Daten
Kommune
Wesseling
Größe
395 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
02.06.15, 13:02
Aktualisiert
02.06.15, 13:02
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Stadt
Wesseling
56.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
„Westringquartier”
Erläuterungsbericht
(§3
(1)
BauGB)
Planverfasser
Stadt
Wesseling
Dezernat
III
-‐
Bereich
61
/
Stadtplanung
Erstellt
durch
rha
reicher
haase
associierte
gmbh,
Aachen
Wesseling
/
Aachen,
Mai
15
1.
Allgemeine
Vorbemerkungen
/
Anlass
der
Planung
Im
Rahmen
des
städtebaulichen
Ideen-‐
und
Realisierungswettbewerbs
Innenstadt
Wesseling
2001
wurden
hochwertige
Bebauungskonzepte
für
die
wesentlichen
Entwicklungspotenziale
der
Innen-‐
stadt
entwickelt.
Die
Einbeziehung
des
ca.
4
ha
großen
Geländes
am
Westring
in
den
Wettbewerb
(„Bausteinfläche
1“)
war
aus
städtebaulicher
Sicht
sinnvoll
und
möglich,
da
dieses,
ursprünglich
als
Gewerbeerweiterungs-‐
fläche
geplante
Areal,
von
dem
Unternehmen
Saint
Gobain
Abrasives
nicht
mehr
benötigt
und
der
Stadt
Wesseling
zum
Kauf
angeboten
wurde.
Die
Stadt
Wesseling
hat
dieses
Areal
erworben,
da
es
in
Anbetracht
der
zentralen
Lage
im
Wesselinger
Stadtzentrum
und
der
Nähe
zum
Stadtbahnhaltepunkt
der
Linie
16
(Köln-‐Bonn)
eine
optimale
Standortgunst
zur
Ansiedlung
innerstädtischer
Wohn-‐
/Mischnutzungen
aufweist
und
einen
wichtigen
Beitrag
zur
gebotenen
Stärkung
der
Innenstadt
als
Wohn-‐
und
Einkaufsschwerpunkt
leisten
kann.
Für
das
sogenannte
„Stadtquartier
am
Westring“
ist
das
Bebauungskonzept
eines
der
beiden
1.
Preis-‐
träger
des
Wettbewerbs
–
des
Büros
rha
reicher
haase
associierte
GmbH,
Aachen
–
als
planerische
Grundlage
für
die
Entwicklung
des
Neubauquartiers
ausgewählt
worden.
Das
Planungskonzept
ist
seitdem,
unter
Berücksichtigung
der
städtebaulichen
und
immissionsschutzrechtlichen
Rahmenvor-‐
gaben
für
das
„Stadtquartier
am
Westring“,
kontinuierlich
weiter
entwickelt
worden.
Der
Flächen-‐
nutzungsplan
der
Stadt
Wesseling
ist
mit
seiner
2004
wirksam
gewordenen
48.
Änderung
für
das
Plangebiet
des
„Stadtquartiers
am
Westring“
an
die
damaligen
Planungsziele
angepasst
worden
(Än-‐
derung
von
Gewerbe-‐/
Industrieflächen
in
gemischte
Baufläche/Wohnbaufläche/Grünfläche).
Im
Laufe
der
Jahre
hat
die
Stadt
Wesseling
viele
Gespräche
und
Abstimmungen
mit
Investoren
und
Projektentwicklern
geführt,
die
an
einem
Erwerb
des
städtischen
Grundstücksareals
interessiert
wa-‐
ren.
Gegenstand
der
Beratungen
waren
die
jeweiligen
Bebauungs-‐
und
Nutzungskonzepte
der
Inte-‐
ressenten.
Die
Konzepte
haben
verschiedene
Bau-‐
und
Wohnformen
umfasst,
wobei
das
Spektrum
von
eingeschossigen,
seniorengerechten
Wohnformen
über
reine
Reihenhausbebauung
bis
zu
2-‐4-‐
geschossigen
Wohnstrukturen,
in
Anlehnung
an
das
Planungskonzept
des
Büros
rha,
gereicht
hat.
Die
Beratungen
haben
bisher
jedoch
nicht
zu
einem
realisierungsfähigen
Konzept
geführt.
