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Beschlussvorlage (Notüberlauf Wiesenweg)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
110 kB
Datum
09.06.2015
Erstellt
22.05.15, 13:03
Aktualisiert
22.05.15, 13:03
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 107/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Notüberlauf Wiesenweg Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 18.05.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 107/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ludyga 18.05.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Notüberlauf Wiesenweg Beschlussentwurf: Der Absicht der Betriebsleitung, Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe des Notüberlaufes Wiesenweg unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Durch die Starkregenereignisse in den Jahren 2008 und 2012 als Folge des Klimawandels, ist es im Stadtgebiet Wesseling zu erheblichen Überflutungen gekommen, insbesondere im Bereich der Unterdorfstraße. Im Zuge der hydrodynamischen Berechnung mit Oberflächenabflusssimulation des Generalentwässerungsplans (GEP) sowie durch eingehende Befragungen der Anwohner mittels Fragebögen wurde die Problematik bei Starkregenereignissen in diesem Bereich bekräftigt. Die Überstauhäufigkeiten für bestehende Netze, die in der DIN EN 752-2 und in der ATV-A 118 geregelt sind, werden seitens der Entwässerungsbetriebe Wesseling eingehalten. Durch die außergewöhnlichen Regenereignisse wird jedoch trotzdem ein Handlungsbedarf gesehen, um zukünftig Grundstücke vor Überflutungen zu schützen. 2. Lösung Aufgrund der Starkregenereignisse haben die Entsorgungsbetriebe Wesseling eine Betrachtung für die zukünftige Vermeidung von Überflutungen unter Berücksichtigung der vorhandenen baulichen Situation und der siedlungswasserwirtschaftlichen, städtebaulichen und verkehrlichen Gesichtspunkten durchgeführt. Hieraus hat sich ergeben, dass die sich im Besitz der Stadt Wesseling befindliche Wiese, die sogenannte „Thelens Wiese“ im Bereich Wiesenweg/Rodenkirchener Straße, eine optimale Möglichkeit bietet, einen Regenrückhaltung in offener Bauweise zu betreiben. Das heißt, dass bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen der vorhandene Rückhaltekanal DN 2800 in der Rodenkirchener Straße bei Überlastung auf diese Fläche entlasten soll. Ein großer Teil des zurückgehaltenen und stark verdünnten Abwassers soll nach dem Ereignis dem Rückhaltekanal wieder zugeführt werden. Die verbleibenden Restmengen werden versickern. Eine erneute Kanalnetzberechnung mit Oberflächensimulation auf der Grundlage des Regenereignisses aus dem Jahr 2008 (über hundertjährliches Regenereignis) und unter Berücksichtigung der „Thelens Wiese“ als offenes Regenrückhaltebecken ergab rechnerisch einen kompletten Rückgang der Überflutung im Bereich der Unterdorfstraße. Aufgrund der statistischen Eintrittswahrscheinlichkeit von einer Entlastung in fünf Jahren bietet sich eine Mehrfachnutzung von Thelens Wiese an. In Zusammenarbeit mit dem Bereich Stadtplanung soll neben der Entlastung des Kanalnetzes auch die Chance einer attraktiven Gestaltung des Geländes zur Freizeitnutzung als Multifunktionsfläche genutzt werden. Diese Planung wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz zu gegebener Zeit zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt. Das Vorhaben wurde den beteiligten Genehmigungsbehörden (Bezirksregierung Köln, Untere Wasser-und Landschaftsbehörde sowie Gesundheitsamt) bereits vorgestellt. Das Feedback war vor allem bei der Bezirksregierung Köln und der Unteren Wasserbehörde wegen des innovativen Ansatzes sehr positiv. Das Gesundheitsamt wurde beteiligt, da Mischwasser aus dem Kanalnetz auf eine von der Öffentlichkeit genutzten Fläche abgeschlagen werden soll. Obwohl es sich hierbei um sehr stark mit Regenwasser verdünntes Abwasser handelt, wird der hygienische Aspekt einen Schwerpunkt bei der weiteren Gestaltung der Multifunktionsfläche bilden. Es ist daher auch vorgesehen, ein Hygieneinstitut als projektbegleitender Gutachter zu beauftragen. Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden auf 1.700.000 € geschätzt und es ist geplant, sie im Jahre 2017 abzuschließen. Die Kosten würden sich über die folgenden drei Jahre wie folgt aufteilen: 2015: 100.000 € 2016: 900.000 € 2017: 700.000 € 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Im Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe wurden für 2015 Mittel in Höhe von 100.000 € für die ersten Planungsphasen eingestellt. Für die weiteren Abschnitte sind Mittel in 2016 von 900.000 € und in 2017 von 700.000 € vorgesehen.