der Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 21.05.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 111/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 21.05.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Interessenbekundung der Stadt Wesseling an der Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Im JHA am 29.04.2015 wurde die Verwaltung gebeten, dem Rhein-Erft-Kreis zunächst mündlich mitzuteilen, dass die Stadt Wesseling sich an einer Taschengeldbörse im Kreis beteiligen würde. Zudem sollte das weitere Bewerbungsverfahren an diesem Projekt abgeklärt werden. Zuständig für das Vergabeverfahren zur Einrichtung einer Taschengeldbörse ist das Kreissozialamt. Der zuständige Ausschuss berät am 27.05.2015 über die Einrichtung der Taschengeldbörse und über das weitere Verfahren. Der Stadt Wesseling ist jetzt kurzfristig mitgeteilt worden, dass der Kreis für seine Entscheidung einer Beteiligung der Stadt Wesseling an diesem Projekt, eine offizielle Interessensbekundung und dazu den Auszug aus der Niederschrift mit dem entsprechenden Beschluss des JHA benötigt. 2. Lösung Die Stadt Wesseling bekundet ihr Interesse an der Teilnahme der Taschengeldbörse durch den Rhein-ErftKreis. 3. Alternativen Die Stadt Wesseling beteiligt sich nicht an der Taschengeldbörse. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Organisation der Taschengeldbörse vergibt der Rhein-Erft-Kreis voraussichtlich an einen kreisweit tätigen freien Träger. Kosten für die Stadt Wesseling entstehen nicht.