Die
Gründe
lagen
zumeist
in
der
Bebauungskonzeption
und
der
fehlenden
Flexibilität
der
Interessenten,
so
dass
den
Anforderungen
der
Stadt
Wesseling
an
ein
hochwertiges
Neubaugebiet
nicht
hinreichend
Rech-‐
nung
getragen
werden
konnte.
Ende
2014
hat
die
Stadt
Wesseling
erste
Beratungen
mit
einem
Investor
geführt,
der
großes
Interes-‐
se
an
der
Realisierung
eines
innerstädtischen
Wohnquartiers
und
dem
Erwerb
des
städtischen
Grundstückareals
bekundet
hat.
Der
Investor
(Bernd
Reiter
Gruppe,
Köln)
hat
zwischenzeitlich
ein
Bebauungskonzept
erarbeitet
und
die
Rahmenvorgaben
für
die
städtebauliche,
planungsrechtliche
und
erschließungstechnische
Umsetzung
dieser
Konzeption
mit
der
Stadt
Wesseling
abgestimmt.
Das
Bebauungskonzept
„Westringquartier“
steht
mit
den
städtebaulichen
Zielen
der
Stadt
Wesseling
im
Einklang.
Die
Umsetzung
des
Bebauungskonzeptes
erfordert
die
Aufstellung
eines
Bebauungsplanes
für
das
„Westringquartier“
sowie
die
nochmalige
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
der
Stadt
Wesseling.
Die
56.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
(FNP)
für
das
Plangebiet
„Westringquartier“
soll
gemäß
§8
(3)
BauGB
im
Parallelverfahren
zur
Aufstellung
des
vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
Nr.
1/114
„Westringquartier“
durchgeführt
werden.
56.
Änderung
FNP
„Westringquartier“
|
2
2.
Räumlicher
Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich
der
56.
FNP-‐Änderung
„Westringquartier“
umfasst
die
„grüne
Hangkante“
ent-‐
lang
der
Birkenstraße,
die
Gesamtfläche
des
geplanten
Baugebietes,
den
südlich
anschließenden
Grünbereich,
die
zur
Optimierung
der
Verkehrsanbindung
notwendigen
Flächen
des
Westrings
sowie
den
„Schwarzen
Weg“.
Der
Geltungsbereich
wird
begrenzt
durch
den
Westring
(nordwestliche
Stra-‐
ßenkante),
die
Birkenstraße
(nordöstliche
Straßenkante),
das
Betriebsgelände
der
Saint
Gobain
Abra-‐
sives
(nordwestliche
Grundstücksgrenze)
sowie
durch
den
Schwarzen
Weg
(nordöstliche
Straßenkan-‐
te).
Er
entspricht
somit
dem
Geltungsbereich
der
seit
2004
wirksamen
48.
FNP-‐Änderung
„Stadtquar-‐
tier
am
Westring“.
3.
Städtebauliche
Bestandsaufnahme
/
Umgebungsstruktur
Das
Plangebiet
„Westringquartier“,
mit
einer
Gesamtgröße
von
ca.
5,2
Hektar,
wird
überwiegend
durch
Ackerflächen
geprägt.
An
der
südlichen
Plangebietsgrenze
befinden
sich
ehemalige
Gartenpar-‐
zellen,
für
die
jedoch
keine
Pachtverträge
mehr
bestehen
(ehemals
Verpachtung
durch
das
Unter-‐
nehmen
Saint
Gobain
Abrasives).
Die
Hangkante
parallel
der
Birkenstraße
wird
durch
vorhandenen
Baumbestand
gekennzeichnet
und
stellt
eine
stadtgestalterisch
wichtige,
grüne
Raumkante
dar.
Davon
ausgehend
erstreckt
sich
in
Nähe
des
Westrings
ein
ca.
15
m
breiter
Grünstreifen
mit
verwilderten
Büschen
und
Einzelbäumen.
Der
vorhandene
Westring
ist
Teil
des
Hauptverkehrsnetzes
im
Stadtzentrum
und
dient
u.a.
der
Er-‐
schließung
der
Fußgängerzone,
großmaßstäblicher
Wohnbauten
sowie
der
Betriebsflächen
der
Häfen
und
Güterverkehr
Köln
AG
(HGK).
