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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg -Industriepark Mühlenerft, westl. der L 213 (Gruppenklärwerk und Umgebungsflächen) - a) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses b) Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg
-Industriepark Mühlenerft, westl. der L 213 (Gruppenklärwerk und Umgebungsflächen) -
a) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
b) Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 7. Sitzung des Rates am Dienstag, den 20.09.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:10 Uhr TOP Betreff 7. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg -Industriepark Mühlenerft, westl. der L 213 (Gruppenklärwerk und Umgebungsflächen) a) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses b) Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, der der Niederschrift als Anlage 4 beigefügten Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW bezüglich der verfahrensrechtlichen Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 39/Bedburg zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)