Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
02.03.15, 13:02
Aktualisiert
29.05.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
19/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Familienpass
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
29.01.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 19/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Michael Querbach
29.01.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Betreff:
Familienpass
Beschlussentwurf:
Die Inhaber/Innen des Familienpasses haben ab dem 01.04.2015 Anspruch auf die Gewährung folgender
Leistungen und Vergünstigungen:
- Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht in Wesseling um 2,50 Euro pro Monat
- Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in Wesselinger Schulen (außerhalb der
OGS) um 5,50 Euro pro Monat
Darüber hinaus haben die Inhaber die Möglichkeit kostenreduziert an den Veranstaltungen der Jugendförderung teilzunehmen und über die jährlichen Veranstaltungen schriftlich informiert zu werden:
- Teilnahme an Übernachtungsveranstaltungen der Abteilung Jugendförderung (z.B. Girlsnight, Boysnight,
Halloween-Nacht für 1,00 Euro anstatt 5,00 Euro
- Ermäßigung der Teilnahme am Ferienspass um 50% (35 anstatt 70 bzw. 40 anstatt 80 Euro)
- Ermäßigung der Teilnahme an der Jugendfreizeit um 40%; bei gleichzeitiger Teilnahme eines Geschwisterkindes um 50%
Sachdarstellung:
1. Problem
In den letzten Jahren ist die Nutzung des Familienpasses stark zurück gegangen. Dies lag vor allem daran,
dass die Vergünstigungen, die durch den Familienpass erzielt wurden für Familien nicht interessant genug
waren.
Um dem Familienpass eine Grundlage zu geben muss daher über weitere, für Familien interessante Anreize
nachgedacht werden.
2. Lösung
Die Inhaber/Innen des Familienpasses haben ab dem 01.04.2015 Anspruch auf die Gewährung folgender
Leistungen und Vergünstigungen:
- Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht in Wesseling um 2,50 Euro pro Monat
- Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in Wesselinger Schulen (außerhalb der
OGS) um 5,50 Euro pro Monat
Darüber hinaus haben die Inhaber die Möglichkeit kostenreduziert an den Veranstaltungen der Jugendförderung teilzunehmen und über die jährlichen Veranstaltungen schriftlich informiert zu werden:
- Teilnahme an Übernachtungsveranstaltungen der Abteilung Jugendförderung (z.B. Girlsnight, Boysnight,
Halloween-Nacht für 1,00 Euro anstatt 5,00 Euro
- Ermäßigung der Teilnahme am Ferienspass um 50% (35 anstatt 70 bzw. 40 anstatt 80 Euro)
- Ermäßigung der Teilnahme an der Jugendfreizeit um 40%; bei gleichzeitiger Teilnahme eines Geschwisterkindes um 50%
3. Alternativen
Die Leistung „Familienpass“ wird eingestellt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Begleichung der Forderungen reichen die auf der Haushaltsstelle 31-351-01 5291025 zur Verfügung
gestellten Mittel in Höhe von 1.000 Euro aus.