Innerhalb
des
privaten
Erschließungsweges
der
HGK
(Schwarzer
Weg)
befindet
sich
die
Trasse
einer
unterirdischen
Produktenpipeline
des
Unternehmens
Lyondell
Basell
(ehemals
ROW),
die
die
Be-‐
triebsstandorte
der
Lyondell
Basell
im
Norden
und
der
Shell
Deutschland
Oil
GmbH
im
Süden
Wes-‐
selings
verbindet.
4.
Übergeordnete
Vorgaben
/
geltendes
Planungsrecht
Regionalplan
für
den
Regierungsbezirk
Köln
Das
Plangebiet
der
56.
FNP-‐Änderung
ist
im
Regionalplan
im
Wesentlichen
als
„Allgemeiner
Sied-‐
lungsbereich
(ASB)“
dargestellt.
Im
Rahmen
des
damaligen
Verfahrens
zur
48.
FNP-‐Änderung
der
Stadt
Wesseling
hat
die
Bezirksregierung
Köln
gemäß
§20
LPlG
(heute
§34
LPlG)
bestätigt,
dass
die
Flächennutzungsplanänderung
an
die
Ziele
der
Raumordnung
angepasst
ist.
Im
Zuge
der
frühzeitigen
Beteiligung
der
Behörden
zur
56.
FNP-‐Änderung
wird
eine
erneute
landesplanerische
Anfrage
gemäß
§34
LPlG
an
die
Bezirksregierung
Köln
gestellt.
Flächennutzungsplan
Die
seit
2004
wirksame
48.
FNP-‐Änderung
„Stadtquartier
am
Westring“
enthält
Darstellungen
des
Plangebietes
als
gemischte
Bauflächen
(M),
Wohnbauflächen
(W),
Grünflächen
mit
der
Zweckbe-‐
stimmung
„Parkanlage“
(Hangkante
Birkenstraße)
sowie
„örtliche
Hauptverkehrsstraßen“
(Westring
und
Schwarzer
Weg).
Auf
Grund
der
veränderten
Planungsziele
des
Bebauungskonzeptes
„Westring-‐
quartier“
(Entwicklung
eines
Wohngebietes,
Sicherung
und
Aufwertung
einer
Grün-‐/Freifläche
im
Südosten
des
Plangebietes)
werden
die
nachfolgenden
Änderungen
der
FNP-‐Darstellungen
innerhalb
des
Plangebietes
vorgesehen.
Die
56.
FNP-‐Änderung
umfasst
zum
einen
den
Verzicht
auf
die
Darstel-‐
lung
„gemischte
Bauflächen“
und
die
dementsprechende
Darstellung
von
„Wohnbauflächen“
für
den
gesamten
Bereich
des
geplanten
Neubauquartiers.
Zum
anderen
sollen
nicht
nur
die
vorhandene
„grüne
Hangkante“,
sondern
auch
der
südlich
anschließende
Grünbereich
als
naturbezogene
bzw.
wohnungsnahe
Grün-‐
und
Freiräume
gesichert
werden.
Diese
Flächen
sollen
im
Flächennutzungsplan
künftig
als
„Grünflächen“
mit
der
Zweckbestimmung
„Parkanlage“
dargestellt
werden.
Weiterhin
wird
der
Schwarze
Weg
nicht
mehr
als
„örtliche
Hauptverkehrsstraße“
vorgesehen,
sondern
künftig
56.
Änderung
FNP
„Westringquartier“
|
3
entsprechend
seiner
tatsächlichen
und
rechtlichen
Situation
als
„Fläche
für
Bahnanlagen“
(analog
dem
anschließenden
HGK-‐Betriebsgelände,
dessen
Erschließung
über
die
Privatstraße
Schwarzer
Weg
erfolgt)
dargestellt.
5.
Planungsziele
Die
56.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
soll
die
planungsrechtlichen
Voraussetzungen
zur
Um-‐
setzung
des
Bebauungskonzeptes
„Westringquartier“
auf
der
Ebene
der
vorbereitenden
Bauleitpla-‐
nung
der
Stadt
Wesseling
schaffen.
