Daten
Kommune
Wesseling
Größe
110 kB
Datum
09.06.2015
Erstellt
22.05.15, 13:03
Aktualisiert
22.05.15, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
107/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Notüberlauf Wiesenweg
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.05.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 107/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ludyga
18.05.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Notüberlauf Wiesenweg
Beschlussentwurf:
Der Absicht der Betriebsleitung, Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe des Notüberlaufes
Wiesenweg unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Durch die Starkregenereignisse in den Jahren 2008 und 2012 als Folge des Klimawandels, ist es im Stadtgebiet Wesseling zu erheblichen Überflutungen gekommen, insbesondere im Bereich der Unterdorfstraße.
Im Zuge der hydrodynamischen Berechnung mit Oberflächenabflusssimulation des Generalentwässerungsplans (GEP) sowie durch eingehende Befragungen der Anwohner mittels Fragebögen wurde die Problematik
bei Starkregenereignissen in diesem Bereich bekräftigt.
Die Überstauhäufigkeiten für bestehende Netze, die in der DIN EN 752-2 und in der ATV-A 118 geregelt
sind, werden seitens der Entwässerungsbetriebe Wesseling eingehalten. Durch die außergewöhnlichen Regenereignisse wird jedoch trotzdem ein Handlungsbedarf gesehen, um zukünftig Grundstücke vor Überflutungen zu schützen.
2. Lösung
Aufgrund der Starkregenereignisse haben die Entsorgungsbetriebe Wesseling eine Betrachtung für die zukünftige Vermeidung von Überflutungen unter Berücksichtigung der vorhandenen baulichen Situation und
der siedlungswasserwirtschaftlichen, städtebaulichen und verkehrlichen Gesichtspunkten durchgeführt.
Hieraus hat sich ergeben, dass die sich im Besitz der Stadt Wesseling befindliche Wiese, die sogenannte
„Thelens Wiese“ im Bereich Wiesenweg/Rodenkirchener Straße, eine optimale Möglichkeit bietet, einen
Regenrückhaltung in offener Bauweise zu betreiben. Das heißt, dass bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen der vorhandene Rückhaltekanal DN 2800 in der Rodenkirchener Straße bei Überlastung auf diese
Fläche entlasten soll. Ein großer Teil des zurückgehaltenen und stark verdünnten Abwassers soll nach dem
Ereignis dem Rückhaltekanal wieder zugeführt werden. Die verbleibenden Restmengen werden versickern.
Eine erneute Kanalnetzberechnung mit Oberflächensimulation auf der Grundlage des Regenereignisses aus
dem Jahr 2008 (über hundertjährliches Regenereignis) und unter Berücksichtigung der „Thelens Wiese“ als
offenes Regenrückhaltebecken ergab rechnerisch einen kompletten Rückgang der Überflutung im Bereich
der Unterdorfstraße.
Aufgrund der statistischen Eintrittswahrscheinlichkeit von einer Entlastung in fünf Jahren bietet sich eine
Mehrfachnutzung von Thelens Wiese an. In Zusammenarbeit mit dem Bereich Stadtplanung soll neben der
Entlastung des Kanalnetzes auch die Chance einer attraktiven Gestaltung des Geländes zur Freizeitnutzung
als Multifunktionsfläche genutzt werden. Diese Planung wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz zu gegebener Zeit zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt.
Das Vorhaben wurde den beteiligten Genehmigungsbehörden (Bezirksregierung Köln, Untere Wasser-und
Landschaftsbehörde sowie Gesundheitsamt) bereits vorgestellt. Das Feedback war vor allem bei der Bezirksregierung Köln und der Unteren Wasserbehörde wegen des innovativen Ansatzes sehr positiv. Das
Gesundheitsamt wurde beteiligt, da Mischwasser aus dem Kanalnetz auf eine von der Öffentlichkeit genutzten Fläche abgeschlagen werden soll. Obwohl es sich hierbei um sehr stark mit Regenwasser verdünntes
Abwasser handelt, wird der hygienische Aspekt einen Schwerpunkt bei der weiteren Gestaltung der Multifunktionsfläche bilden. Es ist daher auch vorgesehen, ein Hygieneinstitut als projektbegleitender Gutachter
zu beauftragen.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden auf 1.700.000 € geschätzt und es ist geplant, sie im Jahre 2017
abzuschließen.
Die Kosten würden sich über die folgenden drei Jahre wie folgt aufteilen:
2015: 100.000 €
2016: 900.000 €
2017: 700.000 €
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe wurden für 2015 Mittel in Höhe von 100.000 € für die ersten
Planungsphasen eingestellt. Für die weiteren Abschnitte sind Mittel in 2016 von 900.000 € und in 2017 von
700.000 € vorgesehen.