Als
wesentliche
Planungsziele,
die
mit
der
Aufstellung
der
56.
FNP-‐Änderung
„Westringquartier“
ver-‐
folgt
werden,
sind
zu
nennen:
• Attraktivierung
und
Stärkung
der
Innenstadt
als
Wohn-‐
und
Einkaufsstandort;
• Entwicklung
eines
innerstädtischen
Wohnquartiers
mit
ergänzenden
wohngebietsbezogenen
Nutzungen
(z.B.
kleinteilige
Nahversorgung
/
Gastronomie);
• Erhaltung
und
Aufwertung
der
„grünen
Hangkante“
an
der
Birkenstraße,
Gestaltung
des
südli-‐
chen
Freiraums
als
wohnungsnahe
Grünfläche
mit
Spiel-‐/
Aufenthaltsfunktion
für
alle
Nutzer-‐
gruppen
und
räumliche
Vernetzung
des
neuen
Wohnquartiers
mit
den
Umgebungsstrukturen
6.
Städtebauliche
Planung
Die
planerische
Grundlage
für
die
Bauleitplanung
und
die
Erschließung
des
Neubauquartiers
bildet
das
Bebauungskonzept
„Westringquartier“
der
Bernd
Reiter
Gruppe.
7.
Planungsrechtliche
Darstellungen
Art
der
baulichen
Nutzung
Der
Großteil
des
Plangebietes
(ca.
3,5
ha)
wird
als
„Wohnbaufläche“
dargestellt.
Dieser
Bereich
soll
in
Anbetracht
der
Lagegunst
zur
Innenstadt
sowie
der
in
der
Nachbarschaft
vorhandenen
Wohngebiete
als
„Allgemeines
Wohngebiet“
(§
4
BauNVO)
entwickelt
werden.
Flächen
für
den
überörtlichen
Verkehr
und
die
örtlichen
Hauptverkehrswege
Der
südliche
Westring
soll
–
im
Abschnitt
zwischen
der
Einmündung
„Im
Grund“
und
dem
„Schwar-‐
zen
Weg“
-‐
zur
zweispurigen
Hauptverkehrsstraße
(derzeit
Einbahnstraße)
umgebaut
werden,
um
das
geplante
„Westringquartier“
optimal
in
das
innerstädtische
Hauptverkehrsnetz
einzubinden.
Die
erforderlichen
Verkehrsflächen
des
Westrings
werden,
soweit
sie
im
Geltungsbereich
der
56.
Planänderung
liegen,
als
„Flächen
für
örtliche
Hauptverkehrsstraßen“
(ca.
0,46
ha)
dargestellt.
Die
Flächen
der
Privatstraße
Schwarzer
Weg
(ca.
0,1
ha)
werden
als
„Flächen
für
Bahnanlagen“
dar-‐
gestellt.
Grünflächen
Zusätzlich
zur
Grünanlage
Birkenstraße
(ca.
0,62
ha)
werden
ca.
0,49
ha
ehemaliges
Gartenland
ent-‐
lang
des
Betriebsgeländes
Saint
Gobain
Abrasives
als
Grünfläche
dargestellt.
Die
vorhandene
Grünanlage
entlang
der
Birkenstraße
mit
ihrem
prägenden
Baumbestand
wird
ent-‐
sprechend
ihrer
derzeitigen
Größe
als
„Grünfläche
-‐
Parkanlage“
dargestellt.
Zusätzlich
wird
das
ehemalige
Gartenland
entlang
des
Betriebsgeländes
von
Saint
Gobain
Abrasives
als
„Grünfläche
–
Parkanlage“
dargestellt.
Weitere,
im
Rahmen
des
Bebauungskonzeptes
vorgeschlagene
Maßnahmen
zur
Schaffung
eines
Quartiersplatzes
sowie
zur
Gestaltung
wohnungsnaher
Spiel-‐
und
Aufenthaltsbereiche
werden
im
Rahmen
der
Bebauungsplanung
umgesetzt.
56.
Änderung
FNP
„Westringquartier“
|
4
8.
Nachrichtliche
Übernahmen
und
Hinweise
Bodendenkmalschutz
Beim
Auftreten
archäologischer
Bodenfunde
oder
Befunde
ist
die
Gemeinde
als
Untere
Denkmalbe-‐
hörde
oder
das
Rheinische
Amt
für
Bodendenkmalpflege,
Außenstelle
Nideggen,
unverzüglich
zu
informieren
(§§
15,
16
Denkmalschutzgesetz
NRW).
Altlasten
Innerhalb
des
Plangebietes
sind
keine
Hinweise
auf
Altlastenverdachtsflächen
bekannt.
Sollten
sich
während
Erschließungs-‐/
Bauarbeiten
Hinweise
auf
Verdachtsflächen
oder
Bodenverun-‐
reinigungen
ergeben,
so
ist
die
Gemeinde
oder
der
Rhein-‐
Erft-‐
Kreis,
Untere
Wasser-‐,
Abfallwirt-‐
schafts-‐
und
Bodenschutzbehörde,
unverzüglich
zu
informieren.
Kampfmittelbeseitigung
Das
Vorhandensein
von
Kampfmitteln
innerhalb
des
Plangebietes
kann
nicht
gänzlich
ausgeschlossen
werden;
deshalb
wird
eine
Kampfmittelüberprüfung
empfohlen.
Vor
Beginn
von
Baumaßnahmen
muss
die
Kampfmittelüberprüfung
durchgeführt
und
die
Kampfmit-‐
telfreiheit
des
Geländes
durch
die
Bezirksregierung
Düsseldorf
bescheinigt
werden.
Hauptversorgungs-‐
und
Hauptabwasserleitungen
Die
unterirdische
Produktenpipeline
des
Unternehmens
Lyondell
Basell
(Bündelung
von
7
Leitungen)
wird
mit
ihrem
Trassenverlauf
in
der
Erschließungsstraße
„Schwarzer
Weg“
entsprechend
der
aktuel-‐
len
Vermessung
übernommen
und
als
„unterirdische
Hauptversorgungsleitung“
dargestellt.
Der
zugehörige
Schutzstreifen
mit
einer
Breite
von
insgesamt
10
m
ist
von
betriebsfremden
Bauwer-‐
ken
und
Pflanzenbewuchs
freizuhalten;
alle
Planungen
und
Maßnahmen
in
diesem
Bereich
sind
mit
dem
Leitungsträger
abzustimmen.
Hochwasserschutz
Das
Plangebiet
liegt
außerhalb
der
Überschwemmungsbereiche
des
Rheins
(HQ
100).
Es
befindet
sich
im
potentiellen
Überflutungsbereich
und
im
Extremhochwasser-‐Bereich
außerhalb
der
Über-‐
schwemmungsbereiche
des
Rheins
(HQ
500).
Es
zählt
zu
den
besonders
tiefliegenden
Bereichen,
die
bei
Extremhochwasser
mindestens
2
m
überflutet
werden
(Rhein).
Da
hier
außer
dem
Parterre
min-‐
destens
auch
die
erste
Etage
überflutet
werden
kann,
besteht
in
diesen
Gebieten
ein
erhöhtes
Scha-‐
densrisiko.
Erdbebenzone
Die
Gemarkung
Wesseling
befindet
sich
in
Erdbebenzone
2
in
der
Untergrundklasse
T
gemäß
der
Karte
zur
DIN
4149
(Fassung
April
2005)
der
Erdbebenzone
und
geologischen
Untergrundklassen
der
Bundesrepublik
Deutschland
1
:
350.000,
Bundesland
Nordrhein-‐Westfalen
(Juni
2006).
In
der
ge-‐
nannten
DIN
4149
(Geltung
seit
2005)
sind
die
entsprechenden
bautechnischen
Maßnahmen
aufge-‐
führt.
Abstand
zu
Lärmquellen
Gemäß
des
Abstandserlasses
NRW
muss
die
Wohnbebauung
zur
Gewerbebebauung
des
Betriebsge-‐
ländes
Saint-‐Gobain
Abrasives
einen
Abstand
von
100m
einhalten,
um
die
maßgeblichen
Immissions-‐
richtwerte
der
TA
Lärm
für
"Allgemeine
Wohngebiete"
zu
gewährleisten.
56.
Änderung
FNP
„Westringquartier“
|
5